Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert. Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder 4 Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vakuumpumpen
Referenznummer: 33/RV_NEG-Pumpen_2020
Kurze Beschreibung:
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder 4 Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder 4 Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vakuumpumpen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB);
— Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus;
— Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDWP
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB);
— Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus;
— Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDWP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert.
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder 4 Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den…
… NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
… NEG/ Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf eine maschinenübergreifende Beschaffung, welche eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren vorsieht. Durch die Bündelung können mehrere Vertragspartner/Fachbereiche Mengenabrufe vornehmen.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Teilnahmeantrag – Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben;
— Formblatt Unternehmensdarstellung – mit Angabe der abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc;
— Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Formblatt Unternehmensdarstellung – Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Formblatt Unternehmensdarstellung – Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung – Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme
Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI GmbH im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.
Mindeststandards:
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Die FAIR GmbH nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
— Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB;
— ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht;
— unwiderrufliche Bürgschaften;
— kostenlos für die FAIR GmbH;
— ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank;
— in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten.
Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, bei denen die ausgeschriebenen Pumpen an Beschleunigern eingesetzt wurden.
Track Record über mindestens 5 Jahre!
Mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten;
— Sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf eine Unterauftragnehmer beruft, ist das GSI Formblatt;
— Unterauftragnehmer einzureichen. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist eine;
— Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen;
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung).
Mindeststandards:
Erfüllung der Spezifikationen in Bezug auf das Saugvermögen und die Adsorptionskapazität wird vorausgesetzt.
Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, bei denen die ausge-schriebenen Pumpen an Beschleunigern eingesetzt wurden.
Track Record über mindestens 5 Jahre!
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Mindestlohngesetz – MiLoG Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG);
— ggf. Formblatt Bietergemeinschaft.
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB);
— Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus;
— Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus;
— Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDWP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 079-186009 (2020-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder vier Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/ Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird in Zusammenarbeit von 16 Partnerländern am Standort der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert.
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder vier Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den NEG/ Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
Gesamtwert des Auftrags: 4 412 530 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur Erzeugung und Aufrechterhaltung des Vakuums innerhalb der FAIR und GSI Beschleunigeranlagen werden NEG Pumpen und NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen benötigt. Bei dem NEG (nicht-verdampfbares Gettermaterial) Material handelt es sich um eine aus 3 oder vier Komponenten bestehende Metalllegierung, die als poröses Material auf einem Träger aufgesintert ist. Die NEG Pumpen bestehen aus einer Kartusche mit NEG Scheiben, welche mittels Strom thermisch aktiviert werden, die auf einem CF Flansch montiert sind. Bei den…
… NEG/ Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.
… NEG/Ionengetter-Kombinationspumpen sind diese noch mit einer Ionengetterpumpe kombiniert. Diese Pumpen werden für verschiedene Beschleuniger innerhalb des FAIR Projekts und der GSI Bestandsanlage benötigt.Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf eine maschinenübergreifende Beschaffung, welche eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren vorsieht. Durch die Bündelung können mehrere Vertragspartner / Fachbereiche Mengenabrufe vornehmen.
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.