Nachführungssystem Radarsignalsimulator
Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nachführungssystem Radarsignalsimulator
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-02.
Wer? Wie?- • Militärische elektronische Systeme › Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-12-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2020-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung
Menge oder Umfang: 1 Stück
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwi2.2@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140022270 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 238-589412
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Nachführungssystem Radarsignalsimulator
Referenznummer: X/I2BQ/LA136/LC810
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: I2.2
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Endes: 2021-10-29 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 238-589412 (2020-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung
Menge oder Umfang: 1 Stück
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwi2.2@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140022270 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 238-589412
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien, 1 x CD-Rom) deutscher Sprache einzureichen.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer X/I2BQ/LA136/LC810
Schlusstermin: 13.1.2021, 13.00 Uhr
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Bitte beachten Sie das Begleitschreiben zur e-Vergabe BAAINBw B-V 039.
Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung des Auftrags (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 23.12.2020 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Nachführungssystem Radarsignalsimulator
Referenznummer: X/I2BQ/LA136/LC810
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
— Angaben zur Eigentümerstruktur,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034),
— unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031),
— unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung vollständig und lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftrag relevanten Nachunternehmer informiert. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen,
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— Verpflichtung der an der Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots beteiligten Mitarbeiter auf die Einhaltung der Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts. (Formlose Eigenerklärung),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034 (VSVgV)),
— Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB BAAINBw B-V 031.
— Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser Bekanntmachung,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Un-terauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032).
— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre. Zum Nachweis der Eignung ist ein jährlicher Mindestumsatz von 3 000 000,00 EUR erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Bewerbergemeinschaften müssen einen für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft in dem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Die Erklärung (Formular BBAINBw B-V 047) muss wenigstens mit folgenden Angaben befüllt werden:
— Liste der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe der Firma, Adresse, Ansprechpartner und E-Mailadresse,
— Benennung des bevollmächtigten Vertreters unter Angabe des Namens und der Firma.
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch die Beschreibung von Referenzprojekten in dem relevanten Bereich nachzuweisen. Die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn mindestens 2 in Art und Umfang vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte sollten nicht älter als 5 Jahre sein. Neben einer Kurzbeschreibung des Projektes ist das Auftragsvolumen jeder Referenz anzugeben.
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Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch — die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall.
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Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergeminschaft, — ein bevollmächtigter Vertreter — und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Der Bewerber muss für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorsehen, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. (formlose Eigenerklärung)
Der Bewerber muss den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante Änderung in seiner Lieferkette sowie bei seinen Nachunternehmern im Voraus informieren und diese mit dem Auftraggeber abstimmen. Der Auftraggeber muss seine Zustimmung erteilen.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: I2.2
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Referenz
Daten
Datum des Endes: 2021-10-29 📅
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien, 1 x CD-Rom) deutscher Sprache einzureichen.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer X/I2BQ/LA136/LC810
Schlusstermin: 13.1.2021, 13.00 Uhr
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
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Bitte beachten Sie das Begleitschreiben zur e-Vergabe BAAINBw B-V 039.
Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung des Auftrags (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 23.12.2020 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Mehr anzeigen
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
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