Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und brandschutztechnischen Ertüchtigung des Mehrzweckgebäudes Anne-Frank-Straße 7, Schwarzheide. Das Grundstück ist an die ortsüblichen Versorgungsleitungen für Strom und Wasser angeschlossen. Die Entsorgung des Ab- und Regenwassers erfolgt über die Kanalisation. Ein über dem Flurstück liegender Bebauungsplan liegt nicht vor. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Aufgrund der steigenden Betreuungszahlen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung ist in der bestehenden Einrichtung eine Kapazitätserhöhung vorgesehen. Ferner muss das gesamte Gebäude brandschutztechnisch, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, ertüchtigt werden. Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Bauumfanges ist der Anlage C zu entnehmen. U. a. sind folgende Teilmaßnahmen umzusetzen: — Der zweite Rettungsweg an allen Gebäudeteilen muss nachgerüstet werden. Hier ist die Anbringung einer Außentreppe erforderlich. Im Rahmen der baulichen Maßnahme müssen Pflasterarbeiten im Innenhof durchgeführt werden. — Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist die vorhandene Dämmung der Fassade mit nichtbrennbaren Dämmstoffen großflächig im Bereich der Außentreppenkonstruktion vorzusehen. — Die gesamte Wärmeerzeugungsanlage im Gebäude muss nach den geltenden brandschutztechnischen Anforderungen an den anerkannten Regeln der Technik geprüft, nachgerüstet bzw. geändert und angepasst werden. — Des Weiteren ist die Vergrößerung von Türöffnungen, die Herstellung großer Fensteröffnungen sowie die brandschutzgerechte Abtrennung der Treppenhäuser durchzuführen. — Das Gebäude soll den Vollschutz nach DIN 14675 erhalten. In diesem Zusammenhang sind u. a. entsprechende Elektro- und Informationstechnische Anlagen (der Einbau einer Brandschutzmeldeanlage mit Aufschaltung, Neuinstallation einer Sicherheitsbeleuchtung) einzubauen. — Herstellung einer Aufzugsanlage. Zum Aufgabenumfang im Los 1 gehört die Anpassung und Wiederherstellung der Freianlagen. Für das Bauvorhaben sind geplante Baukosten der Kostengruppen 300 bis 500 DIN 276 in Höhe von rund (brutto) 1,130 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der Einrichtung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 36510
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und brandschutztechnischen Ertüchtigung des Mehrzweckgebäudes Anne-Frank-Straße 7, Schwarzheide. Das Grundstück ist an die ortsüblichen Versorgungsleitungen für Strom und Wasser angeschlossen. Die Entsorgung des Ab- und Regenwassers erfolgt über die Kanalisation. Ein über dem Flurstück liegender Bebauungsplan liegt nicht vor. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen.
Aufgrund der steigenden Betreuungszahlen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung ist in der bestehenden Einrichtung eine Kapazitätserhöhung vorgesehen. Ferner muss das gesamte Gebäude brandschutztechnisch, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, ertüchtigt werden. Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Bauumfanges ist der Anlage C zu entnehmen.
U. a. sind folgende Teilmaßnahmen umzusetzen:
— Der zweite Rettungsweg an allen Gebäudeteilen muss nachgerüstet werden. Hier ist die Anbringung einer Außentreppe erforderlich. Im Rahmen der baulichen Maßnahme müssen Pflasterarbeiten im Innenhof durchgeführt werden.
— Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist die vorhandene Dämmung der Fassade mit nichtbrennbaren Dämmstoffen großflächig im Bereich der Außentreppenkonstruktion vorzusehen.
— Die gesamte Wärmeerzeugungsanlage im Gebäude muss nach den geltenden brandschutztechnischen Anforderungen an den anerkannten Regeln der Technik geprüft, nachgerüstet bzw. geändert und angepasst werden.
— Des Weiteren ist die Vergrößerung von Türöffnungen, die Herstellung großer Fensteröffnungen sowie die brandschutzgerechte Abtrennung der Treppenhäuser durchzuführen.
— Das Gebäude soll den Vollschutz nach DIN 14675 erhalten. In diesem Zusammenhang sind u. a. entsprechende Elektro- und Informationstechnische Anlagen (der Einbau einer Brandschutzmeldeanlage mit Aufschaltung, Neuinstallation einer Sicherheitsbeleuchtung) einzubauen.
— Herstellung einer Aufzugsanlage.
Zum Aufgabenumfang im Los 1 gehört die Anpassung und Wiederherstellung der Freianlagen. Für das Bauvorhaben sind geplante Baukosten der Kostengruppen 300 bis 500 DIN 276 in Höhe von rund (brutto) 1,130 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der Einrichtung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und brandschutztechnischen Ertüchtigung des Mehrzweckgebäudes Anne-Frank-Straße 7, Schwarzheide. Das Grundstück ist an die ortsüblichen Versorgungsleitungen für Strom und Wasser angeschlossen. Die Entsorgung des Ab- und Regenwassers erfolgt über die Kanalisation. Ein über dem Flurstück liegender Bebauungsplan liegt nicht vor. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen.
Aufgrund der steigenden Betreuungszahlen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung ist in der bestehenden Einrichtung eine Kapazitätserhöhung vorgesehen. Ferner muss das gesamte Gebäude brandschutztechnisch, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, ertüchtigt werden. Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Bauumfanges ist der Anlage C zu entnehmen.
U. a. sind folgende Teilmaßnahmen umzusetzen:
— Der zweite Rettungsweg an allen Gebäudeteilen muss nachgerüstet werden. Hier ist die Anbringung einer Außentreppe erforderlich. Im Rahmen der baulichen Maßnahme müssen Pflasterarbeiten im Innenhof durchgeführt werden.
— Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist die vorhandene Dämmung der Fassade mit nichtbrennbaren Dämmstoffen großflächig im Bereich der Außentreppenkonstruktion vorzusehen.
— Die gesamte Wärmeerzeugungsanlage im Gebäude muss nach den geltenden brandschutztechnischen Anforderungen an den anerkannten Regeln der Technik geprüft, nachgerüstet bzw. geändert und angepasst werden.
— Des Weiteren ist die Vergrößerung von Türöffnungen, die Herstellung großer Fensteröffnungen sowie die brandschutzgerechte Abtrennung der Treppenhäuser durchzuführen.
— Das Gebäude soll den Vollschutz nach DIN 14675 erhalten. In diesem Zusammenhang sind u. a. entsprechende Elektro- und Informationstechnische Anlagen (der Einbau einer Brandschutzmeldeanlage mit Aufschaltung, Neuinstallation einer Sicherheitsbeleuchtung) einzubauen.
— Herstellung einer Aufzugsanlage.
Zum Aufgabenumfang im Los 1 gehört die Anpassung und Wiederherstellung der Freianlagen. Für das Bauvorhaben sind geplante Baukosten der Kostengruppen 300 bis 500 DIN 276 in Höhe von rund (brutto) 1,130 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der Einrichtung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-12 📅
Datum des Beginns: 2020-05-05 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 051-121055
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Ein Vertragsmuster wird bis zum 17.3.2020 durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und brandschutztechnischen Ertüchtigung des Mehrzweckgebäudes Anne-Frank-Straße 7, Schwarzheide. Das Grundstück ist an die ortsüblichen Versorgungsleitungen für Strom und Wasser angeschlossen. Die Entsorgung des Ab- und Regenwassers erfolgt über die Kanalisation. Ein über dem Flurstück liegender Bebauungsplan liegt nicht vor. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen.
Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und brandschutztechnischen Ertüchtigung des Mehrzweckgebäudes Anne-Frank-Straße 7, Schwarzheide. Das Grundstück ist an die ortsüblichen Versorgungsleitungen für Strom und Wasser angeschlossen. Die Entsorgung des Ab- und Regenwassers erfolgt über die Kanalisation. Ein über dem Flurstück liegender Bebauungsplan liegt nicht vor. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen.
Aufgrund der steigenden Betreuungszahlen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung ist in der bestehenden Einrichtung eine Kapazitätserhöhung vorgesehen. Ferner muss das gesamte Gebäude brandschutztechnisch, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, ertüchtigt werden. Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Bauumfanges ist der Anlage C zu entnehmen.
Aufgrund der steigenden Betreuungszahlen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung ist in der bestehenden Einrichtung eine Kapazitätserhöhung vorgesehen. Ferner muss das gesamte Gebäude brandschutztechnisch, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, ertüchtigt werden. Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Bauumfanges ist der Anlage C zu entnehmen.
U. a. sind folgende Teilmaßnahmen umzusetzen:
— Der zweite Rettungsweg an allen Gebäudeteilen muss nachgerüstet werden. Hier ist die Anbringung einer Außentreppe erforderlich. Im Rahmen der baulichen Maßnahme müssen Pflasterarbeiten im Innenhof durchgeführt werden.
— Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist die vorhandene Dämmung der Fassade mit nichtbrennbaren Dämmstoffen großflächig im Bereich der Außentreppenkonstruktion vorzusehen.
— Die gesamte Wärmeerzeugungsanlage im Gebäude muss nach den geltenden brandschutztechnischen Anforderungen an den anerkannten Regeln der Technik geprüft, nachgerüstet bzw. geändert und angepasst werden.
— Des Weiteren ist die Vergrößerung von Türöffnungen, die Herstellung großer Fensteröffnungen sowie die brandschutzgerechte Abtrennung der Treppenhäuser durchzuführen.
— Das Gebäude soll den Vollschutz nach DIN 14675 erhalten. In diesem Zusammenhang sind u. a. entsprechende Elektro- und Informationstechnische Anlagen (der Einbau einer Brandschutzmeldeanlage mit Aufschaltung, Neuinstallation einer Sicherheitsbeleuchtung) einzubauen.
— Das Gebäude soll den Vollschutz nach DIN 14675 erhalten. In diesem Zusammenhang sind u. a. entsprechende Elektro- und Informationstechnische Anlagen (der Einbau einer Brandschutzmeldeanlage mit Aufschaltung, Neuinstallation einer Sicherheitsbeleuchtung) einzubauen.
— Herstellung einer Aufzugsanlage.
Zum Aufgabenumfang im Los 1 gehört die Anpassung und Wiederherstellung der Freianlagen. Für das Bauvorhaben sind geplante Baukosten der Kostengruppen 300 bis 500 DIN 276 in Höhe von rund (brutto) 1,130 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der Einrichtung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Zum Aufgabenumfang im Los 1 gehört die Anpassung und Wiederherstellung der Freianlagen. Für das Bauvorhaben sind geplante Baukosten der Kostengruppen 300 bis 500 DIN 276 in Höhe von rund (brutto) 1,130 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der Einrichtung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i. V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Die Freianlagen sollen wiederhergestellt und an die Erweiterung angepasst werden. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i. V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Die Freianlagen sollen wiederhergestellt und an die Erweiterung angepasst werden. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung).
Aus Anlage 10.1 HOAI:
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die Planung,
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten;
— LPH 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes;
— LPH 9: Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
Der Auftragnehmer übernimmt im Weiteren die inhaltliche und fachliche Koordination mit den Fachplanern mit den Schwerpunkten Termin- und Kosteneinhaltung. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
Der Auftragnehmer übernimmt im Weiteren die inhaltliche und fachliche Koordination mit den Fachplanern mit den Schwerpunkten Termin- und Kosteneinhaltung. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
— Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln;
— mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Zusätzliche Informationen:
Ein Vertragsmuster wird bis zum 17.3.2020 durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung des Loses: Tragwerksplanung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 5 bis 6. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 5 bis 6. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung) Aus Anlage 14.1 HOAI:
— LPH 8:
a) Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie der Baubehelfe, Sicherung, Kran, etc.
b) Kontrolle der Betonherstellung und Verarbeitung auf der Baustelle/Güteprüfungen.
Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 vor. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 vor. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung)
Aus Anlage 15.1 HOAI:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung;
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten;
a) Fortschreiben der Ausführungspläne.
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53. ff HOAI, Anlagengruppe 4 bis 6
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mehrzweckgebäude Anne-Frank-Straße 7
Anne-Frank-Straße 7
01987 Schwarzheide
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Eignungsleihe/Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1. bis III.1.3. der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Eignungsleihe/Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1. bis III.1.3. der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Schwarzheide, Ruhlander Straße 102, 01987 Schwarzheide
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenz: Sanierung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %, 24 von 120 Punkten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation, Erfahrung und Organisation des Projektteams
Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %, 36 von 120 Punkten
Preis (Gewichtung): 30 %, 36 von 120 Pkt.
30 %, 36 von 120 Pkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331 / 866-1617📞
E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg📧
Fax: +49 331 / 866-1652 📠
Internetadresse: http://mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 051-121055 (2020-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und brandschutz-technischen Ertüchtigung des Mehrzweckgebäudes Anne-Frank-Straße 7, Schwarzheide. Das Grundstück ist an die ortsüblichen Versorgungsleitungen für Strom und Wasser angeschlossen. Die Entsorgung des Ab- und Regenwassers erfolgt über die Kanalisation. Ein über dem Flurstück liegender Bebauungsplan liegt nicht vor. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen.
Aufgrund der steigenden Betreuungszahlen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung ist in der bestehenden Einrichtung eine Kapazitätserhöhung vorgesehen. Ferner muss das gesamte Gebäude brandschutztechnisch, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, ertüchtigt werden. Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Bauumfanges ist der Anlage C zu entnehmen. U. a. sind folgende Teilmaßnahmen umzusetzen:
— Der zweite Rettungsweg an allen Gebäudeteilen muss nachgerüstet werden. Hier ist die Anbringung einer Außentreppe erforderlich. Im Rahmen der baulichen Maßnahme müssen Pflasterarbeiten im Innenhof durchgeführt werden.
— Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist die vorhandene Dämmung der Fassade mit nicht-brennbaren Dämmstoffen großflächig im Bereich der Außentreppenkonstruktion vorzusehen.
— Die gesamte Wärmeerzeugungsanlage im Gebäude muss nach den geltenden brandschutztechnischen Anforderungen an den anerkannten Regeln der Technik geprüft, nachgerüstet bzw. geändert und angepasst werden.
— Des Weiteren ist die Vergrößerung von Türöffnungen, die Herstellung großer Fensteröffnungen sowie die brandschutzgerechte Abtrennung der Treppenhäuser durchzuführen.
— Das Gebäude soll den Vollschutz nach DIN 14675 erhalten. In diesem Zusammenhang sind u. a. entsprechende Elektro- und Informationstechnische Anlagen (der Einbau einer Brandschutzmeldeanlage mit Aufschaltung, Neuinstallation einer Sicherheitsbeleuchtung) einzubauen.
— Herstellung einer Aufzugsanlage.
Zum Aufgabenumfang im Los 1 gehört die Anpassung und Wiederher-stellung der Freianlagen. Für das Bauvorhaben sind geplante Baukosten der Kostengruppen 300 bis 500 DIN 276 in Höhe von rund (brutto) 1,130 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der Einrichtung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und brandschutz-technischen Ertüchtigung des Mehrzweckgebäudes Anne-Frank-Straße 7, Schwarzheide. Das Grundstück ist an die ortsüblichen Versorgungsleitungen für Strom und Wasser angeschlossen. Die Entsorgung des Ab- und Regenwassers erfolgt über die Kanalisation. Ein über dem Flurstück liegender Bebauungsplan liegt nicht vor. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen.
Aufgrund der steigenden Betreuungszahlen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung ist in der bestehenden Einrichtung eine Kapazitätserhöhung vorgesehen. Ferner muss das gesamte Gebäude brandschutztechnisch, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, ertüchtigt werden. Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Bauumfanges ist der Anlage C zu entnehmen. U. a. sind folgende Teilmaßnahmen umzusetzen:
— Der zweite Rettungsweg an allen Gebäudeteilen muss nachgerüstet werden. Hier ist die Anbringung einer Außentreppe erforderlich. Im Rahmen der baulichen Maßnahme müssen Pflasterarbeiten im Innenhof durchgeführt werden.
— Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist die vorhandene Dämmung der Fassade mit nicht-brennbaren Dämmstoffen großflächig im Bereich der Außentreppenkonstruktion vorzusehen.
— Die gesamte Wärmeerzeugungsanlage im Gebäude muss nach den geltenden brandschutztechnischen Anforderungen an den anerkannten Regeln der Technik geprüft, nachgerüstet bzw. geändert und angepasst werden.
— Des Weiteren ist die Vergrößerung von Türöffnungen, die Herstellung großer Fensteröffnungen sowie die brandschutzgerechte Abtrennung der Treppenhäuser durchzuführen.
— Das Gebäude soll den Vollschutz nach DIN 14675 erhalten. In diesem Zusammenhang sind u. a. entsprechende Elektro- und Informationstechnische Anlagen (der Einbau einer Brandschutzmeldeanlage mit Aufschaltung, Neuinstallation einer Sicherheitsbeleuchtung) einzubauen.
