Beschreibung der Beschaffung
Kindertagesstätte:
Die Kindertagesstätte umfasst 3 Krippengruppe mit je 12 Kindern im Alter bis 3 Jahren, 3 Kindergartengruppen mit bis zu 25 Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren, sowie eine Inklusionsgruppe mit bis zu 15 Kindern im Alter zwischen 1 und 6 Jahren.
Die Betreuungszeiten erstrecken sich über den Zeitraum von morgens ca. 7.30 Uhr bis abends ca. 17.00 Uhr von Montag bis Freitag. Bei Veranstaltungen kann es zu einer Nutzung des Gebäudes außerhalb der regulären Öffnungszeiten kommen. Die Kinder werden in den Gruppen von entsprechend qualifiziertem Personal betreut.
Das Raumprogramm der gesamten Kindertagesstätte umfasst eine Nutzungsfläche von ca. 825 m. Die Wahl der Geschossigkeit, unter Einhaltung der entsprechenden Ausnutzung des Geländes und die Herstellung der mindestens notwendigen Freiflächen, obliegt dem Planer, ebenso sind die direkten Zugänge zum Außengelände für Krippe und Inklusionsgruppe herzustellen.
Kinderkrippe:
Die Krippengruppe besteht aus einem Gruppenraum mit direktem ebenerdigen Ausgang zum Außenspielbereich. Angegliedert an den Gruppenraum sind ein Ruheraum und ein WC-/Wickelbereich mit Duschwanne vorzusehen. Beide Räume sind akustisch und visuell mit dem Gruppenraum zu verbinden, so dass eine Beaufsichtigung der Kinder während der gesamten Betreuungszeit gegeben ist.
Im Flur befinden sich die Garderoben sowie ein offener Bereich, der für unterschiedliche Zwecke genutzt werden kann, wie z. B. zur Besprechung mit Eltern, außerdem ein Kinderwagenraum, der über einen Zugang sowohl von außen als auch von innen verfügen soll.
Kindergarten:
Die Gruppenräume des Kindergartenbereichs erhalten je einen angegliederten Nebenraum mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten.
Die Toiletten des Kindergartenbereichs sind über den Flur erreichbar. Da die Kinder im Kindergarten bereits eine gewisse Reife besitzen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Kinder die Toiletten selbständig aufsuchen können. Im Flur sind die Garderoben für die einzelnen Gruppen getrennt angeordnet.
Die Inklusionsgruppe, die sich aus 15 Kindern mit und ohne Beeinträchtigung zusammensetzt, soll einen direkten ebenerdigen Ausgang in den Außenspielbereich erhalten. Angegliedert an den Gruppenraum befinden sich ein Therapieraum sowie ein Therapiebad.
Abstellräume für pädagogisches Material sollten den Gruppen jeweils zugeordnet sein.
Mehrzweck-/Speiseraum und Küche:
Die Kindertagesstätte erhält einen Mehrzweck-/Speiseraum mit angegliederter Küche. Speisen werden angeliefert und durch eigenes Personal aufbereitet, regeneriert und ausgegeben, die Kinder essen in Tischgemeinschaften im Schichtbetrieb.
Bespielbare Freifläche der Kindertagesstätte:
Um ausreichend Freiflächen für die geplante Kindertagesstätte zur Verfügung stellen zu können, wird ein Teil des angrenzenden Parkgeländes („Kirschgarten“) hinzugenommen, dieses ist nicht überbaubar, jedoch landschaftsgestalterisch beplanbar.
Die Freiflächenaufteilung ist Bestandteil der Planungsaufgabe: die bespielbare Freifläche der Kindertagesstätte muss mindestens eine Größe von 1 520 m aufweisen (min. 10 m/Kind), dabei sollten die Außenspielbereiche des Kindergarten- und Kinderkrippenbereichs voneinander räumlich getrennt angeordnet werden.
Anfahrmöglichkeiten zur Kindertagesstätte:
Im Bereich der Bezirksstraße könnte man sich eine Vorfahrtszone mit der Möglichkeit des Kurzparkens für die Eltern vorstellen. Erforderlich sind ca. 8 Stellplätze, inkl. eines barrierefreien Stellplatzes. Notwendig sind außerdem die Küchenanlieferung und die Anfahrt für den Fahrservice von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung.
Auch wenn es sich derzeit noch nicht immer einfach umsetzen lässt, besteht der Gedanke, sich vom Auto weg, hin zur Wahl alternativer Bring-Möglichkeiten zu entwickeln. Das bedeutet, das Anfahren mit dem Fahrrad soll attraktiv gestaltet werden, auch das Integrieren einer barrierefreien Bushaltestelle im Zugangsbereich der Kindertagesstätte ist denkbar, usw. – hier sind kreative Ideen gewünscht.
Wohnen:
Es besteht der Gedanke, im geplanten Neubau – zusätzlich zur Kindertagesstätte – auch Wohnungen zu integrieren. Es könnten, abhängig vom Entwurfskonzept, bis zu 10 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen entstehen, z. B. für MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte oder auch des nahegelegenen Klinikums. Die notwendigen Stellplätze müssen gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Mindestens ein Stellplatz je Wohneinheit ist vorzusehen, alles Weitere wird im Zuge eines derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geregelt.
Erwartet wird ein städtebaulich und architektonisch qualitätvoller Entwurf, der intelligent und kreativ mit den unterschiedlichen Anforderungen an den geplanten Neubau umgeht (aus diesem Grund werden keine Vorgaben zur Anzahl der Wohnungen gemacht) und das neue Bauvolumen städtebaulich in angemessener Weise in den Kontext der angrenzenden Bebauungsstrukturen einbindet.
Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit:
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit und der Klimagerechtigkeit sowohl für die Erstellung wie auch für den Betrieb und den Unterhalt des Gebäudes Beachtung finden. Es wird ein energetisches Gesamtkonzept erwartet und eine an ökologischen Aspekten orientierte Herangehensweise an den gesamten Entwurf.