Beschaffungsziel: Die Stadt Alzenau plant den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Kombination mit Wohnungen im Stadtteil Wasserlos auf dem Grundstück des derzeitigen katholischen Gemeindehauses, welches im Zuge der neuen Planung abgebrochen werden wird. Der vorhandene Kindergarten „Sonnenland“ befindet sich auf dem Nachbargrundstück. Ein Um- oder Anbau des bestehenden, in die Jahre gekommenen und vor allem zu klein gewordenen Kindergartens hat sich als unwirtschaftlich und nicht realisierbar herausgestellt. Voraussichtlich bleibt der Bestand so lange erhalten, bis der geplante Neubau bezugsfertig ist, ggf. wird eine Interimslösung geschaffen. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen soll der Neubau bis Ende 2022 realisiert sein. Aufgabenstellung: Zu konzipieren sind eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und Kindergarten (3 U-3-Gruppen, 3 Ü-3-Gruppen und eine Inklusionsgruppe) sowie eine Reihe von Wohnungen, die in Kombination mit der Kita (in den oberen Geschossen) angedacht sind. Bei dem Projekt wird besonderer Wert auf den Aspekt der Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit gelegt (Energie, Ökologie). Für die neuen Kita-Freiflächen ist eine Nutzungsaufteilung (Erschließung, Position Bushaltestelle, Spielbereiche, etc.) vorzuschlagen. Die Gestaltung der Freiflächen wird in einem separaten Auftrag an einen Landschaftsarchitekten vergeben, ein Entwurf der Außenflächen mit Spielgeräten usw. wird daher nicht erwartet. Bei der Konzeption ist von einem freien Grundstück auszugehen. Für das benachbarte Grundstück der derzeitigen Kita Sonnenland gibt es noch keine Planungen. Zur Erfüllung der Aufgabenstellung wird die Einreichung eines hochbaulichen Konzepts erwartet, das gemäß Anlage 10.1 HOAI die Leistungsbilder a-e und h der Leistungsphase 2 (Vorplanung) für etwa 2 400 qm BGF skizziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 272.1
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsziel:
Die Stadt Alzenau plant den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Kombination mit Wohnungen im Stadtteil Wasserlos auf dem Grundstück des derzeitigen katholischen Gemeindehauses, welches im Zuge der neuen Planung abgebrochen werden wird.
Der vorhandene Kindergarten „Sonnenland“ befindet sich auf dem Nachbargrundstück. Ein Um- oder Anbau des bestehenden, in die Jahre gekommenen und vor allem zu klein gewordenen Kindergartens hat sich als unwirtschaftlich und nicht realisierbar herausgestellt. Voraussichtlich bleibt der Bestand so lange erhalten, bis der geplante Neubau bezugsfertig ist, ggf. wird eine Interimslösung geschaffen.
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen soll der Neubau bis Ende 2022 realisiert sein.
Aufgabenstellung:
Zu konzipieren sind eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und Kindergarten (3 U-3-Gruppen, 3 Ü-3-Gruppen und eine Inklusionsgruppe) sowie eine Reihe von Wohnungen, die in Kombination mit der Kita (in den oberen Geschossen) angedacht sind. Bei dem Projekt wird besonderer Wert auf den Aspekt der Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit gelegt (Energie, Ökologie).
Für die neuen Kita-Freiflächen ist eine Nutzungsaufteilung (Erschließung, Position Bushaltestelle, Spielbereiche, etc.) vorzuschlagen. Die Gestaltung der Freiflächen wird in einem separaten Auftrag an einen Landschaftsarchitekten vergeben, ein Entwurf der Außenflächen mit Spielgeräten usw. wird daher nicht erwartet.
Bei der Konzeption ist von einem freien Grundstück auszugehen. Für das benachbarte Grundstück der derzeitigen Kita Sonnenland gibt es noch keine Planungen.
Zur Erfüllung der Aufgabenstellung wird die Einreichung eines hochbaulichen Konzepts erwartet, das gemäß Anlage 10.1 HOAI die Leistungsbilder a-e und h der Leistungsphase 2 (Vorplanung) für etwa 2 400 qm BGF skizziert.
Die Stadt Alzenau plant den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Kombination mit Wohnungen im Stadtteil Wasserlos auf dem Grundstück des derzeitigen katholischen Gemeindehauses, welches im Zuge der neuen Planung abgebrochen werden wird.
Der vorhandene Kindergarten „Sonnenland“ befindet sich auf dem Nachbargrundstück. Ein Um- oder Anbau des bestehenden, in die Jahre gekommenen und vor allem zu klein gewordenen Kindergartens hat sich als unwirtschaftlich und nicht realisierbar herausgestellt. Voraussichtlich bleibt der Bestand so lange erhalten, bis der geplante Neubau bezugsfertig ist, ggf. wird eine Interimslösung geschaffen.
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen soll der Neubau bis Ende 2022 realisiert sein.
Aufgabenstellung:
Zu konzipieren sind eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und Kindergarten (3 U-3-Gruppen, 3 Ü-3-Gruppen und eine Inklusionsgruppe) sowie eine Reihe von Wohnungen, die in Kombination mit der Kita (in den oberen Geschossen) angedacht sind. Bei dem Projekt wird besonderer Wert auf den Aspekt der Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit gelegt (Energie, Ökologie).
Für die neuen Kita-Freiflächen ist eine Nutzungsaufteilung (Erschließung, Position Bushaltestelle, Spielbereiche, etc.) vorzuschlagen. Die Gestaltung der Freiflächen wird in einem separaten Auftrag an einen Landschaftsarchitekten vergeben, ein Entwurf der Außenflächen mit Spielgeräten usw. wird daher nicht erwartet.
Bei der Konzeption ist von einem freien Grundstück auszugehen. Für das benachbarte Grundstück der derzeitigen Kita Sonnenland gibt es noch keine Planungen.
Zur Erfüllung der Aufgabenstellung wird die Einreichung eines hochbaulichen Konzepts erwartet, das gemäß Anlage 10.1 HOAI die Leistungsbilder a-e und h der Leistungsphase 2 (Vorplanung) für etwa 2 400 qm BGF skizziert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Auftragsversprechen:
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung der Vergabekommission, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mit dem besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude, mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung wird die im Zuge des Verhandlungsverfahrens gezahlte Aufwandsentschädigung für die erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet.
Aufwandszahlung an die BieterInnen / Bietergemeinschaften:
Für die BieterInnen / Bietergemeinschaften ist je eine pauschale Aufwandszahlung von 8 800 EUR (Hochbau) brutto vorgesehen.
Nutzungsrecht:
Erfüllt der Teilnahmebeitrag des Bieters den in der Aufgabenstellung ausgegebenen Leistungsumfang und erhält der Bieter somit eine Aufwandsentschädigung, steht dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Bieters zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch das Recht zu vollständiger oder teilweiser Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ebenso die Weitergabe an Dritte für evtl. Folgeaufträge.
Der Auftraggeber ist für alle vorgenannten Fälle berechtigt, die vom Bieter gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Bieters zu nutzen und zu ändern. Der Auftraggeber wird den Bieter vor wesentlichen Änderungen der Unterlagen oder eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes in zumutbarem Umfang anhören. Vorschläge des Bieters können Berücksichtigung finden, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auftraggebers wirtschaftliche, funktionelle oder konstruktive Bedenken entgegenstehen. Eine Vergütung wird aufgrund der Mitwirkung nicht geschuldet.
Der Bieter gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Der Bieter stellt den Auftraggeber von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- und anderen Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter frei.
Die Übertragung von Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechten im zuvor geregelten Umfange ist in der vereinbarten Aufwandsentschädigung abschließend berücksichtigt.
Anrechenbare Kosten:
Für die Kostengruppen 300 und 400 sind für Kita und Wohnen insgesamt etwa 4 150 000 EUR brutto angesetzt.
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung der Vergabekommission, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mit dem besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude, mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung wird die im Zuge des Verhandlungsverfahrens gezahlte Aufwandsentschädigung für die erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet.
Aufwandszahlung an die BieterInnen / Bietergemeinschaften:
Für die BieterInnen / Bietergemeinschaften ist je eine pauschale Aufwandszahlung von 8 800 EUR (Hochbau) brutto vorgesehen.
Nutzungsrecht:
Erfüllt der Teilnahmebeitrag des Bieters den in der Aufgabenstellung ausgegebenen Leistungsumfang und erhält der Bieter somit eine Aufwandsentschädigung, steht dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Bieters zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch das Recht zu vollständiger oder teilweiser Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ebenso die Weitergabe an Dritte für evtl. Folgeaufträge.
