Die Stadt Zell ist Teil des es landkreisweiten Projektes „Cochem-Zeller-Energiedorf7 und hat für den Stadtteil Zell-Barl beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Stadtteils Zell-Barl durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell. Nachdem in vorbereitenden Studien die wirtschaftliche Mindestgröße der zukünftigen Nahwärme ermittelt, ein Betreibermodell konzipiert und ein Gebührenmodell entwickelt wurde, erfolgte die Akquisitionsphase für die Nahwärmeteilnehmer. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Arbeitskreis durchgeführt, welcher in technischen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und ökologischen Fragen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch ein externes Beratungsbüro unterstützt wurde. Das Projekt umfasst nach aktuellem Stand ca. 110 Anschlussnehmer, die durch entsprechende Vorverträge dem Projekt beigetreten sind. Die Teilnehmerzahl ist in geringem Umfang variabel. Für die Realisierung des Projektes ist die Planung eines Heizwerkes auf der Basis von unbehandelten Holzhackschnitzeln (Waldresthölzern) unter Berücksichtigung einer großen Thermischen Solaranlage mit mindestens 20 % solarer Deckungsrate sowie eines Nahwärmenetzes mit ca. 110 Hausanschlüssen einschließlich Wärmeübergabestationen erforderlich. Für das Heizwerk ist voraussichtlich kein Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV erforderlich, da die Feuerungswärmeleistung der Holzfeuerung voraussichtlich weniger als 1 MW beträgt. Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, zwei Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen. Zur Unterbringung der gesamten Anlagentechnik ist ein Gebäude zu planen. Dieses umfasst ein Hackschnitzelsilo mit funktionsspezifischen Beton-Einbauten sowie eine ebenerdige Maschinenhalle. Die Außenanlagen zum Gebäude umfassen die zum reibungslosen Betriebsablauf erforderlichen Verkehrsflächen sowie Zaunanlagen und Grünanlagen. Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben: — Los 01 Planungsleistungen für die Errichtung eines Heizwerks; — Los 02 Planungsleistungen für das Nahwärmenetz und die Wärmeübergabestationen. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zu Los 01, und somit Objektplanungsleistungen zu Gebäude und Freianlagen und sowie Fachplanungsleistungen zur Technische Ausrüstung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 20-07-20-1200
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zell ist Teil des es landkreisweiten Projektes „Cochem-Zeller-Energiedorf7 und hat für den Stadtteil Zell-Barl beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Stadtteils Zell-Barl durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell.
Nachdem in vorbereitenden Studien die wirtschaftliche Mindestgröße der zukünftigen Nahwärme ermittelt, ein Betreibermodell konzipiert und ein Gebührenmodell entwickelt wurde, erfolgte die Akquisitionsphase für die Nahwärmeteilnehmer. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Arbeitskreis durchgeführt, welcher in technischen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und ökologischen Fragen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch ein externes Beratungsbüro unterstützt wurde.
Das Projekt umfasst nach aktuellem Stand ca. 110 Anschlussnehmer, die durch entsprechende Vorverträge dem Projekt beigetreten sind. Die Teilnehmerzahl ist in geringem Umfang variabel.
Für die Realisierung des Projektes ist die Planung eines Heizwerkes auf der Basis von unbehandelten Holzhackschnitzeln (Waldresthölzern) unter Berücksichtigung einer großen Thermischen Solaranlage mit mindestens 20 % solarer Deckungsrate sowie eines Nahwärmenetzes mit ca. 110 Hausanschlüssen einschließlich Wärmeübergabestationen erforderlich.
Für das Heizwerk ist voraussichtlich kein Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV erforderlich, da die Feuerungswärmeleistung der Holzfeuerung voraussichtlich weniger als 1 MW beträgt.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, zwei Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
Zur Unterbringung der gesamten Anlagentechnik ist ein Gebäude zu planen. Dieses umfasst ein Hackschnitzelsilo mit funktionsspezifischen Beton-Einbauten sowie eine ebenerdige Maschinenhalle.
Die Außenanlagen zum Gebäude umfassen die zum reibungslosen Betriebsablauf erforderlichen Verkehrsflächen sowie Zaunanlagen und Grünanlagen.
Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben:
— Los 01 Planungsleistungen für die Errichtung eines Heizwerks;
— Los 02 Planungsleistungen für das Nahwärmenetz und die Wärmeübergabestationen.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zu Los 01, und somit Objektplanungsleistungen zu Gebäude und Freianlagen und sowie Fachplanungsleistungen zur Technische Ausrüstung.
Die Stadt Zell ist Teil des es landkreisweiten Projektes „Cochem-Zeller-Energiedorf7 und hat für den Stadtteil Zell-Barl beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Stadtteils Zell-Barl durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell.
Nachdem in vorbereitenden Studien die wirtschaftliche Mindestgröße der zukünftigen Nahwärme ermittelt, ein Betreibermodell konzipiert und ein Gebührenmodell entwickelt wurde, erfolgte die Akquisitionsphase für die Nahwärmeteilnehmer. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Arbeitskreis durchgeführt, welcher in technischen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und ökologischen Fragen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch ein externes Beratungsbüro unterstützt wurde.
Das Projekt umfasst nach aktuellem Stand ca. 110 Anschlussnehmer, die durch entsprechende Vorverträge dem Projekt beigetreten sind. Die Teilnehmerzahl ist in geringem Umfang variabel.
Für die Realisierung des Projektes ist die Planung eines Heizwerkes auf der Basis von unbehandelten Holzhackschnitzeln (Waldresthölzern) unter Berücksichtigung einer großen Thermischen Solaranlage mit mindestens 20 % solarer Deckungsrate sowie eines Nahwärmenetzes mit ca. 110 Hausanschlüssen einschließlich Wärmeübergabestationen erforderlich.
Für das Heizwerk ist voraussichtlich kein Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV erforderlich, da die Feuerungswärmeleistung der Holzfeuerung voraussichtlich weniger als 1 MW beträgt.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, zwei Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
Zur Unterbringung der gesamten Anlagentechnik ist ein Gebäude zu planen. Dieses umfasst ein Hackschnitzelsilo mit funktionsspezifischen Beton-Einbauten sowie eine ebenerdige Maschinenhalle.
Die Außenanlagen zum Gebäude umfassen die zum reibungslosen Betriebsablauf erforderlichen Verkehrsflächen sowie Zaunanlagen und Grünanlagen.
Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben:
— Los 01 Planungsleistungen für die Errichtung eines Heizwerks;
— Los 02 Planungsleistungen für das Nahwärmenetz und die Wärmeübergabestationen.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zu Los 01, und somit Objektplanungsleistungen zu Gebäude und Freianlagen und sowie Fachplanungsleistungen zur Technische Ausrüstung.
Innerhalb der unter II.2.7. genannten Zeitspanne von 5 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Innerhalb der unter II.2.7. genannten Zeitspanne von 5 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zell ist Teil des es landkreisweiten Projektes „Cochem-Zeller-Energiedorf7 und hat für den Stadtteil Zell-Barl beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Stadtteils Zell-Barl durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell.
Die Stadt Zell ist Teil des es landkreisweiten Projektes „Cochem-Zeller-Energiedorf7 und hat für den Stadtteil Zell-Barl beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Stadtteils Zell-Barl durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell.
Nachdem in vorbereitenden Studien die wirtschaftliche Mindestgröße der zukünftigen Nahwärme ermittelt, ein Betreibermodell konzipiert und ein Gebührenmodell entwickelt wurde, erfolgte die Akquisitionsphase für die Nahwärmeteilnehmer. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Arbeitskreis durchgeführt, welcher in technischen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und ökologischen Fragen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch ein externes Beratungsbüro unterstützt wurde.
Nachdem in vorbereitenden Studien die wirtschaftliche Mindestgröße der zukünftigen Nahwärme ermittelt, ein Betreibermodell konzipiert und ein Gebührenmodell entwickelt wurde, erfolgte die Akquisitionsphase für die Nahwärmeteilnehmer. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Arbeitskreis durchgeführt, welcher in technischen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und ökologischen Fragen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch ein externes Beratungsbüro unterstützt wurde.
Das Projekt umfasst nach aktuellem Stand ca. 110 Anschlussnehmer, die durch entsprechende Vorverträge dem Projekt beigetreten sind. Die Teilnehmerzahl ist in geringem Umfang variabel.
Für die Realisierung des Projektes ist die Planung eines Heizwerkes auf der Basis von unbehandelten Holzhackschnitzeln (Waldresthölzern) unter Berücksichtigung einer großen Thermischen Solaranlage mit mindestens 20 % solarer Deckungsrate sowie eines Nahwärmenetzes mit ca. 110 Hausanschlüssen einschließlich Wärmeübergabestationen erforderlich.
Für die Realisierung des Projektes ist die Planung eines Heizwerkes auf der Basis von unbehandelten Holzhackschnitzeln (Waldresthölzern) unter Berücksichtigung einer großen Thermischen Solaranlage mit mindestens 20 % solarer Deckungsrate sowie eines Nahwärmenetzes mit ca. 110 Hausanschlüssen einschließlich Wärmeübergabestationen erforderlich.
Für das Heizwerk ist voraussichtlich kein Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV erforderlich, da die Feuerungswärmeleistung der Holzfeuerung voraussichtlich weniger als 1 MW beträgt.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, zwei Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, zwei Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
Zur Unterbringung der gesamten Anlagentechnik ist ein Gebäude zu planen. Dieses umfasst ein Hackschnitzelsilo mit funktionsspezifischen Beton-Einbauten sowie eine ebenerdige Maschinenhalle.
Die Außenanlagen zum Gebäude umfassen die zum reibungslosen Betriebsablauf erforderlichen Verkehrsflächen sowie Zaunanlagen und Grünanlagen.
Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben:
— Los 01 Planungsleistungen für die Errichtung eines Heizwerks;
— Los 02 Planungsleistungen für das Nahwärmenetz und die Wärmeübergabestationen.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zu Los 01, und somit Objektplanungsleistungen zu Gebäude und Freianlagen und sowie Fachplanungsleistungen zur Technische Ausrüstung.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach §§ 34, 39, 55 HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach §§ 34, 39, 55 HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Dauer: 5 Monate
Beschreibung der Optionen:
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI, 2013 Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI, 2013 Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach §§ 34, 39, 55 HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach §§ 34, 39, 55 HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen:
Innerhalb der unter II.2.7. genannten Zeitspanne von 5 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 56856 Zell (Mosel)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete „Technologie von L. Ron Hubbard“ angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 5 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 5 000 000 EUR, für Umweltschäden mindestens 2 000 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 5 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 5 000 000 EUR, für Umweltschäden mindestens 2 000 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
4. Der Bewerber muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
Mindeststandards:
Ia. Mindestanforderung an die Bürogröße für den Bereich „Heizwerk, Halle“:
Planer – Bauüberwacher:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur oder gleichwertig verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen.
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur oder gleichwertig verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen.
Der Bewerber muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Ib) Mindestanforderung an die Bürogröße für den Bereich „Heizwerk, TA“:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens aus dem Bereich Verfahrenstechnik oder Maschinentechnik oder Energietechnik oder gleichwertig verfügen und eine Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten von mind. 5 Jahren nachweisen. Außerdem ist jeweils ein Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation zu benennen.
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens aus dem Bereich Verfahrenstechnik oder Maschinentechnik oder Energietechnik oder gleichwertig verfügen und eine Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten von mind. 5 Jahren nachweisen. Außerdem ist jeweils ein Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation zu benennen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
IIa) Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers für den Bereich „Heizwerk, Halle“:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung und Realisierung von Objekten mit vergleichbarer Nutzung durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von vergleichbaren Objekten zum Inhalt haben.
Es ist mindestens ein Referenzobjekt für die Planung einer vergleichbaren Halle (mit vergleichbarer Bruttogrundfläche bzw. Bruttorauminhalt) anzugeben.
Mind. eine Referenz muss die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 2-6 und 8) erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nachdem 1.1.2015 erfolgt sein muss.
IIb) Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers für den Bereich „Heizwerk, TA“:
Alle Referenzen müssen Fachplanungsleistungen zur Technischen Ausrüstung für den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von vergleichbaren Anlagen zum Inhalt haben,
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt anzugeben, dieses muss Kosten der Kostengruppe 400 in Höhe von mindestens 580 000 EUR netto ausweisen.
Für alle Referenzen (beide Bereiche) hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Für alle Referenzen (beide Bereiche) hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hinweis:
Bei der vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird durch die Einreichung von mehr Referenzen zu vergleichbaren Heizwerken aufgrund der größeren Entsprechung mit der vorliegenden Planungsaufgabe eine bessere Bewertung erzielt (s. Ziffer II.2.9).
Bei der vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird durch die Einreichung von mehr Referenzen zu vergleichbaren Heizwerken aufgrund der größeren Entsprechung mit der vorliegenden Planungsaufgabe eine bessere Bewertung erzielt (s. Ziffer II.2.9).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich des Neubaus bzw. der Sanierung und Erweiterung von vergleichbaren Anlagen anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3. der Bekanntmachung erfüllen (40 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich des Neubaus bzw. der Sanierung und Erweiterung von vergleichbaren Anlagen anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3. der Bekanntmachung erfüllen (40 %).
Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen) kann eine bessere Bewertung erzielt werden.
Weist der Bewerber seine Berufserfahrung anhand von Referenzen nach, die den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung vergleichbarer Heizwerke beinhalten, kann aufgrund der größeren Entsprechung mit der vorliegenden Planungsaufgabe eine bessere Bewertung erzielt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Weist der Bewerber seine Berufserfahrung anhand von Referenzen nach, die den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung vergleichbarer Heizwerke beinhalten, kann aufgrund der größeren Entsprechung mit der vorliegenden Planungsaufgabe eine bessere Bewertung erzielt werden.
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20 %).
3. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 %).
4. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (20 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3. genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3. genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3. angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVDAHJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1. genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1. genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 118-286925 (2020-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zell ist Teil des es landkreisweiten Projektes „Cochem-Zeller-Energiedorf“ und hat für den Stadtteil Zell-Barl beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Stadtteils Zell-Barl durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell.
Nachdem in vorbereitenden Studien die wirtschaftliche Mindestgröße der zukünftigen Nahwärme ermittelt, ein Betreibermodell konzipiert und ein Gebührenmodell entwickelt wurde, erfolgte die Akquisitionsphase für die Nahwärmeteilnehmer. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Arbeitskreis durchgeführt, welcher in technischen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und ökologischen Fragen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch ein externes Beratungsbüro unterstützt wurde.
Das Projekt umfasst nach aktuellem Stand ca. 110 Anschlussnehmer, die durch entsprechende Vorverträge dem Projekt beigetreten sind. Die Teilnehmerzahl ist in geringem Umfang variabel.
Für die Realisierung des Projektes ist die Planung eines Heizwerkes auf der Basis von unbehandelten Holzhackschnitzeln (Waldresthölzern) unter Berücksichtigung einer großen Thermischen Solaranlage mit mindestens 20 % solarer Deckungsrate sowie eines Nahwärmenetzes mit ca. 110 Hausanschlüssen einschließlich Wärmeübergabestationen erforderlich.
Für das Heizwerk ist voraussichtlich kein Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV erforderlich, da die Feuerungswärmeleistung der Holzfeuerung voraussichtlich weniger als 1 MW beträgt.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, 2 Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
Zur Unterbringung der gesamten Anlagentechnik ist ein Gebäude zu planen. Dieses umfasst ein Hackschnitzelsilo mit funktionsspezifischen Beton-Einbauten sowie eine ebenerdige Maschinenhalle.
Die Außenanlagen zum Gebäude umfassen die zum reibungslosen Betriebsablauf erforderlichen Verkehrsflächen sowie Zaunanlagen und Grünanlagen.
Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben:
— Los 01 Planungsleistungen für die Errichtung eines Heizwerks
— Los 02 Planungsleistungen für das Nahwärmenetz und die Wärmeübergabestationen.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zu Los 01, und somit Objektplanungsleistungen zu Gebäude und Freianlagen und sowie Fachplanungsleistungen zur Technische Ausrüstung.
Die Stadt Zell ist Teil des es landkreisweiten Projektes „Cochem-Zeller-Energiedorf“ und hat für den Stadtteil Zell-Barl beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Stadtteils Zell-Barl durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell.
Nachdem in vorbereitenden Studien die wirtschaftliche Mindestgröße der zukünftigen Nahwärme ermittelt, ein Betreibermodell konzipiert und ein Gebührenmodell entwickelt wurde, erfolgte die Akquisitionsphase für die Nahwärmeteilnehmer. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Arbeitskreis durchgeführt, welcher in technischen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und ökologischen Fragen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch ein externes Beratungsbüro unterstützt wurde.
Das Projekt umfasst nach aktuellem Stand ca. 110 Anschlussnehmer, die durch entsprechende Vorverträge dem Projekt beigetreten sind. Die Teilnehmerzahl ist in geringem Umfang variabel.
Für die Realisierung des Projektes ist die Planung eines Heizwerkes auf der Basis von unbehandelten Holzhackschnitzeln (Waldresthölzern) unter Berücksichtigung einer großen Thermischen Solaranlage mit mindestens 20 % solarer Deckungsrate sowie eines Nahwärmenetzes mit ca. 110 Hausanschlüssen einschließlich Wärmeübergabestationen erforderlich.
Für das Heizwerk ist voraussichtlich kein Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV erforderlich, da die Feuerungswärmeleistung der Holzfeuerung voraussichtlich weniger als 1 MW beträgt.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, 2 Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
Zur Unterbringung der gesamten Anlagentechnik ist ein Gebäude zu planen. Dieses umfasst ein Hackschnitzelsilo mit funktionsspezifischen Beton-Einbauten sowie eine ebenerdige Maschinenhalle.
Die Außenanlagen zum Gebäude umfassen die zum reibungslosen Betriebsablauf erforderlichen Verkehrsflächen sowie Zaunanlagen und Grünanlagen.
Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben:
— Los 01 Planungsleistungen für die Errichtung eines Heizwerks
— Los 02 Planungsleistungen für das Nahwärmenetz und die Wärmeübergabestationen.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zu Los 01, und somit Objektplanungsleistungen zu Gebäude und Freianlagen und sowie Fachplanungsleistungen zur Technische Ausrüstung.
Gesamtwert des Auftrags: 307 703 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne von 5 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne von 5 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Zell ist Teil des es landkreisweiten Projektes „Cochem-Zeller-Energiedorf“ und hat für den Stadtteil Zell-Barl beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Stadtteils Zell-Barl durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell.
Die Stadt Zell ist Teil des es landkreisweiten Projektes „Cochem-Zeller-Energiedorf“ und hat für den Stadtteil Zell-Barl beschlossen, die künftige Wärmeversorgung des Stadtteils Zell-Barl durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, 2 Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, 2 Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
— Los 01 Planungsleistungen für die Errichtung eines Heizwerks
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen besonderen Leistungen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen besonderen Leistungen.
Zusätzliche Informationen:
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne von 5 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.