Text
1. Benennung (Eigenerklärung) des jeweils für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse.
Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Ingenieurs, Architekten, staatlich geprüften oder staatlich anerkannten Technikers gefordert (Mindestanforderung).
2. Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich ist.
Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur, staatlich geprüfter oder staatlich anerkannter Techniker verfügen.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 4 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils überein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügen.
Bei Bietergemeinschaften sind je Geschäftsjahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren und die Summen sind je Geschäftsjahr jeweils unter der Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben. Die zusammengerechneten Summen der Zahl der Beschäftigten/Führungskräfte sind bei Bietergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
3. Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzprojekte des Bieters, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojekts und Angabe von Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des Auftraggebers des Referenzprojekts (nicht eines externen Dritten), der die Angaben des Bieters zu diesem bestätigen kann, sowie Angabe einer Projektbezeichnung und -beschreibung mit Beschreibung der erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bieter im Formular Ausschlussgründe und Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Werden nicht alle Mindestanforderungen nach Punkt a)-b) erfüllt, wird das hiervon betroffene Angebot ausgeschlossen.
a) Art, Inhalt und Zahl der Referenzprojekte:
Folgende Mindestanforderungen nach Art, Inhalt und Zahl der Referenzen gelten:
Zwei vergleichbare Referenzprojekte des Bieters über Leistungen der Objektüberwachung gem. §§ 53 ff HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphase 8, Anlagengruppe 7 (medizin- oder labortechnische Anlagen) gem. § 53Abs. 2 Nr. 7 HOAI des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2014 bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
b) Weitere Mindestanforderungen an die Referenzprojekte gemäß 3. a):
Die Referenzprojekte nach vorstehendem Punkt a) sind nur berücksichtigungsfähig, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Mindestanforderungen unter Punkt b) aa) bis dd) gemacht werden und diese Mindestanforderungen erfüllt sind:
Aa) Mindestens dem Bieter in jedem Referenzprojekt beauftragte und von ihm erbrachte Anlagengruppen entsprechend § 53 Abs. 2 HOAI: Anlagengruppe 7 medizin- oder labortechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr.7 HOAI.
Bb) Mindestens dem Bieter in jedem Referenzprojekt beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Planung Technische Ausrüstung entsprechend HOAI: Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung(Bauüberwachung) und Dokumentation).
cc) Baukosten jedes Referenzprojekts der Kostengruppe 473 nach DIN 276-1:2018-12: mindestens 2 000 000 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog).
Dd) Nutzfläche jedes Referenzprojekts: mindestens 500 m. Nutzfläche in diesem Sinne sind nur solche Nutzflächen, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind.
4. Eigenerklärung, dass nach § 73 Abs. 3 VgV der Bieter unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen handeln wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Benennung (Eigenerklärung) des jeweils für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse.
Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Ingenieurs, Architekten, staatlich geprüften oder staatlich anerkannten Technikers gefordert (Mindestanforderung).
2. Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich ist.
Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur, staatlich geprüfter oder staatlich anerkannter Techniker verfügen.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 4 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügen.
Bei Bietergemeinschaften sind je Geschäftsjahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren und die Summen sind je Geschäftsjahr jeweils unter der Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben. Die zusammengerechneten Summen der Zahl der Beschäftigten/Führungskräfte sind bei Bietergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
3. Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzprojekte des Bieters, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojekts und Angabe von Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des Auftraggebers des Referenzprojekts (nicht eines externen Dritten), der die Angaben des Bieters zu diesem bestätigen kann, sowie Angabe einer Projektbezeichnung und -beschreibung mit Beschreibung der erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bieter im Formular Ausschlussgründe und Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Werden nicht alle Mindestanforderungen nach Punkt a)-b) erfüllt, wird das hiervon betroffene Angebot ausgeschlossen.
a) Art, Inhalt und Zahl der Referenzprojekte:
Folgende Mindestanforderungen nach Art, Inhalt und Zahl der Referenzen gelten:
Zwei vergleichbare Referenzprojekte des Bieters über Leistungen der Objektüberwachung gem. §§ 53 ff HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphase 8, Anlagengruppe 7 (medizin- oder labortechnische Anlagen) gem. § 53Abs. 2 Nr. 7 HOAI des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2014 bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
b) Weitere Mindestanforderungen an die Referenzprojekte gemäß 3. a):
Die Referenzprojekte nach vorstehendem Punkt a) sind nur berücksichtigungsfähig, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Mindestanforderungen unter Punkt b) aa) bis dd) gemacht werden und diese Mindestanforderungen erfüllt sind:
Aa) Mindestens dem Bieter in jedem Referenzprojekt beauftragte und von ihm erbrachte Anlagengruppen entsprechend § 53 Abs. 2 HOAI: Anlagengruppe 7 medizin- oder labortechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI.
Bb) Mindestens dem Bieter in jedem Referenzprojekt beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Planung Technische Ausrüstung entsprechend HOAI: Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung(Bauüberwachung) und Dokumentation).
cc) Baukosten jedes Referenzprojekts der Kostengruppe 473 nach DIN 276-1:2018-12: mindestens 2 000 000 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog).
Dd) Nutzfläche jedes Referenzprojekts: mindestens 500 m. Nutzfläche in diesem Sinne sind nur solche Nutzflächen, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind.