N*ICE – Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung „Personalleihe zur Flugzeugenteisung“
N*ICE Aircraft Services & Support GmbH
Die N*ICE hat Bedarf an Personal für die Flugzeugenteisung mit Spezialgeräten der N*ICE auf der Abfertigungsposition oder auf dafür vorgesehenen Enteisungsflächen des Flughafens Frankfurt am Main. Die N*ICE beabsichtigt, diesen Bedarf im Wege der Arbeitnehmerüberlassung durch den Abschluss von einer Rahmenvereinbarung (Verleihern) zu decken.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-24.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-01-24 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2020-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: N*ICE Aircraft Services & Support GmbH
Postanschrift: Cargo City Süd Gebäude 640
Postleitzahl: 60549
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.nice-services.aero 🌏
E-Mail: katharina.wagenknecht@nice-services.aero 📧
URL der Dokumente: http://www.nice-services.aero 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-043214
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 99
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.nice-services.aero 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2023
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 615112-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 019-043214 (2020-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Kurze Beschreibung:
Die N*ICE hat Bedarf an Personal für die Flugzeugenteisung mit Spezialgeräten der N*ICE auf der Abfertigungsposition oder auf dafür vorgesehenen Enteisungsflächen des Flughafens Frankfurt am Main. Die N*ICE beabsichtigt, diesen Bedarf im Wege der Arbeitnehmerüberlassung durch den Abschluss von einer Rahmenvereinbarung (Verleihern) zu decken.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: N*ICE Aircraft Services & Support GmbH
Postanschrift: Cargo City Süd Gebäude 640
Postleitzahl: 60549
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.nice-services.aero 🌏
E-Mail: katharina.wagenknecht@nice-services.aero 📧
URL der Dokumente: http://www.nice-services.aero 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-043214
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Die Rahmenvereinbarungspartner müssen bereits zu Beginn der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, sein.
Die Rahmenvereinbarungspartner müssen insb. die Vorgaben des AÜG sowie des AEntG und des MiLoG beachten und einhalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die N*ICE hat Bedarf an Personal für die Flugzeugenteisung mit Spezialgeräten der N*ICE auf der Abfertigungsposition oder auf dafür vorgesehenen Enteisungsflächen des Flughafens Frankfurt am Main. Die N*ICE beabsichtigt, diesen Bedarf im Wege der Arbeitnehmerüberlassung durch den Abschluss von einer Rahmenvereinbarung (Verleihern) zu decken. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit vom 1.7.2020 bis zum 30.4.2021. Die N*ICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung 3 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
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Die N*ICE wird ihren Bedarf wie folgt decken:
Die N*ICE hat Bedarf an der Leihe von 6 Leiharbeitern netto, d. h. je 6 Leiharbeiter in Früh- und Spätschicht.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die N*ICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. 6 Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
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Die N*ICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung 3 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Zusätzliche Informationen:
Die Rahmenvereinbarungspartner müssen bereits zu Beginn der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, sein.
Die Rahmenvereinbarungspartner müssen insb. die Vorgaben des AÜG sowie des AEntG und des MiLoG beachten und einhalten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der aus-geschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechts-vorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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— er/sie die Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz — MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird und
— er/sie zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit.
Die N*ICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch N*ICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der N*ICE geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
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4.2.1) Bewerbererklärung zur Haftpflichtversicherung
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. 5 Mio. EUR (jeweils für Personen- und Sachschäden) vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten.
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Der Abschluss einer BADV-Versicherung ist nicht erforderlich.
Die präzise Ausgestaltung der Haftpflichtversicherung wird Gegenstand der Angebotsphase sein.
4.3.1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten 2 Geschäftsjahren (2017 bis 2019) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens 0,5 Mio. EUR erwirtschaftet hat.
4.2.1) Bewerbererklärung zur Haftpflichtversicherung
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. 5 Mio. EUR (jeweils für Personen- und Sachschäden) vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten.
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Der Abschluss einer BADV-Versicherung ist nicht erforderlich.
Die präzise Ausgestaltung der Haftpflichtversicherung wird Gegenstand der Angebotsphase sein.
4.3.1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten 2 Geschäftsjahren (2017 bis 2019) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens 0,5 Mio. EUR erwirtschaftet hat.
4.3.2) Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er folgende Leiharbeiter-Mindestzahlen mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann:
Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 22 und 27 Leiharbeitern
Die Qualifikation umfasst folgende Punkte:
— Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung),
— Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main,
— Gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B,
— Schichtdiensttauglichkeit,
— Schwindelfreiheit,
— Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit),
— Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
— Englische Sprachkenntnisse, wobei sich der Entleiher einen angemessenen Test vorbehält,
— Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen,
— Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69.
4.3.2) Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er folgende Leiharbeiter-Mindestzahlen mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann:
Größe des Leiharbeiterpools: zwischen 22 und 27 Leiharbeitern
Die Qualifikation umfasst folgende Punkte:
— Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung),
— Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main,
— Gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B,
— Schichtdiensttauglichkeit,
— Schwindelfreiheit,
— Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit),
— Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
— Englische Sprachkenntnisse, wobei sich der Entleiher einen angemessenen Test vorbehält,
— Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen,
— Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Rahmenvereinbarungspartner müssen bereits zu Beginn der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, sein.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
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— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 99
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die N*ICE wird alle Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die einen wertungsfähigen (insb. fristgemäßen und vollständig ausgefüllten sowie original unterschriebenen) Teilnahmeantrag abgegeben haben, der die Mindestanforderungen aus Ziffer 4 Formblatt „Teilnahmeantrag" erfüllt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.nice-services.aero 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2023
1)Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
2) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 14.2.2020, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: Katharina.Wagenknecht@nice-services.aero) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dieser E-Mail-Adresse eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
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3) Die N*ICE behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/ Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 615112-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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