Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder 4 Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Projekteinkauf
Telefon: +49 6159711987📞
E-Mail: proekf33@gsi.de📧
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.gsi.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Postort: Darmstadt
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NEG-Pumpen
33/RV_NEG-Pumpen_2020
Produkte/Dienstleistungen: Vakuumpumpen📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für...”
Kurze Beschreibung
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder 4 Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
1️⃣
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder 4 Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/ Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf eine maschinenübergreifende Beschaffung, welche eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren vorsieht. Durch die Bündelung können mehrere Vertragspartner/Fachbereiche Mengenabrufe vornehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Teilnahmeantrag – Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Teilnahmeantrag – Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben;
— Formblatt Unternehmensdarstellung – mit Angabe der abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc;
— Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Formblatt Unternehmensdarstellung – Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Formblatt Unternehmensdarstellung – Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Formblatt Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung – Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme
Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI GmbH im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.
“Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten,...”
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Die FAIR GmbH nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
— Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB;
— ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht;
— unwiderrufliche Bürgschaften;
— kostenlos für die FAIR GmbH;
— ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank;
— in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten.
Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, bei denen die ausgeschriebenen Pumpen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten.
Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, bei denen die ausgeschriebenen Pumpen an Beschleunigern eingesetzt wurden.
Track Record über mindestens 5 Jahre!
Mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten;
— Sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf eine Unterauftragnehmer beruft, ist das GSI Formblatt;
— Unterauftragnehmer einzureichen. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist eine;
— Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen;
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Erfüllung der Spezifikationen in Bezug auf das Saugvermögen und die Adsorptionskapazität wird vorausgesetzt.
Beschreibung von 3 vergleichbaren...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Erfüllung der Spezifikationen in Bezug auf das Saugvermögen und die Adsorptionskapazität wird vorausgesetzt.
Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, bei denen die ausge-schriebenen Pumpen an Beschleunigern eingesetzt wurden.
Track Record über mindestens 5 Jahre!
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Mindestlohngesetz – MiLoG Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG);
— ggf....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Mindestlohngesetz – MiLoG Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG);
— ggf. Formblatt Bietergemeinschaft.
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-26
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL:...”
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB);
— Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus;
— Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDWP
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 079-186009 (2020-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-18) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für...”
Kurze Beschreibung
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder vier Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/ Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4 412 530 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder vier Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf eine maschinenübergreifende Beschaffung, welche eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren vorsieht. Durch die Bündelung können mehrere Vertragspartner / Fachbereiche Mengenabrufe vornehmen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 079-186009
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Saes Getters S.p.A.
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Saes Getters S.p.A.
Postanschrift: Viale Italia 77
Postort: Lainate
Postleitzahl: 20020
Land: Italien 🇮🇹
Region: Lombardia 🏙️
URL: http://www.saesgetters.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 412 530 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRCH
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 228-561381 (2020-11-18)