Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel 4 technischen festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Fachrichtung Architektur bzw. Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieur oder gleichwertig (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Fachrichtung Architektur bzw. Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieur oder gleichwertig (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Projektsteuerung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Projektsteuerung.
d) Angabe von mindestens 4 Referenzen (2 Büroreferenzen, 2 Projektleiterreferenzen) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist sind Referenzen von einem ARGE-Partner unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen zugelassen. Es sind 4 verschiedene Referenzen einzureichen.
Der Referenzzeitraum ist in der Regel auf die zurückliegenden drei Jahre begrenzt. Hierbei werden jedoch Referenzen geprüft, die aus den letzten zehn Jahren stammen.
e) Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.6.2010-1.6.2020 liegen, die Beauftragung und Inbetriebnahme müssen innerhalb dieser Projektlaufzeit erfolgt sein. Es handelt sich um einen Neubau oder Erweiterungsneubau.
Folgende Angaben sind bei beiden Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— Ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung,
— Projektvolumen (KG 200-700),
— Vergleichbare Projektaufgabe,
— Gegenstand war ein Neubau bzw. Erweiterungsneubau,
— Handlungsbereiche A-E mit Projektstufen 1-5,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeignete Nachweise sind jeweils beizulegen),
— Öffentliche Vergabe,
— Auftraggeber,
— Erfahrung mit Fördermitteln,
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.