Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 8 HOAI im Rahmen der technischen Sanierung des „HoKo“-Bereichs im Klinikum Schwabing des Auftraggebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MüK: Technische Sanierung HoKo KS HLS Fachplanung
MüK HoKo KS HLS
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 8 HOAI im Rahmen der technischen Sanierung des „HoKo“-Bereichs im Klinikum Schwabing des Auftraggebers.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 8 HOAI im Rahmen der technischen Sanierung des „HoKo“-Bereichs im Klinikum Schwabing des Auftraggebers.
Die München Klinik Schwabing ist eines der neun nationalen Behandlungszentren, die sich auf die sehr aufwändige Behandlung von Patienten mit hochkontagiösen, lebensbedrohlichen Erkrankungen spezialisiert haben.
Das Klinikum Schwabing beabsichtigt, den bestehenden „HoKo“-Bereich (Sonderisolierstation für hochkontagiöse, lebensbedrohlich erkrankte Patienten) im Haus 10 technisch zu sanieren, um die Betriebsfähigkeit als Sonderisolierstation für hochkontagiöse Erkrankungen weiterhin gewährleisten zu können.
Mit der Ertüchtigung der technischen Anlagen gehen bauliche Anpassungen einher, die in der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und der TRBA 100 und 250 begründet sind, um eine Gefährdung Dritter und des Personals auszuschließen.
Der zu überprüfende und zu überplanende Bereich im Haus 10 im 1. OG wird derzeit bereits zur möglichen Nutzung als Isolierstation für hochkontagiöse Patienten vorgehalten mit einer Kapazität für bis zu 2 Betten.
Die zu beplanende Fläche beläuft sich auf ca. 463 m innerhalb des Gebäudes im OG 1.
Logistisch und technisch ist bei Planung und Durchführung der Maßnahme der laufende Klinikbetrieb zu berücksichtigen. Brandschutztechnische Anforderungen sind einzuhalten und entsprechende Maßnahmen einschließlich erforderlicher Abschottungen bei der Bauausführung vorzusehen.
Die Leistungen werden stufenweise ab Leistungsphase 3 vergeben, maximal bis zu Leistungsphase 8. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur eine Beauftragung der Leistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 19
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird die 3 geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die 3 geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV).
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
a) Grad der Vergleichbarkeit der referenzgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die Anforderungen des Gebäudes (hochinstallierte Räume, die auch der zeitweisen Beherbergung von Menschen dienen, etwa Kliniken, medizinische/biologische/chemische Reinräume, Labore o. ä.).
Jedes im Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ angegebene Referenzprojekt wird im Hinblick auf den Grad der Vergleichbarkeit mit bis zu 4 Punkten bepunktet.
b) Referenzauftraggeber ist Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB.
Es werden für jedes im Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ angegebene Referenzprojekt 2 Punkte vergeben, wenn der Auftraggeber des Referenzprojektes ein an das Vergaberecht gebundener Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB gewesen ist.
c) Die referenzgegenständlichen Leistungen der Leistungsphase 8 der Fachplanung Technische Ausrüstung wurden während des laufenden Betriebes durchgeführt.
Es werden für jedes im Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ angegebene Referenzprojekt 2 Punkte vergeben, wenn die referenzgegenständlichen Leistungen der Leistungsphase 8 der Fachplanung Technische Ausrüstung während des laufenden Betriebes durchgeführt wurden.
Insgesamt können also für die maximal 4 eingereichten Referenzprojekte bis zu maximal 32 Punkte erzielt werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf alle oder einzelne vertragliche Leistungsbilder oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB,
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-4, 7 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäude des Bewerbers, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), jeweils in Euro netto.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäude.
“Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und...”
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und von mindestens 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse.
Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Bau-Ingenieurs gefordert (Mindestanforderung).
2. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
3. Eigenerklärung über mindestens 1 und höchstens 4 Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat;
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt;
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung;
— des Auftragswerts;
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung);
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8, Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 8 HOAI für Neubauten oder Umbauten,
b) Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppe 400 nach DIN 276-1:2018-12: Mindestens 400 000 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind,
c) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge fertiggestellt (das Referenzprojekt kann also vor 2017 begonnen worden sein).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse.
Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Bau-Ingenieurs gefordert (Mindestanforderung).
2. Eigenerklärung über mindestens 1 und höchstens 4 Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Fachplanung. Technische Ausrüstung, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat;
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt;
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung;
— des Auftragswerts;
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung);
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8, Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 8 HOAI für Neubauten oder Umbauten.
b) Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppe 400 nach DIN 276-1:2018-12: Mindestens 400 000 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
c) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge fertiggestellt (das Referenzprojekt kann also vor 2017 begonnen worden sein).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Bau-Ingenieurs gefordert (Mindestanforderung).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bewerber hat unter Verwendung des beigefügten Formblatts „Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV“ zu erklären, dass er unabhängig von Ausführungs- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bewerber hat unter Verwendung des beigefügten Formblatts „Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV“ zu erklären, dass er unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen handeln wird.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDAEG
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 118-286795 (2020-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: MüK Technische Sanierung HoKo KS HLS Fachplanung
Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: MüK HoKo KS HLS”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 8 HOAI im Rahmen der technischen Sanierung des „HoKo"-Bereichs im Klinikum Schwabing des Auftraggebers.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 181 000 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Passau, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-8, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 8HOAI im Rahmen der technischen Sanierung des „HoKo"-Bereichs im Klinikum Schwabing des Auftraggebers.
Die München Klinik Schwabing ist eines der neun nationalen Behandlungszentren, die sich auf die sehr aufwändige Behandlung von Patienten mit hoch kontagiösen, lebensbedrohlichen Erkrankungen spezialisiert haben.
Das Klinikum Schwabing beabsichtigt, den bestehenden „HoKo"-Bereich (Sonderisolierstation für hoch kontagiöse, lebensbedrohlich erkrankte Patienten) im Haus 10 technisch zu sanieren, um die Betriebsfähigkeit als Sonderisolierstation für hoch kontagiöse Erkrankungen weiterhin gewährleisten zu können.
Mit der Ertüchtigung der technischen Anlagen gehen bauliche Anpassungen einher, die in der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und der TRBA 100 und 250 begründet sind, um eine Gefährdung Dritter und des Personals auszuschließen.
Der zu überprüfende und zu über planende Bereich im Haus 10 im 1. OG wird derzeit bereits zur möglichen Nutzung als Isolierstation für hoch kontagiöse Patienten vorgehalten mit einer Kapazität für bis zu 2 Betten.
Die zu beplanende Fläche beläuft sich auf ca. 463 m innerhalb des Gebäudes im OG 1.
Logistisch und technisch ist bei Planung und Durchführung der Maßnahme der laufende Klinikbetrieb zu berücksichtigen. Brandschutztechnische Anforderungen sind einzuhalten und entsprechende Maßnahmen einschließlich erforderlicher Abschottungen bei der Bauausführung vorzusehen.
Die Leistungen werden stufenweise ab Leistungsphase 3 vergeben, maximal bis zu Leistungsphase8. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur eine Beauftragung der Leistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Vorschläge zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen)mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf alle oder einzelne vertragliche Leistungsbilder oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 118-286795
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Haydn Ingenieure GmbH & Co. KG
Postort: Passau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Passau, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 190 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 181 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDUM5
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 208-508378 (2020-10-21)