Nach der Eingemeindung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein, die Mitte des Jahres 2019 erfolgt ist, beabsichtigt die Stadt Ingelheim am Rhein die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans. Im erweiterten Gemeindegebiet mit einer Größe von ca. 7 335 ha leben rund 37 000 Einwohner. Als Grundlage für die Flächennutzungsplanung soll neben anderen Fachbeiträgen der Landschaftsplan erarbeitet werden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Flächennutzungsplanung eine Umweltprüfung durchzuführen der dazugehörige Umweltbericht zu erstellen. Der Bearbeitungsschwerpunkt der Landschaftsplanung bzw. der Erstellung des Umweltberichts soll in den Jahren 2020 bis 2022 liegen. Alle Leistungen einschließlich der Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichts sollen im zeitlichen Einklang mit dem Ziel der Stadt Ingelheim erbracht werden, den Prozess der Flächennutzungsplanung bis Ende des 2. Quartals 2024 (ohne Genehmigungszeitraum) abzuschließen (s. Anlage 14 „Darstellung geplanter Projektablauf“).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Referenznummer: 6/2020 VgV. ING LP 17903. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Kurze Beschreibung:
Nach der Eingemeindung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein, die Mitte des Jahres 2019 erfolgt ist, beabsichtigt die Stadt Ingelheim am Rhein die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans. Im erweiterten Gemeindegebiet mit einer Größe von ca. 7 335 ha leben rund 37 000 Einwohner.
Als Grundlage für die Flächennutzungsplanung soll neben anderen Fachbeiträgen der Landschaftsplan erarbeitet werden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Flächennutzungsplanung eine Umweltprüfung durchzuführen der dazugehörige Umweltbericht zu erstellen.
Der Bearbeitungsschwerpunkt der Landschaftsplanung bzw. der Erstellung des Umweltberichts soll in den Jahren 2020 bis 2022 liegen. Alle Leistungen einschließlich der Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichts sollen im zeitlichen Einklang mit dem Ziel der Stadt Ingelheim erbracht werden, den Prozess der Flächennutzungsplanung bis Ende des 2. Quartals 2024 (ohne Genehmigungszeitraum) abzuschließen (s. Anlage 14 „Darstellung geplanter Projektablauf“).
Nach der Eingemeindung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein, die Mitte des Jahres 2019 erfolgt ist, beabsichtigt die Stadt Ingelheim am Rhein die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans. Im erweiterten Gemeindegebiet mit einer Größe von ca. 7 335 ha leben rund 37 000 Einwohner.
Als Grundlage für die Flächennutzungsplanung soll neben anderen Fachbeiträgen der Landschaftsplan erarbeitet werden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Flächennutzungsplanung eine Umweltprüfung durchzuführen der dazugehörige Umweltbericht zu erstellen.
Der Bearbeitungsschwerpunkt der Landschaftsplanung bzw. der Erstellung des Umweltberichts soll in den Jahren 2020 bis 2022 liegen. Alle Leistungen einschließlich der Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichts sollen im zeitlichen Einklang mit dem Ziel der Stadt Ingelheim erbracht werden, den Prozess der Flächennutzungsplanung bis Ende des 2. Quartals 2024 (ohne Genehmigungszeitraum) abzuschließen (s. Anlage 14 „Darstellung geplanter Projektablauf“).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz-Bingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage der Bekanntmachung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach der Eingemeindung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein, die Mitte des Jahres 2019 erfolgt ist, beabsichtigt die Stadt Ingelheim am Rhein die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans. Im erweiterten Gemeindegebiet mit einer Größe von ca. 7 335 ha leben rund 37 000 Einwohner.
Nach der Eingemeindung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein, die Mitte des Jahres 2019 erfolgt ist, beabsichtigt die Stadt Ingelheim am Rhein die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans. Im erweiterten Gemeindegebiet mit einer Größe von ca. 7 335 ha leben rund 37 000 Einwohner.
Als Grundlage für die Flächennutzungsplanung soll neben anderen Fachbeiträgen der Landschaftsplan erarbeitet werden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Flächennutzungsplanung eine Umweltprüfung durchzuführen der dazugehörige Umweltbericht zu erstellen.
Als Grundlage für die Flächennutzungsplanung soll neben anderen Fachbeiträgen der Landschaftsplan erarbeitet werden. Darüber hinaus sind im Rahmen der Flächennutzungsplanung eine Umweltprüfung durchzuführen der dazugehörige Umweltbericht zu erstellen.
Der Bearbeitungsschwerpunkt der Landschaftsplanung bzw. der Erstellung des Umweltberichts soll in den Jahren 2020 bis 2022 liegen. Alle Leistungen einschließlich der Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichts sollen im zeitlichen Einklang mit dem Ziel der Stadt Ingelheim erbracht werden, den Prozess der Flächennutzungsplanung bis Ende des 2. Quartals 2024 (ohne Genehmigungszeitraum) abzuschließen (s. Anlage 14 „Darstellung geplanter Projektablauf“).
Der Bearbeitungsschwerpunkt der Landschaftsplanung bzw. der Erstellung des Umweltberichts soll in den Jahren 2020 bis 2022 liegen. Alle Leistungen einschließlich der Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichts sollen im zeitlichen Einklang mit dem Ziel der Stadt Ingelheim erbracht werden, den Prozess der Flächennutzungsplanung bis Ende des 2. Quartals 2024 (ohne Genehmigungszeitraum) abzuschließen (s. Anlage 14 „Darstellung geplanter Projektablauf“).
Gemäß § 9 des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Landschaftsplanung die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen. In Rheinland-Pfalz werden die Landschaftspläne gemäß § 5 Abs. 3 des Landesnaturschutzgesetzes auf kommunaler Ebene explizit als naturschutzrechtliche Planungsbeiträge für die Flächennutzungspläne erstellt und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in den jeweiligen Flächennutzungsplan aufgenommen.
Gemäß § 9 des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Landschaftsplanung die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen. In Rheinland-Pfalz werden die Landschaftspläne gemäß § 5 Abs. 3 des Landesnaturschutzgesetzes auf kommunaler Ebene explizit als naturschutzrechtliche Planungsbeiträge für die Flächennutzungspläne erstellt und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in den jeweiligen Flächennutzungsplan aufgenommen.
Der Landschaftsplan soll dabei zunächst als landschaftsplanerisches Werk mit Gutachtencharakter erarbeitet und im Rahmen der Abwägung in den Flächennutzungsplan integriert und damit wirksam werden. Das planende Büro soll Vorschläge für die Integration unterbreiten.
Der Landschaftsplan soll dabei zunächst als landschaftsplanerisches Werk mit Gutachtencharakter erarbeitet und im Rahmen der Abwägung in den Flächennutzungsplan integriert und damit wirksam werden. Das planende Büro soll Vorschläge für die Integration unterbreiten.
Der Landschaftsplan und auch die Umweltprüfung sind in enger Abstimmung mit den städtischen Akteuren und den betroffenen Behörden zu erarbeiten.
Dazu wird angestrebt, den Arbeitnehmer in beratender Form im gesamten Aufstellungsprozess (öffentliche Leitbilddiskussion und FNP) durchgehend zu integrieren.
Die Kernaufgabe der Landschaftsplanung besteht darin, alle Belange von Natur und Landschaft, welche für die raumbedeutsamen Planungsentscheidungen der Flächennutzungsplanung für eine geplante Siedlungsentwicklung, die unbebauten Naturschutzflächen sowie Wald- und Feldflurbereiche der Gemarkung abwägungsrelevant sind, zu ermitteln und für die Einstellung in den Abwägungsvorgang transparent und nachvollziehbar aufzubereiten.
Die Kernaufgabe der Landschaftsplanung besteht darin, alle Belange von Natur und Landschaft, welche für die raumbedeutsamen Planungsentscheidungen der Flächennutzungsplanung für eine geplante Siedlungsentwicklung, die unbebauten Naturschutzflächen sowie Wald- und Feldflurbereiche der Gemarkung abwägungsrelevant sind, zu ermitteln und für die Einstellung in den Abwägungsvorgang transparent und nachvollziehbar aufzubereiten.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Schnittstelle zwischen der Landschaftsplanung und der Umweltprüfung zu. Durch die gemeinsame Vergabe von Landschaftsplanung und Umweltprüfung einschließlich der Erarbeitung des Umweltberichts sollen inhaltliche Überschneidungen der Instrumente effektiv ausgenutzt werden. Hierzu sind bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Landschaftsplans die Begrifflichkeiten der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2 a und 4 c BauGB, welche die Belange von Natur und Landschaft betreffen, aufzugreifen.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Schnittstelle zwischen der Landschaftsplanung und der Umweltprüfung zu. Durch die gemeinsame Vergabe von Landschaftsplanung und Umweltprüfung einschließlich der Erarbeitung des Umweltberichts sollen inhaltliche Überschneidungen der Instrumente effektiv ausgenutzt werden. Hierzu sind bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Landschaftsplans die Begrifflichkeiten der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2 a und 4 c BauGB, welche die Belange von Natur und Landschaft betreffen, aufzugreifen.
Die bestehenden Landschaftspläne für die Stadt Ingelheim am Rhein und die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein vor deren Fusion stammen jeweils aus dem Jahr 1993. Aktuellere flächendeckende landschaftsplanerische Erhebungen oder -untersuchungen liegen nicht vor. Lediglich für das ehemalige Gebiet der Stadt Ingelheim am Rhein wurde mit Stand von 2006 eine erneute Bestandserhebung durchgeführt.
Die bestehenden Landschaftspläne für die Stadt Ingelheim am Rhein und die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein vor deren Fusion stammen jeweils aus dem Jahr 1993. Aktuellere flächendeckende landschaftsplanerische Erhebungen oder -untersuchungen liegen nicht vor. Lediglich für das ehemalige Gebiet der Stadt Ingelheim am Rhein wurde mit Stand von 2006 eine erneute Bestandserhebung durchgeführt.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen i. S. d. § 23 HOAI Leistungsphasen 1-4 i. V. m Anlage 4 HOAI (hier inklusive der Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan) als Vollauftrag, sowie einzelne erforderliche Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI unter anderem die Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung des Umweltberichts nach § 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB zum Flächennutzungsplan für die Stadt Ingelheim (siehe hierzu auch Anlage 9 „Leistungskatalog“).
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen i. S. d. § 23 HOAI Leistungsphasen 1-4 i. V. m Anlage 4 HOAI (hier inklusive der Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan) als Vollauftrag, sowie einzelne erforderliche Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI unter anderem die Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung des Umweltberichts nach § 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB zum Flächennutzungsplan für die Stadt Ingelheim (siehe hierzu auch Anlage 9 „Leistungskatalog“).
Technische Voraussetzungen und weitere fachspezifische Maßgaben siehe u. a.:
— Beiblatt Rechte und Technik (Anlage 11);
— Bedingungen für die Auftragsdatenverarbeitung mit Geobasisinformationen (Anlage 12)
— weitere fachspezifische Maßgaben und VVGeoNat (Anlage 13).
Aktuell hält der Auftraggeber an den geplanten Vergabeverhandlungen (voraussichtlich Mitte September) für dieses Projekt fest. Sollte sich jedoch aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie ergeben, dass direkte Kontakte weiterhin vermieden werden sollen, werden die Bieter zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informiert.
Aktuell hält der Auftraggeber an den geplanten Vergabeverhandlungen (voraussichtlich Mitte September) für dieses Projekt fest. Sollte sich jedoch aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie ergeben, dass direkte Kontakte weiterhin vermieden werden sollen, werden die Bieter zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informiert.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage der Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied bzw. der Nachunternehmer);
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied bzw. der Nachunternehmer);
— Für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung wird ein Abschluss in einer planenden und raumbezogenen Disziplin erwartet (z. B. abgeschlossenes Studium (Diplom/Master) der Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung/Landespflege oder Biologie/Geographie mit einschlägiger Berufserfahrung in den vorgenannten Feldern, Geomatik, Stadtplanung mit Vertiefung Freiraumentwicklung oder vergleichbarer planerischer Studiengänge, u. a.).
