Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Inhaltlich vergleichbare Referenzprojekte zu Ziffer III.1.3.(1), Gewichtung: 30 %.
Hier können für jede Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden (Punktestufen siehe unten). Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglichst (in einer vergleichenden Wertung) entspricht. Die erreichten Punkte (max.8 bei max. 2 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, halbiert und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
2. Referenzprojekte für öffentliche Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung: 30 %.
Hier können für jede Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden (Punktestufen siehe unten). Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglichst (in einer vergleichenden Wertung) entspricht. Die erreichten Punkte (max. 8 bei max. 2 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, halbiert und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
3. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren bis heute, bezogen auf die Objektplanung und Objektüberwachung Hochbau LP 6-9, Gewichtung insgesamt: 10 %.
— Ab 14 Mitarbeiter 4 Punkte;
— 11-13 Mitarbeiter 3 Punkte;
— 8-10 Mitarbeiter 2 Punkte;
— 5-7 Mitarbeiter 1 Punkt;
— 0-4 Mitarbeiter 0 Punkte.
4. Mindestumsatz in der Objektplanung p. a.:
400 000 EUR netto, Gewichtung: 10 %.
> 800 001 EUR 4 Punkte
601 000-800 000 EUR 3 Punkte
401 000-600 000 EUR 2 Punkte
Mind. 400 000 EUR 1 Punkt
Wird ein Nettoumsatz > 800 001 EUR nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
(5) Angaben zur Gewährleistung der Qualität, Gewichtung: 10 %.
Eine schlüssige Darstellung der Organisation von der Vergabe bis zur Inbetriebnahme und Baufertigstellung bzw. eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbarer Zertifikate führt zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
(6) Detailangaben mit Kostenermittlungen zu Ziffer III.1.(6), Gewichtung: 5 %.
Die Vorlage nachvollziehbarer Muster zur Kostenermittlung, Kostenverfolgung und Kostenfeststellung führt zur Höchstpunkzahl mit 4 Punkten.
(7) Detailangaben mit Terminplanungen zu Ziffer III.1.(7), Gewichtung: 5 %.
Die Vorlage nachvollziehbarer Muster zur Terminplanung von der Vergabe bis zur Inbetriebnahme und Baufertigstellung sowie zur Gewährleistungsverfolgung nach Übergabe an den Nutzer führt zur Höchstpunkzahl mit 4 Punkten.
Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien (1) – (7), ausgenommen der Bewertungskriterien (3) und (4), die eine eigene Bewertungsabstufung haben.
Die generelle Bewertung erfolgt anhand folgender Wertungsskala: Bei jedem dieser Bewertungskriterien wird eine Punktzahl zwischen 0-4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Die Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium:
— 4 Punkte: Der im jeweiligen Kriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag, gemessen an dem hier zu realisierenden Projekt;
— 3 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
— 2 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf;
— 1 Punkt: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnameantrag auf;
— 0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen.