Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung kann in diesem Formular nicht der Volltext zu den Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber angegeben werden. Unter
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Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt für den Neubau oder der kompletten Neuinstallation eines hochinstallierten Gebäudes aus dem Bereich der Forschung oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4) und III.1.3) (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität: Vollklima-Lüftungsanlagen, Wärmerückgewinnungssysteme, Kälteerzeugungsanlagen, Versorgungssysteme für Gase, Serverkühlung (20 %);
b) Komplexität: erhöhte Temperatur- und Feuchtekonstanz (Laserlabore, Mikroskopie-Räume), biologische Labore bis S2, Reinraum, mechanische und elektrotechnische Werkstatt, Cafeteria, Tiefgarage (30 %);
c) Randbedingungen des Projekts: Hochhaus, Berücksichtigung der Bestandsinfrastruktur (20 %);
d) Größe des Bauprojektes (z.B. Nutzungsfläche in m, Bauwerkskosten) (20 %);
e) Erbrachte Anlagengruppen (10 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium e) wird wie folgt bewertet:
— erbrachte Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7: 4 Punkte,
— erbrachte Anlagengruppen 1, 2 und 3: 3 Punkte,
— erbrachte Anlagengruppen 1, 3 und 7: 2 Punkte,
— erbrachte Anlagengruppen 1 und 3: 1 Punkt,
— sonst: 0 Punkte.
2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf den unter Ziffer II.2.4 aufgeführten Fachbereich HKLS-Technik (Versorgungstechnik ohne Elektrotechnik) (Gewichtung: 10 %).
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
— 5 MA = 1 Punkt,
— 6 bis 8 MA = 2 Punkte,
— 9 bis 11 MA = 3 Punkte,
— ab 12 MA = 4 Punkte (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.3)).
3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %). Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für HKLS-Planungsleistungen von 1 200 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
— 600 000 bis 799 999 EUR = 1 Punkt,
— 800 000 bis 999 999 EUR = 2 P.,
— 1 000 000 bis 1 199 999 EUR = 3 P.,
— ab 1 200 000 EUR = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2).
4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3) (Gewichtung: 20 %)