— Für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung wird ein Abschluss in einer planenden und raumbezogenen Disziplin erwartet (z. B. abgeschlossenes Studium (Diplom/Master) der Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung/Landespflege oder Biologie/Geographie mit einschlägiger Berufserfahrung in den vorgenannten Feldern, Geomatik, Stadtplanung mit Vertiefung Freiraumentwicklung oder vergleichbarer planerischer Studiengänge, u. a.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflicht
Es ist ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied) zu führen, im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen (siehe Teilnahmeantrag).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied) zu führen, im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen (siehe Teilnahmeantrag).
Umsatz
Es ist der Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen (Leistungen der Landschaftsplanung sowie Erstellung von Umweltberichten für Bauleitpläne) für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen (Leistungen der Landschaftsplanung sowie Erstellung von Umweltberichten für Bauleitpläne) für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel anzugeben.
Mindeststandards:
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gelten:
— Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für vergleichbare Leistungen: mind. 0,15 Mio. EUR netto
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachkräfte:
Anzahl der qualifizierten Fachkräfte (aktuell) gem. der Mindesteignung.
Referenzen:
Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9)
Wertung der Referenzen:
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben (siehe Anlage 6 Matrix – Eignungskriterien):
Kategorie A
60 Punkte ab 2 Referenzen ((40 Punkte für eine Referenz, zzgl. 20 Punkte für eine weitere Referenz) zur Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Landschaftsplänen
Insg. max. 60 Punkte
Kategorie B
40 Punkte ab 2 Referenzen (25 Punkte ab 1 Referenz zur Erstellung eines Umweltberichts bei Flächennutzungsplänen (Neuaufstellung oder Gesamtfortschreibung), zzgl. 15 Punkte ab 1 weitere Referenz zur Erstellung von Umweltberichten bei der Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen mit mindestens 3 umweltbezogenen Fachgutachten)
40 Punkte ab 2 Referenzen (25 Punkte ab 1 Referenz zur Erstellung eines Umweltberichts bei Flächennutzungsplänen (Neuaufstellung oder Gesamtfortschreibung), zzgl. 15 Punkte ab 1 weitere Referenz zur Erstellung von Umweltberichten bei der Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen mit mindestens 3 umweltbezogenen Fachgutachten)
Insg. max. 40 Punkte
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Mindeststandards:
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung. Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
— 3 qualifizierte Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand;
— mindestens eine wertbare Referenz je Kategorie (A -Landschaftsplan/B – Umweltbericht).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aus den eingegangenen Bewerbungen sollen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien 3-5 Bieter (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aus den eingegangenen Bewerbungen sollen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien 3-5 Bieter (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Umsatz
Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen der Landschaftsplanung sowie Erstellung von Umweltberichten für Bauleitpläne
Fachkräfte
Anzahl der qualifizierten Fachkräfte aktuell für Landschaftsplanung sowie Erstellung von Umweltberichten für Bauleitpläne.
Referenzen
Realisierte Projekte/Referenzen mit Leistungen der Landschaftsplanung gem. §§ 23 HOAI und Erstellung von Umweltberichten nach §2a BauGB:
Kategorie A) Referenzen zur Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Landschaftsplänen
Kategorie B) Referenzen zur Erstellung von Umweltberichten bei der Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung von Flächennutzungsplänen oder bei Bebauungsplänen mit mindestens 3 umweltbezogenen Fachgutachten
Wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
— Leistungszeitraum: Abschluss des geforderten Leistungsumfangs (bei Landschaftsplänen ohne LPH 4 bzw. Satzungsbeschluss FNP/B-Plan) innerhalb der letzten 10 Jahre (nicht vor 2010);
— Leistungsumfang bei Landschaftsplänen mind. 75 % der HOAI Grundleistung der Landschaftsplanung gem. §§ 23 HOAI; Leistungsumfang bei Umweltberichten nach § 2a BauGB;
— mindestens Honorarzone II gem. § 28 bzw. § 20 HOAI;
— mindestens 3 000 ha Geltungsbereich Plangebiet (Landschaftsplan bzw. Flächennutzungsplan); mindestens 6 ha Geltungsbereich Plangebiet (B-Plan).
Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in den Anlagen „Referenzprojekt“ zum Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum, etc.).
Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros oder im Sinne der Eignungsleihe Nachunternehmer hinzuziehen, bewerben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-07-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam/Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse/Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 30
Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen. Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion); die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version).
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen. Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion); die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellter Teilnahmeantrag mit Anlagen;
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist;
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist;
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) geführt werden;
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) geführt werden;
— ggfs. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied und der Nachunternehmer);
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §42 Abs 1 und §123 Abs. 1, §124 Abs. 1GWB (siehe Teilnahmeantrag);
— Eigenerklärung zum Landestariftreuegesetz (LTTG) - Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG und Eigenerklärung zu § 4 Abs. 2 LTTG – (siehe Teilnahmeantrag).
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
Folgende Nachweise sind im Rahmen der Bewerbung zur Kenntnis zu nehmen und mit Abgabe des Angebots unterschrieben einzureichen:
— Anlage 11 Beiblatt „Rechte und Technik“ (siehe Anlage – Einräumung von Nutzungsrechten, Urheberrechten, Datenschutz, technische Anforderungen an die Datenübergabe usw.);
— Anlage 12 Bedingungen für die Auftragsdatenverarbeitung mit Geobasisinformationen.
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
1. Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO,
12. Bedingungen für die Auftragsdatenverarbeitung mit Geobasisinformationen,
13. Weitere fachspezifische Maßgaben und VV GeoNat,
14. Darstellung geplanter Projektablaufplan,
15. Planungsgrundlagen „Landschaftsplanung und Umweltbericht“.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6AD9T5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2020/S 083-196414 (2020-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 111608.04 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die bestehenden Landschaftspläne für die Stadt Ingelheim am Rhein und die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein vor deren Fusion stammen jeweils aus dem Jahr 1993. Aktuellere flächendeckende landschaftsplanerische Erhebungen oder —untersuchungen liegen nicht vor. Lediglich für das ehemalige Gebiet der Stadt Ingelheim am Rhein wurde mit Stand von 2006 eine erneute Bestandserhebung durchgeführt.
Die bestehenden Landschaftspläne für die Stadt Ingelheim am Rhein und die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein vor deren Fusion stammen jeweils aus dem Jahr 1993. Aktuellere flächendeckende landschaftsplanerische Erhebungen oder —untersuchungen liegen nicht vor. Lediglich für das ehemalige Gebiet der Stadt Ingelheim am Rhein wurde mit Stand von 2006 eine erneute Bestandserhebung durchgeführt.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen i. S. d. § 23 HOAI Leistungsphasen 1- 4 i.V.m Anlage 4 HOAI (hier inklusive der Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan) als Vollauftrag, sowie einzelne erforderliche Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI unter anderem die Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung des Umweltberichts nach § 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB zum Flächennutzungsplan für die Stadt Ingelheim (siehe hierzu auch Anlage 9 „Leistungskatalog“).
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen i. S. d. § 23 HOAI Leistungsphasen 1- 4 i.V.m Anlage 4 HOAI (hier inklusive der Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan) als Vollauftrag, sowie einzelne erforderliche Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI unter anderem die Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung des Umweltberichts nach § 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB zum Flächennutzungsplan für die Stadt Ingelheim (siehe hierzu auch Anlage 9 „Leistungskatalog“).
— Beiblatt Rechte und Technik (Anlage 11/2),
— Bedingungen für die Auftragsdatenverarbeitung mit Geobasisinformationen (Anlage 12/3),
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-23 📅
Name: WSW und Partner GmbH
Postort: Kaiserslautern
Land: Deutschland 🇩🇪 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 111608.04 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5