Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen Verkehrs Verbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 3 VgV). Diese wird sich mit dem Thema „Fahrgastkommunikation“ beschäftigen. Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 4 VgV). Die Agenturen für Los 2 bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der Marketingsegmente „Neukundengewinnung/ Kundenbindung“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Referenznummer: Spnv-m nvv
Kurze Beschreibung:
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen Verkehrs Verbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 3 VgV). Diese wird sich mit dem Thema
„Fahrgastkommunikation“ beschäftigen. Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 4 VgV). Die Agenturen für Los 2 bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der Marketingsegmente „Neukundengewinnung/ Kundenbindung“.
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen Verkehrs Verbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 3 VgV). Diese wird sich mit dem Thema
„Fahrgastkommunikation“ beschäftigen. Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 4 VgV). Die Agenturen für Los 2 bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der Marketingsegmente „Neukundengewinnung/ Kundenbindung“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Die Rahmenvereinbarung wird für das Los 1 mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs. 3 VgV). Die Angabe im Abschnitt IV.1.3), dass die Rahmenvereinbarung mit 2 Bietern geschlossen wird, trifft zu für das Los 2.
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2 500 EUR abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WD0NC
1. Die Rahmenvereinbarung wird für das Los 1 mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs. 3 VgV). Die Angabe im Abschnitt IV.1.3), dass die Rahmenvereinbarung mit 2 Bietern geschlossen wird, trifft zu für das Los 2.
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2 500 EUR abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WD0NC
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen Verkehrs Verbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 3 VgV). Diese wird sich mit dem Thema
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen Verkehrs Verbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 3 VgV). Diese wird sich mit dem Thema
„Fahrgastkommunikation“ beschäftigen. Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 4 VgV). Die Agenturen für Los 2 bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der Marketingsegmente „Neukundengewinnung/ Kundenbindung“.
„Fahrgastkommunikation“ beschäftigen. Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 4 VgV). Die Agenturen für Los 2 bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der Marketingsegmente „Neukundengewinnung/ Kundenbindung“.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Fahrgastkommunikation
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden, um das Thema Fahrgastkommunikation zu bearbeiten. Fahrgäste sollen sowohl durch Offline-, als auch Online-Marketingaktivitäten über neue Fahrtzeiten, neue Tarife, neue Linien, Baustellen, Zusatzverkehr, etc. informiert werden.
Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden, um das Thema Fahrgastkommunikation zu bearbeiten. Fahrgäste sollen sowohl durch Offline-, als auch Online-Marketingaktivitäten über neue Fahrtzeiten, neue Tarife, neue Linien, Baustellen, Zusatzverkehr, etc. informiert werden.
Die Agenturarbeit beinhaltet:
— die Konzeption und grafische Umsetzung,
— den Vertrieb von Fahrgastinformationen, insbesondere zum Fahr-planwechsel,
— die Erarbeitung eines Zeit- und Kostenplans.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat eine einseitige Option auf eine Verlängerung der Laufzeit um 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Neukundengewinnung/ Kundenbindung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 4 VgV in Anspruch genommen werden. Die Agenturen bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der folgenden beiden Marketingsegmente:
Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 4 VgV in Anspruch genommen werden. Die Agenturen bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der folgenden beiden Marketingsegmente:
— Neukundengewinnung: Der öffentliche Nahverkehr soll für Nichtnutzer als eine attraktive Alternative und/ oder Ergänzung zum Individualverkehr wahrgenommen werden,
— Kundenbindung: Ziel ist es, die Identifikation der Fahrgäste mit dem SPNV zu erhöhen und die Nutzung des SPNV dauerhaft zu verstärken. Dabei spielen Maßnahmen am Point of Sale (Fahrkartenkauf) sowie Point of Action (in den Fahrzeugen und an Bahnhöfen) eine Rolle.
— Kundenbindung: Ziel ist es, die Identifikation der Fahrgäste mit dem SPNV zu erhöhen und die Nutzung des SPNV dauerhaft zu verstärken. Dabei spielen Maßnahmen am Point of Sale (Fahrkartenkauf) sowie Point of Action (in den Fahrzeugen und an Bahnhöfen) eine Rolle.
Die Agenturarbeit erstreckt sich von der Entwicklung der Kreativleistung bis zur Umsetzungsbegleitung. Im Einzelnen sind das:
— Kampagnenplanung inkl. Kreation der Maßnahmen,
— Mediaplanung (Einsatz von Media-Mix),
— Organisation der Umsetzung der Maßnahmen,
— Zeit- und Kostenplan der vorgeschlagenen Maßnahmen,
— Erfolgskontrolle.
Es sollen über das Jahr verteilt Maßnahmen durchgeführt werden, welche kontinuierlich konzeptionell weiterentwickelt werden. Bis zum 01.03. jeden Jahres soll ein verbindlicher Marketingplan für das laufende Kalenderjahr verabschiedet werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat zudem eine einseitige Option auf eine Verlängerung der Laufzeit um 12 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die Anforderungen an die Eignung zu erfüllen hat; es sei denn, es wird von der Möglichkeit einer Eignungsleihe Gebrauch gemacht.
Es gelten folgende Anforderungen an die Eignung, die mit dem Teilnahmeantrag zu erfüllen sind:
1. Der Bewerber erklärt, dass keine Vergabesperre verhängt worden ist und dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; dafür sind die abrufbaren Formulare zu verwenden (Eigenerklärungen).
2. Der Bewerber hat die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach §§ 4, 6 HVTG abzugeben; dafür ist das abrufbare Formular zu verwenden (Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Der Bewerber gibt die Höhe der durchschnittlichen Honorarumsätze des Unternehmens (insgesamt) sowie die durchschnittliche Zahl der festangestellten und der freien Mitarbeiter an (separate Darstellung), jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Der Bewerber gibt die Höhe der durchschnittlichen Honorarumsätze des Unternehmens (insgesamt) sowie die durchschnittliche Zahl der festangestellten und der freien Mitarbeiter an (separate Darstellung), jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung).
Für den Fall, dass der Bewerber sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen Teilleistungen zu benennen (§ 47 VgV); dafür ist das abrufbare Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Der Bewerber stellt mindestens 2 Referenzaufträge für vergleichbare Leistungen dar, die seit 2015 erbracht wurden. Zu nennen sind der Auftraggeber, dessen Ansprechpartner (mit Telefonnummer) und der Projektleiter des Bewerbers. Die Darstellung der Referenz muss die Erfahrungen des Bewerbers bei der Beratung des Auftraggebers, der Entwicklung und Umsetzung von Marketing-Kampagnen eines öffentlichen Unternehmens im Allgemeinen und im Besonderen mit Bezug auf den ÖPNV erkennen lassen sowie eigene Kenntnisse der Aufgaben eines ÖPNV-Aufgabenträgers (Verkehrspolitik, Nachhaltigkeit, regionale Spezifika) beschreiben.
4. Der Bewerber stellt mindestens 2 Referenzaufträge für vergleichbare Leistungen dar, die seit 2015 erbracht wurden. Zu nennen sind der Auftraggeber, dessen Ansprechpartner (mit Telefonnummer) und der Projektleiter des Bewerbers. Die Darstellung der Referenz muss die Erfahrungen des Bewerbers bei der Beratung des Auftraggebers, der Entwicklung und Umsetzung von Marketing-Kampagnen eines öffentlichen Unternehmens im Allgemeinen und im Besonderen mit Bezug auf den ÖPNV erkennen lassen sowie eigene Kenntnisse der Aufgaben eines ÖPNV-Aufgabenträgers (Verkehrspolitik, Nachhaltigkeit, regionale Spezifika) beschreiben.
Für den Fall, dass der Bewerber sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will, sind Art und Umfang der betroffenen Teilleistungen zu benennen (§ 47 VgV); dafür ist das abrufbare Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, erhaltene Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf der Grundlage der folgenden 4 Kriterien treffen:
— Eigenerklärungen zu durchschnittlichen Honorarumsätzen der letzten 3 Jahre und durchschnittliche Zahl der Mitarbeiterinnen: 10 %,
— Qualität der mit den Referenzen belegten vergleichbaren Leistungen im Hinblick auf die Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen öffentlicher Unternehmen allgemein und im ÖPNV-Bereich speziell sowie im Hinblick auf Kenntnisse und Verständnis für die Aufgaben der öffentlichen Auftraggeber: 40 %,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Qualität der mit den Referenzen belegten vergleichbaren Leistungen im Hinblick auf die Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen öffentlicher Unternehmen allgemein und im ÖPNV-Bereich speziell sowie im Hinblick auf Kenntnisse und Verständnis für die Aufgaben der öffentlichen Auftraggeber: 40 %,
— Qualität der mit den Referenzen belegten Methodenkenntnisse in der klassischen Werbung, der Neuen Medien/ Social Media, in regional-spezifischen Maßnahmen und bei politischen Meinungsbildnern: 40 %,
— Gesamteindruck des Teilnahmeantrags: 10 %.
Die Bewertung in %-Punkten entspricht den für jedes Kriterium zuerkannten Höchstpunktzahlen (für das Kriterium Gesamteindruck mithin max. 10 Punkte).
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Marketingkonzept, mit Unterkriterien nach Maßgabe der Verfahrenshinweise (Anlage A)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Aufgabenträgerorganisation/ Verkehrsverbund (§ 6 Hess. ÖPNVG)
Kontakt
Kontaktperson: Jutta Kepper, NVV
Internetadresse: www.nvv.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0WD0NC/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Rahmenvereinbarung wird für das Los 1 mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs. 3 VgV). Die Angabe im Abschnitt IV.1.3), dass die Rahmenvereinbarung mit 2 Bietern geschlossen wird, trifft zu für das Los 2.
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2 500 EUR abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2 500 EUR abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WD0NC
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Quelle: OJS 2020/S 054-128861 (2020-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 3 VgV). Diese wird sich mit dem Thema
„Fahrgastkommunikation“ beschäftigen. Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 4 VgV). Die Agenturen für Los 2 bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der Marketingsegmente „Neukundengewinnung/Kundenbindung“.
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 3 VgV). Diese wird sich mit dem Thema
„Fahrgastkommunikation“ beschäftigen. Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 4 VgV). Die Agenturen für Los 2 bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der Marketingsegmente „Neukundengewinnung/Kundenbindung“.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Die Rahmenvereinbarung wird für das Los 1 mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs. 3 VgV). Die Angabe im Abschnitt IV.1.3), dass die Rahmenvereinbarung mit 2 Bietern geschlossen wird, trifft zu für das Los 2.
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2.500 Euro abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WD3ZD
1. Die Rahmenvereinbarung wird für das Los 1 mit einem Bieter geschlossen (§ 21 Abs. 3 VgV). Die Angabe im Abschnitt IV.1.3), dass die Rahmenvereinbarung mit 2 Bietern geschlossen wird, trifft zu für das Los 2.
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2.500 Euro abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WD3ZD
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 3 VgV). Diese wird sich mit dem Thema
Der NVV beabsichtigt, ein crossmediales Kommunikationskonzept für den Schienenpersonennahverkehr im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes entwickeln und umsetzen zu lassen. Für das Los 1 soll die Leistung einer Fullservice-Agentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 3 VgV). Diese wird sich mit dem Thema
„Fahrgastkommunikation“ beschäftigen. Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 4 VgV). Die Agenturen für Los 2 bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der Marketingsegmente „Neukundengewinnung/Kundenbindung“.
„Fahrgastkommunikation“ beschäftigen. Für das Los 2 soll die Leistung von 2 Fullservice-Agenturen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Anspruch genommen werden (§ 21 Abs. 4 VgV). Die Agenturen für Los 2 bewerben sich mit ihren Angeboten auf Dienstleistungen der Marketingsegmente „Neukundengewinnung/Kundenbindung“.
Die Agenturarbeit beinhaltet
Bezeichnung des Loses: Neukundengewinnung/Kundenbindung
Kurze Beschreibung:
— Neukundengewinnung: Der öffentliche Nahverkehr soll für Nichtnutzer als eine attraktive Alternative und/oder Ergänzung zum Individualverkehr wahrgenommen werden,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-29 📅
Name: Baumgardt Consultans
Postanschrift: Ollenhauerstraße 98
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304468880📞
Land: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: https://www.baumgardt-online.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: neue formen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kleine Rosenstraße 1-3
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34117
Telefon: +49 561701650📞
Internetadresse: https://www.neueformen.net/🌏
Name: Buena la Vista GmbH
Postanschrift: Speicherstraße 59
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60327
Telefon: +49 69-6976559-0📞
Internetadresse: https://www.buena-la-vista.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
5
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Aufgabenträgerorganisation/Verkehrsverbund (§ 6 Hess. ÖPNVG)
Referenz Zusätzliche Informationen
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2.500 Euro abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
2. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen wird keine Entschädigung gezahlt, die Abgabe von vollständigen Angeboten wird mit einem Betrag von 2.500 Euro abgegolten. Für diejenigen Angebote, auf die der Zuschlag erteilt wird, zahlt der Auftraggeber keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WD3ZD
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.