Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachweis von mindestens 3 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils (a.-c.) erfüllen:
a) Fachplanung technische Ausrüstung §55 HOAI, Leistungsphasen: 2-8 vollständig erbracht,
b) Projektabschluss: nicht vor dem 1.1.2012,
c) Mindestbausumme: 5 000 000 EUR brutto für 2 Projekte (je Projekt) und für 1 Projekt 10 000 000 EUR brutto (KG 200, 400, 550).
2. Die Projektreferenzen, die die o. g. Mindestanforderungen aufweisen, müssen dar-über hinaus kumulativ die nachfolgenden Anforderungen zwingend zusätzlich enthalten:
I) 2 der 3 einzureichenden Referenzen müssen Projekte mit denkmalgeschützter Bausubstanz beinhalten.
II) 1 der 3 einzureichenden Referenzen muss dem Bereich Museums- bzw. Kulturbau zuzuordnen sein.
III) 1 der 3 einzureichenden Referenzen muss eine Schnittstelle zur Ausstellungsplanung beinhalten.
IV) 1 der 3 einzureichenden Referenzen muss den phasenweisen Umbau im laufenden Betrieb darstellen.
V) 1 der 3 Referenzen muss Leistungen beinhalten, die zwingend für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB erbracht worden sind.
vi. 2 der 3 Referenzen müssen Einzelgewerkevergaben (kein Pauschalauftrag/GU-Leistung) auf Grundlage öffentlicher Ausschreibungen beinhalten.
Hinweis: Bei der Bewertung der eingereichten Projektreferenzen nach dem Grad der Vergleichbarkeit mit der anstehenden Planungsaufgabe erreichen Projektreferenzen eine Aufwertung im Grad der Vergleichbarkeit, wenn die Projektreferenzen nachweislich nach den Vorgaben der RZ-Bau gefördert wurden. Wurde das Referenzprojekt auf Basis anderer Regelwerke gefördert, hat der/die Bewerber*in diese zu nennen und kurz darzustellen, dass die Maßnahme vergleichbaren zuwendungsrechtlichen Anforderungen unterlag. Als vergleichbar angesehen werden insbesondere Referenzen, die nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus EU-Fonds (z. B. EFRE) oder den jeweiligen Allgemeinen Nebenbestimmungen durchgeführt wurden, die Anlage der Verwaltungsvorschriften zu den insoweit einschlägigen Paragraphen der Landeshaushaltsordnungen (z. B. zu § 44 LHO Hamburg) sind.
3. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung über die beauftragten Leistungen in max. 2 DIN A4-Seiten einzureichen und – sofern vorliegend – ein zugehöriges Referenzschreiben des Referenzgebers beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen durch den Referenzgeber*innen vorzunehmen. Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Projektsumme,
b) Ausführungszeitraum,
c) Beauftragte Leistungsphasen,
d) Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms,
Siehe detaillierte Angaben im Verfahrensbrief inklusive Anlagen (Verfahrensunterlagen).
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bieter vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Die Vergleichbarkeit wird anhand der Projektangaben in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bemessen. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Im Anschluss werden nur die besten 3 Teilnehmer als Bieter zugelassen.
Falls sich der Bewerber/die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.