Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Siehe „Anhang FLB7- Mindestanforderungen"
Nachfolgende Angabe „FLB n.n" bezieht sich auf die Funktionale Leistungsbeschreibung Dacharbeitsbühnen (DAB), die Bestandteil der Unterlagen zur Angebotsaufforderung ist.
FLB 2.1: Die Kragarmkonsolen sind gemäß der angegebenen Anforderungen auszulegen. Dies betrifft insbesonderere Schnittstellen zum Tragwerk mittels Einbauteilen und einzuhaltenden, maximale Unter- und Oberkante. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.
FLB 2.1: Die Fahrspannungsschaltanlage ist der DAB-Steuerung übergeordnet. Es sind alle beschriebenen notwendigen Informationen gemäß FLB vorzusehen und auszutauschen.
FLB 2.1: Es sind sämtliche Schnittstellen zur TGA zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesonderer Durchführungen in den Konsolen für Kabel und Rohre der TGA, Lüftungsauslässe am Fahrzeugstand 1, etc.. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.
FLB 2.1 Es sind die maximale Unterkante von +2,40 m über SOK und Oberkante +2,95 m über SOK einzuhalten. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.
FLB 2.4 und 2.5: Es ist nachzuweisen, dass das Lichtraumprofil der zu bearbeitenden Fahrzeugtypen während der Nicht-Verwendung der DAB nicht verletzt wird.
Mit den Dacharbeitsbühnen zu bearbeitende Fahrzeuge
— GT8N-1 Bombardier Flexcity Classic;
— GT8N-2 Siemens Avenio Bremen.
FLB 3: Es ist über die gesamte DAB Schraubendichtheit zu gewährleisten.
FLB 3: Es sind bauseitige Störkonturen durch das Tragwerk zu berücksichtigen. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.
FLB 3: Alle DAB sind für eine Verkehrslast von 2,5 kN/m auszulegen.
FLB 3: Alle DAB sind mit beweglichen Fußbodenelementen auszuführen, welche an den Fahrzeugwagenkasten heranfahren und mittels Kontaktleisten das Spaltmaß „Null" gewährleisten.
FLB 3: Es sind an allen Absturzstellen mit Knieholmgeländern mit Handlauf, Knie- und Fußschutz auszuführen. Als Höhe ist 1,00 m vorzusehen.
FLB 3: An allen Stirnseiten sind front- und heckseitig Absturzsicherungen vorzusehen. Die Absturzsicherungen sind als (von einer Seite) einschwenkbare Geländerelemente auszuführen, welche gemäß der Fahrzeugkontur auf den Wagenkasten abgesenkt und gemäß der Fahrzeuglänge verfahren werden können. Details sind der FLB zu entnehmen. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.
FLB 3: Alle Zugänge der DAB sind mit Axelent X-Guard Türen inkl. X-Lock auszuführen. Alle Zugänge sind übersteigsicher auszuführen.
FLB 3: Fahrzeugstand 1: Bei Achse B muss ein Abstand eines möglichen Trägers der DAB, welcher entlang der Gleisachse verläuft min. 450 mm betragen.
FLB 3: Fahrzeugstand 5: Bei Achse C muss ein Abstand eines möglichen Trägers der DAB, welcher entlang der Gleisachse verläuft min. 350 mm betragen.
FLB 3: Fahrzeugstand 5: Verlängerung der DAB des Fahrzeugstands 5 an der Seite zum Fahrzeugstand 3 um ca. 5,7 m zur Aufstellung von bauseitigen Schaltschränken auf der DAB.
FLB 3: Elektrotechnische Anforderungen gemäß FLB sind einzuhalten. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.
FLB 3: Das Erdungskonzept gemäß FLB ist einzuhalten. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.
FLB 3: Alle Anforderungen an den DAB-Tragrahmen inkl. Fußbodenelemente ist gemäß FLB einzuhalten.
FLB 3: Alle notwendigen Zaunanlagen sind vom Hersteller Axelent Typ X-Guard auszuführen.
FLB 3: Die Anzahl und Position der Zugänge bzw. Zugangspodeste sind gemäß der FLB auszuführen. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.
FLB 3: Es sind steckbare Geländer im Bereich der Faltenbalge des Fahrzeugtyps GT8N-2 vorzusehen. Details sind der FLB zu entnehmen. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.
FLB 3: Die Funktionsbeschreibung der elektrischen Steuerung ist gemäß der FLB auszuführen. Ein Nachweis ist im Angebot zu erbringen.