Der Auftraggeber ist für alle vorgenannten Fälle berechtigt, die vom Bieter gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Bieters zu nutzen und zu ändern. Der Auftraggeber wird den Bieter vor wesentlichen Änderungen der Unterlagen oder eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes in zumutbarem Umfang anhören. Vorschläge des Bieters können Berücksichtigung finden, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auftraggebers wirtschaftliche, funktionelle oder konstruktive Bedenken entgegenstehen. Eine Vergütung wird aufgrund der Mitwirkung nicht geschuldet.
Der Bieter gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Der Bieter stellt den Auftraggeber von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- und anderen Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter frei.
Die Übertragung von Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechten im zuvor geregelten Umfange ist in der vereinbarten Aufwandsentschädigung abschließend berücksichtigt.
Anrechenbare Kosten:
Für die Kostengruppen 300 und 400 sind für Kita und Wohnen insgesamt etwa 4 150 000 EUR brutto angesetzt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsziel:
Die Stadt Alzenau plant den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Kombination mit Wohnungen im Stadtteil Wasserlos auf dem Grundstück des derzeitigen katholischen Gemeindehauses, welches im Zuge der neuen Planung abgebrochen werden wird.
Der vorhandene Kindergarten „Sonnenland“ befindet sich auf dem Nachbargrundstück. Ein Um- oder Anbau des bestehenden, in die Jahre gekommenen und vor allem zu klein gewordenen Kindergartens hat sich als unwirtschaftlich und nicht realisierbar herausgestellt. Voraussichtlich bleibt der Bestand so lange erhalten, bis der geplante Neubau bezugsfertig ist, ggf. wird eine Interimslösung geschaffen.
Der vorhandene Kindergarten „Sonnenland“ befindet sich auf dem Nachbargrundstück. Ein Um- oder Anbau des bestehenden, in die Jahre gekommenen und vor allem zu klein gewordenen Kindergartens hat sich als unwirtschaftlich und nicht realisierbar herausgestellt. Voraussichtlich bleibt der Bestand so lange erhalten, bis der geplante Neubau bezugsfertig ist, ggf. wird eine Interimslösung geschaffen.
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen soll der Neubau bis Ende 2022 realisiert sein.
Aufgabenstellung:
Zu konzipieren sind eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und Kindergarten (3 U-3-Gruppen, 3 Ü-3-Gruppen und eine Inklusionsgruppe) sowie eine Reihe von Wohnungen, die in Kombination mit der Kita (in den oberen Geschossen) angedacht sind. Bei dem Projekt wird besonderer Wert auf den Aspekt der Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit gelegt (Energie, Ökologie).
Zu konzipieren sind eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und Kindergarten (3 U-3-Gruppen, 3 Ü-3-Gruppen und eine Inklusionsgruppe) sowie eine Reihe von Wohnungen, die in Kombination mit der Kita (in den oberen Geschossen) angedacht sind. Bei dem Projekt wird besonderer Wert auf den Aspekt der Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit gelegt (Energie, Ökologie).
Für die neuen Kita-Freiflächen ist eine Nutzungsaufteilung (Erschließung, Position Bushaltestelle, Spielbereiche, etc.) vorzuschlagen. Die Gestaltung der Freiflächen wird in einem separaten Auftrag an einen Landschaftsarchitekten vergeben, ein Entwurf der Außenflächen mit Spielgeräten usw. wird daher nicht erwartet.
Für die neuen Kita-Freiflächen ist eine Nutzungsaufteilung (Erschließung, Position Bushaltestelle, Spielbereiche, etc.) vorzuschlagen. Die Gestaltung der Freiflächen wird in einem separaten Auftrag an einen Landschaftsarchitekten vergeben, ein Entwurf der Außenflächen mit Spielgeräten usw. wird daher nicht erwartet.
Bei der Konzeption ist von einem freien Grundstück auszugehen. Für das benachbarte Grundstück der derzeitigen Kita Sonnenland gibt es noch keine Planungen.
Zur Erfüllung der Aufgabenstellung wird die Einreichung eines hochbaulichen Konzepts erwartet, das gemäß Anlage 10.1 HOAI die Leistungsbilder a-e und h der Leistungsphase 2 (Vorplanung) für etwa 2 400 qm BGF skizziert.
Kindertagesstätte:
Die Kindertagesstätte umfasst 3 Krippengruppe mit je 12 Kindern im Alter bis 3 Jahren, 3 Kindergartengruppen mit bis zu 25 Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren, sowie eine Inklusionsgruppe mit bis zu 15 Kindern im Alter zwischen 1 und 6 Jahren.
Die Betreuungszeiten erstrecken sich über den Zeitraum von morgens ca. 7.30 Uhr bis abends ca. 17.00 Uhr von Montag bis Freitag. Bei Veranstaltungen kann es zu einer Nutzung des Gebäudes außerhalb der regulären Öffnungszeiten kommen. Die Kinder werden in den Gruppen von entsprechend qualifiziertem Personal betreut.
Die Betreuungszeiten erstrecken sich über den Zeitraum von morgens ca. 7.30 Uhr bis abends ca. 17.00 Uhr von Montag bis Freitag. Bei Veranstaltungen kann es zu einer Nutzung des Gebäudes außerhalb der regulären Öffnungszeiten kommen. Die Kinder werden in den Gruppen von entsprechend qualifiziertem Personal betreut.
Das Raumprogramm der gesamten Kindertagesstätte umfasst eine Nutzungsfläche von ca. 825 m
Kinderkrippe:
Die Krippengruppe besteht aus einem Gruppenraum mit direktem ebenerdigen Ausgang zum Außenspielbereich. Angegliedert an den Gruppenraum sind ein Ruheraum und ein WC-/Wickelbereich mit Duschwanne vorzusehen. Beide Räume sind akustisch und visuell mit dem Gruppenraum zu verbinden, so dass eine Beaufsichtigung der Kinder während der gesamten Betreuungszeit gegeben ist.
Die Krippengruppe besteht aus einem Gruppenraum mit direktem ebenerdigen Ausgang zum Außenspielbereich. Angegliedert an den Gruppenraum sind ein Ruheraum und ein WC-/Wickelbereich mit Duschwanne vorzusehen. Beide Räume sind akustisch und visuell mit dem Gruppenraum zu verbinden, so dass eine Beaufsichtigung der Kinder während der gesamten Betreuungszeit gegeben ist.
Im Flur befinden sich die Garderoben sowie ein offener Bereich, der für unterschiedliche Zwecke genutzt werden kann, wie z. B. zur Besprechung mit Eltern, außerdem ein Kinderwagenraum, der über einen Zugang sowohl von außen als auch von innen verfügen soll.
Im Flur befinden sich die Garderoben sowie ein offener Bereich, der für unterschiedliche Zwecke genutzt werden kann, wie z. B. zur Besprechung mit Eltern, außerdem ein Kinderwagenraum, der über einen Zugang sowohl von außen als auch von innen verfügen soll.
Kindergarten:
Die Gruppenräume des Kindergartenbereichs erhalten je einen angegliederten Nebenraum mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten.
Die Toiletten des Kindergartenbereichs sind über den Flur erreichbar. Da die Kinder im Kindergarten bereits eine gewisse Reife besitzen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Kinder die Toiletten selbständig aufsuchen können. Im Flur sind die Garderoben für die einzelnen Gruppen getrennt angeordnet.
Die Toiletten des Kindergartenbereichs sind über den Flur erreichbar. Da die Kinder im Kindergarten bereits eine gewisse Reife besitzen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Kinder die Toiletten selbständig aufsuchen können. Im Flur sind die Garderoben für die einzelnen Gruppen getrennt angeordnet.
Die Inklusionsgruppe, die sich aus 15 Kindern mit und ohne Beeinträchtigung zusammensetzt, soll einen direkten ebenerdigen Ausgang in den Außenspielbereich erhalten. Angegliedert an den Gruppenraum befinden sich ein Therapieraum sowie ein Therapiebad.
Die Inklusionsgruppe, die sich aus 15 Kindern mit und ohne Beeinträchtigung zusammensetzt, soll einen direkten ebenerdigen Ausgang in den Außenspielbereich erhalten. Angegliedert an den Gruppenraum befinden sich ein Therapieraum sowie ein Therapiebad.
Abstellräume für pädagogisches Material sollten den Gruppen jeweils zugeordnet sein.
Mehrzweck-/Speiseraum und Küche:
Die Kindertagesstätte erhält einen Mehrzweck-/Speiseraum mit angegliederter Küche. Speisen werden angeliefert und durch eigenes Personal aufbereitet, regeneriert und ausgegeben, die Kinder essen in Tischgemeinschaften im Schichtbetrieb.
Bespielbare Freifläche der Kindertagesstätte:
Um ausreichend Freiflächen für die geplante Kindertagesstätte zur Verfügung stellen zu können, wird ein Teil des angrenzenden Parkgeländes („Kirschgarten“) hinzugenommen, dieses ist nicht überbaubar, jedoch landschaftsgestalterisch beplanbar.
