Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung;
— Erklärung Struktur Bieter;
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister;
— Erklärung zum Mindestlohn;
— Scientology – Schutzerklärung;
— Geheimhaltungsvereinbarung;
— Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter.
Der AN ist verpflichtet, für sich und eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung der Sicherheitsdienstleistung entstehen können, eine Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit folgenden Deckungsumfängen, für die Dauer der Tätigkeit, dem AG gegenüber nachweislich aufrechtzuerhalten.
Der AN ist verpflichtet, Versicherungen mit folgenden Mindestsummen für jeden Versicherungsfall abzuschließen und aufrecht zu erhalten:
a. für Personenschäden für jede einzelne Person in Höhe von 10 000 000,00 EUR,
b. für Sachschäden in Höhe von 10 000 000,00 EUR,
c. für Vermögensschäden, insbesondere nach dem gültigen Datenschutzrecht in Höhe von 10 000 000,00 EUR,
d. bei Schlüsselverlusten 25 000.00 EUR,
e. sowie Abhandenkommen bewachter Sachen hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des AN; in Höhe von 10 000 000,00 EUR,
f. Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden 250 000,00 EUR g. Umwelthaftpflichtschäden 2 500 000,00 EUR.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Der Nachweis hierüber ist nach Zuschlagserteilung dem AG vorzulegen.