Ablöse der Netzwerkkomponenten und Einführung eines Netzwerkmanagementsystems Begründung für die Anmeldung des Vergabegegenstandes:
End of Life der aktuellen Netzwerkkomponenten (Core-Switches) und erstmalige Einführung eines damit voll kompatiblen Managementnetzwerksystems.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerk-Komponenten und -managementsystem für Lotto Bayern
2020TST000009
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Kurze Beschreibung:
“Ablöse der Netzwerkkomponenten und Einführung eines Netzwerkmanagementsystems Begründung für die Anmeldung des Vergabegegenstandes:
End of Life der...”
Kurze Beschreibung
Ablöse der Netzwerkkomponenten und Einführung eines Netzwerkmanagementsystems Begründung für die Anmeldung des Vergabegegenstandes:
End of Life der aktuellen Netzwerkkomponenten (Core-Switches) und erstmalige Einführung eines damit voll kompatiblen Managementnetzwerksystems.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzbetriebssystem📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkaufrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Netzwerk-Komponenten und -managementsystem für Lotto Bayern.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“EVB-IT Systemlieferungsvertrag (und Support); Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung des Bewerbers zur persönlichen Lage, insb. zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach §...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung des Bewerbers zur persönlichen Lage, insb. zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen; — Auszug aus dem Gewerbezentralregister; — Erklärung zur Struktur des Bieters (nur bei einer Bewerbergemeinschaft).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bestätigung, dass Sie technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht zu erbringen:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bestätigung, dass Sie technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht zu erbringen:
— Unternehmensdarstellung,
— Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bezogen auf den Auftragsgegenstand in den letzten 3 Jahren (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addiert). Insoweit Ihr Unternehmen nicht länger als 3 Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Umsatzzahlen ab Geschäftsbeginn dar,
— Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind 3 nachprüfbare und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge zweier unterschiedlicher Auftraggeber anzugeben. Eine Überprüfung der Referenzen ist vorgesehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der Kernarbeitsnormen ILO, Verpflichtungserklärung, Geheimhaltungsvereinbarung.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-21
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-21
11:00 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten (Ausschreibungsnummer: 2020TST000009). Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im Bieter−Handbuch dargestellt: https://www.evergabe.bayern.de/eVergabe.Einkauf/help/de−DE/eVa_Bieter−Handbuch.pdf.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 232-569521 (2020-11-23)
Ergänzende Angaben (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ablöse der Netzwerkkomponenten und Einführung eines Netzwerkmanagementsystems
Begründung für die Anmeldung des Vergabegegenstandes: End of Life der...”
Kurze Beschreibung
Ablöse der Netzwerkkomponenten und Einführung eines Netzwerkmanagementsystems
Begründung für die Anmeldung des Vergabegegenstandes: End of Life der aktuellen Netzwerkkomponenten (Core-Switches) und erstmalige Einführung eines damit voll kompatiblen Managementnetzwerksystems.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 232-569521
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bestätigung, dass Sie technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bestätigung, dass Sie technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht zu erbringen.
— Unternehmensdarstellung,
— Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bezogen auf den Auftragsgegenstand in den letzten 3 Jahren (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addiert). Insoweit Ihr Unternehmen nicht länger als 3 Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Umsatzzahlen ab Geschäftsbeginn dar,
— Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind 3 nachprüfbare und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge zweier unterschiedlicher Auftraggeber anzugeben. Eine Überprüfung der Referenzen ist vorgesehen
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bestätigung, dass Sie technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bestätigung, dass Sie technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht zu erbringen.
— Unternehmensdarstellung,
— Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bezogen auf den Auftragsgegenstand in den letzten 3 Jahren (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addiert). Insoweit Ihr Unternehmen nicht länger als 3 Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Umsatzzahlen ab Geschäftsbeginn dar,
— Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind 3 nachprüfbare und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge zweier unterschiedlicher Auftraggeber anzugeben. Eine Überprüfung der Referenzen ist vorgesehen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-12-21 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2021-01-11 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 21/12/2020
Ortszeit: 11:00
Neuer Wert
Text: Tag: 11/01/2021
Ortszeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Text
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten (Ausschreibungsnummer: 2020TST000009). Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im Bieter−Handbuch dargestellt: https://www.evergabe.bayern.de/eVergabe.Einkauf/help/de−DE/eVa_Bieter−Handbuch.pdf.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Text
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten (Ausschreibungsnummer: 2020TST000009). Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im Bieter−Handbuch dargestellt: https://www.evergabe.bayern.de/eVergabe.Einkauf/help/de−DE/eVa_Bieter−Handbuch.pdf.
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Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Text
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Text
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 233-575291 (2020-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ablöse der Netzwerkkomponenten und Einführung eines Netzwerkmanagementsystems
Begründung für die Anmeldung des Vergabegegenstandes:
End of Life der...”
Kurze Beschreibung
Ablöse der Netzwerkkomponenten und Einführung eines Netzwerkmanagementsystems
Begründung für die Anmeldung des Vergabegegenstandes:
End of Life der aktuellen Netzwerkkomponenten (Core-Switches) und erstmalige Einführung eines damit voll kompatiblen Managementnetzwerksystems.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 232-569521
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Netzwerk-Komponenten und -managementsystem für Lotto Bayern
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AirITSystems GmbH
Postanschrift: Benkendorffstr. 6
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit 0,01 EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerbzwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 030-072822 (2021-02-09)