Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nahverkehrsplanung für Stadt und Landkreis Landshut
n.def.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans für Stadt und Landkreis Landshut nach Haushaltsrecht (Bayern).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zentrale Bedeutung des gemeinsamen NVP liegt grundsätzlich darin, Möglichkeiten und Konzepte aufzuzeigen, wie eine deutliche Verbesserung des Angebotes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zentrale Bedeutung des gemeinsamen NVP liegt grundsätzlich darin, Möglichkeiten und Konzepte aufzuzeigen, wie eine deutliche Verbesserung des Angebotes sowohl in qualitativer als auch quantitativer Form erreicht werden kann. Insbesondere die Verbindungen zwischen Landkreis und Stadt müssen über die Schülerverkehre hinaus, alltagstauglich verbessert werden. Als wesentliche Zielsetzungen des gemeinsamen NVP müssen die Anforderungen aus dem erfolgreichen Bürgerbegehren „Mehr ÖPNV – gut gegen Stau!“ für die Stadt Landshut sowie den Ergebnissen der regionsweiten Haushaltsbefragung zur „Mobilität in Stadt und Landkreis Landshut 2018“ einbezogen werden. Die darin formulierten Forderungen, wie z. B. das Angebot vom ÖPNV auf dem Gebiet der Stadt Landshut um 30 % zu erhöhen, müssen zwingend berücksichtigt werden. Die für den Landkreis Landshut gewünschte Angebotserhöhung muss relativ dazu angepasst und im Hinblick auf die erforderliche Kompatibilität der zu entwickelnden Netze konzipiert werden. Der Landkreis möchte zur Umsetzung seiner Ziele die Laufzeit von Linienkonzessionen harmonisieren, um dann bei Auslaufen einzelner Linienkonzessionen auf Grundlage des neuen NVP neue Konzessionen vergeben zu können. Hierfür sollen bspw. Möglichkeiten zu Linienbündelungen im Landkreis aufgezeigt werden, d. h. eine Konzession für mehrere Linien gleichzeitig, um z. B. eigenwirtschaftlich attraktive (Hauptnetz-) Linien mit Linien bzw. Bedienformen, die lediglich eine Erschließungsfunktion aufweisen. Selbstverständlich soll eine bedarfsorientierte Optimierung ebenfalls unter der Maßgabe betrachtet werden, den Ausbau der Angebote mit den vorhandenen eigenwirtschaftlichen Verkehren zu erreichen. In diesem Zusammenhang soll außerdem ein Hauptliniennetz sowie flexible und innovative, alternative Bedienformen mit Erschließungsfunktion unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben entwickelt werden. Insbesondere zu beachten sind die Besonderheiten des ländlichen Raumes unter Bezugnahme der Grenz- und Richtwerte aus den Leitlinien zur Nahverkehrsplanung in Bayern. Dem Landkreis sollen auf Grund der genannten Anforderungen verschiedene Konzepte aufgezeigt werden, wie ein Hauptliniennetz gestaltet und Linienbündelung unter Optimierung von Routenumläufen und Takten sowie die Festlegung von Qualitätsstandards (z. B. Barrierefreiheit, Fahrgastinformation usw.) vorgenommen werden können. Grundsätzlich muss der NVP den Anforderungen der aktuell gültigen Richtlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie entsprechen. Der Auftragnehmer hat zudem die Regelungen nach § 8 Abs. 3 PBefG zu beachten, wonach in der Phase der Ausarbeitung die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen mit den Aufgabenträgern/Auftraggeber abzustimmen sind. Neben den Belangen der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen muss in bei der Erstellung die Zielvorgabe, für die Nutzung des ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit zum 1. Januar 2022 zu erreichen, mit einbezogen werden. Überdies muss der NVP dem Grundsatz entsprechen, die rechtlich erforderliche Grundlage einer beihilferechtskonformen Finanzierung des ÖPNV darzustellen. […] Die ausführliche Leistungsbeschreibung inklusive Aufgabenstellung, Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, etc. entnehmen Sie den beiliegenden Dokumenten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Als Anlagen liegen folgende Unterlagen zugrunde: 1. aktueller Nahverkehrsplan Stadt Landshut 2. aktueller Nahverkehrsplan Landkreises Landshut 3....”
Zusätzliche Informationen
Als Anlagen liegen folgende Unterlagen zugrunde: 1. aktueller Nahverkehrsplan Stadt Landshut 2. aktueller Nahverkehrsplan Landkreises Landshut 3. Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im ÖPNV 4. Forderungen des Bürgerbegehrens: „Mehr ÖPNV – gut gegen Stau!“ 5. Bericht über die Haushaltsbefragung: „Mobilität in Stadt und Landkreis Landshut 2018“ 6. Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Benennung von einschlägigen Referenzen. Verbindliche Benennung eines verantwortlichen Projektleiters. Zusicherung der erforderlichen Kapazitäten zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Benennung von einschlägigen Referenzen. Verbindliche Benennung eines verantwortlichen Projektleiters. Zusicherung der erforderlichen Kapazitäten zur Einhaltung der zeitlichen Vorgaben. Im Rahmen des Projektmanagements erfolgt die detaillierte Definition des Projektumfangs, der Arbeitsschritte, der einzubeziehenden Personenkreise, Verantwortlichkeiten, Definition der Termine/Formate und des Zeitplans. Abschätzung des erwarteten Stundenaufwandes (alternativ Tagewerke) für die einzelnen Arbeitspakete und insgesamt, getrennt nach Funktionen, Abschätzung von Nebenkosten, ggf. mit Verrechnungssätzen, Angabe der Stundensätze (alternativ Tagessätze), getrennt nach Funktionen. Angabe des zu erwarteten Gesamthonorars gegliedert nach dem Leistungsverzeichnis. Regelmäßiges Überprüfen und Anpassen des Projektplans. Zwischenberichte über die einzelnen Projektphasen. […] Vollständige Bedingungen und erforderliche Nachweise siehe Ausschreibungsunterlagen!
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-28
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-02
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“Öffentliche Ausschreibung gemäß der Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich [Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für...”
Öffentliche Ausschreibung gemäß der Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich [Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31.7.2018, Az. B3-1512-31-19]
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Keine
Postanschrift: k. A.
Postort: k. A.
Postleitzahl: 00000
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8714082200📞
E-Mail: kontakt@lavv.info📧
Fax: +49 871408162200 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 014-028536 (2020-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-11) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 014-028536
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt