Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse.
Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Architekten oder Ingenieurs (Dipl.-Ing., Bachelor, Master) gefordert (Mindestanforderung).
2. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
3. Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat;
— der Rolle des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt;
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung;
— der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft;
— des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen;
— des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen;
— des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 einseitig bedruckte DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung verwiesen.
a) Allgemeine Referenzen
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1), höchstens 4 Referenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, mindestens Leistungsphasen 3-8, für Neubauten oder Umbauten;
2. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12: Mindestens 40 000 000 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge begonnen oder fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
b) Referenz Prüfung/Defizitermittlung Fremdplanung
Als Eignungskriterium gefordert ist außerdem mindestens eine (1) Referenz des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für Neubauten oder Umbauten, in der der Bewerber die Planung eines anderen Planungsbüros während der laufenden Planung übernommen hat und die Defizite zur Beseitigung ermittelt und ausgeräumt hat.