— Herstellung einer Aufzugsanlage.
Zum Aufgabenumfang im Los 1 gehört die Anpassung und Wiederher-stellung der Freianlagen. Für das Bauvorhaben sind geplante Baukosten der Kostengruppen 300 bis 500 DIN 276 in Höhe von rund (brutto) 1,130 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der Einrichtung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Gesamtwert des Auftrags: 245279.91 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und brandschutz-technischen Ertüchtigung des Mehrzweckgebäudes Anne-Frank-Straße 7, Schwarzheide. Das Grundstück ist an die ortsüblichen Versorgungsleitungen für Strom und Wasser angeschlossen. Die Entsorgung des Ab- und Regenwassers erfolgt über die Kanalisation. Ein über dem Flurstück liegender Bebauungsplan liegt nicht vor. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen.
Planungsleistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit und brandschutz-technischen Ertüchtigung des Mehrzweckgebäudes Anne-Frank-Straße 7, Schwarzheide. Das Grundstück ist an die ortsüblichen Versorgungsleitungen für Strom und Wasser angeschlossen. Die Entsorgung des Ab- und Regenwassers erfolgt über die Kanalisation. Ein über dem Flurstück liegender Bebauungsplan liegt nicht vor. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen.
Aufgrund der steigenden Betreuungszahlen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung ist in der bestehenden Einrichtung eine Kapazitätserhöhung vorgesehen. Ferner muss das gesamte Gebäude brandschutztechnisch, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, ertüchtigt werden. Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Bauumfanges ist der Anlage C zu entnehmen. U. a. sind folgende Teilmaßnahmen umzusetzen:
Aufgrund der steigenden Betreuungszahlen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung ist in der bestehenden Einrichtung eine Kapazitätserhöhung vorgesehen. Ferner muss das gesamte Gebäude brandschutztechnisch, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, ertüchtigt werden. Eine ausführliche Beschreibung des geplanten Bauumfanges ist der Anlage C zu entnehmen. U. a. sind folgende Teilmaßnahmen umzusetzen:
— Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist die vorhandene Dämmung der Fassade mit nicht-brennbaren Dämmstoffen großflächig im Bereich der Außentreppenkonstruktion vorzusehen.
Zum Aufgabenumfang im Los 1 gehört die Anpassung und Wiederher-stellung der Freianlagen. Für das Bauvorhaben sind geplante Baukosten der Kostengruppen 300 bis 500 DIN 276 in Höhe von rund (brutto) 1,130 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der Einrichtung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Zum Aufgabenumfang im Los 1 gehört die Anpassung und Wiederher-stellung der Freianlagen. Für das Bauvorhaben sind geplante Baukosten der Kostengruppen 300 bis 500 DIN 276 in Höhe von rund (brutto) 1,130 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der Einrichtung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Die Freianlagen sollen wiederhergestellt und an die Erweiterung angepasst werden. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Die Freianlagen sollen wiederhergestellt und an die Erweiterung angepasst werden. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grund-leistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grund-leistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
— LPH 7: a) Prüfen und Werten von Nebenan-geboten mit Auswirkungen auf die Planung;
— LPH 8: Auf-stellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes;
— Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung) Aus Anlage 14.1 HOAI:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung) Aus Anlage 14.1 HOAI:
a) ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie der Baubehelfe, Sicherung, Kran, etc.;
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 vor. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eig-nungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 vor. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eig-nungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durch-bruchsplanung;
— LPH 7: a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten;
— LPH 8: a) Fortschreiben der Ausführungspläne.
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 vor. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegen-stand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 vor. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegen-stand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundlei-stungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundlei-stungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mehrzweckgebäude
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-02 📅
Name: Fischer & Partner
Postanschrift: Naundorfer Str. VIZ 543
Postort: Schwarzheide
Postleitzahl: 01987
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberspreewald-Lausitz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 91078.39 EUR 💰
11755.64 EUR 💰
Name: Inros Lackner SE
Postanschrift: Schweizer Straße 3b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 46306.92 EUR 💰
Name: Planungsbüro Manau
Postanschrift: Feldstraße 6a
Postort: Ruhland
Postleitzahl: 01945
Gesamtwert des Auftrags: 56 723 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.