Die Freiflächenaufteilung ist Bestandteil der Planungsaufgabe: die bespielbare Freifläche der Kindertagesstätte muss mindestens eine Größe von 1 520 m
Anfahrmöglichkeiten zur Kindertagesstätte:
Im Bereich der Bezirksstraße könnte man sich eine Vorfahrtszone mit der Möglichkeit des Kurzparkens für die Eltern vorstellen. Erforderlich sind ca. 8 Stellplätze, inkl. eines barrierefreien Stellplatzes. Notwendig sind außerdem die Küchenanlieferung und die Anfahrt für den Fahrservice von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung.
Im Bereich der Bezirksstraße könnte man sich eine Vorfahrtszone mit der Möglichkeit des Kurzparkens für die Eltern vorstellen. Erforderlich sind ca. 8 Stellplätze, inkl. eines barrierefreien Stellplatzes. Notwendig sind außerdem die Küchenanlieferung und die Anfahrt für den Fahrservice von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung.
Auch wenn es sich derzeit noch nicht immer einfach umsetzen lässt, besteht der Gedanke, sich vom Auto weg, hin zur Wahl alternativer Bring-Möglichkeiten zu entwickeln. Das bedeutet, das Anfahren mit dem Fahrrad soll attraktiv gestaltet werden, auch das Integrieren einer barrierefreien Bushaltestelle im Zugangsbereich der Kindertagesstätte ist denkbar, usw. – hier sind kreative Ideen gewünscht.
Auch wenn es sich derzeit noch nicht immer einfach umsetzen lässt, besteht der Gedanke, sich vom Auto weg, hin zur Wahl alternativer Bring-Möglichkeiten zu entwickeln. Das bedeutet, das Anfahren mit dem Fahrrad soll attraktiv gestaltet werden, auch das Integrieren einer barrierefreien Bushaltestelle im Zugangsbereich der Kindertagesstätte ist denkbar, usw. – hier sind kreative Ideen gewünscht.
Wohnen:
Es besteht der Gedanke, im geplanten Neubau – zusätzlich zur Kindertagesstätte – auch Wohnungen zu integrieren. Es könnten, abhängig vom Entwurfskonzept, bis zu 10 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen entstehen, z. B. für MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte oder auch des nahegelegenen Klinikums. Die notwendigen Stellplätze müssen gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Mindestens ein Stellplatz je Wohneinheit ist vorzusehen, alles Weitere wird im Zuge eines derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geregelt.
Es besteht der Gedanke, im geplanten Neubau – zusätzlich zur Kindertagesstätte – auch Wohnungen zu integrieren. Es könnten, abhängig vom Entwurfskonzept, bis zu 10 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen entstehen, z. B. für MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte oder auch des nahegelegenen Klinikums. Die notwendigen Stellplätze müssen gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Mindestens ein Stellplatz je Wohneinheit ist vorzusehen, alles Weitere wird im Zuge eines derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geregelt.
Erwartet wird ein städtebaulich und architektonisch qualitätvoller Entwurf, der intelligent und kreativ mit den unterschiedlichen Anforderungen an den geplanten Neubau umgeht (aus diesem Grund werden keine Vorgaben zur Anzahl der Wohnungen gemacht) und das neue Bauvolumen städtebaulich in angemessener Weise in den Kontext der angrenzenden Bebauungsstrukturen einbindet.
Erwartet wird ein städtebaulich und architektonisch qualitätvoller Entwurf, der intelligent und kreativ mit den unterschiedlichen Anforderungen an den geplanten Neubau umgeht (aus diesem Grund werden keine Vorgaben zur Anzahl der Wohnungen gemacht) und das neue Bauvolumen städtebaulich in angemessener Weise in den Kontext der angrenzenden Bebauungsstrukturen einbindet.
Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit:
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit und der Klimagerechtigkeit sowohl für die Erstellung wie auch für den Betrieb und den Unterhalt des Gebäudes Beachtung finden. Es wird ein energetisches Gesamtkonzept erwartet und eine an ökologischen Aspekten orientierte Herangehensweise an den gesamten Entwurf.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit und der Klimagerechtigkeit sowohl für die Erstellung wie auch für den Betrieb und den Unterhalt des Gebäudes Beachtung finden. Es wird ein energetisches Gesamtkonzept erwartet und eine an ökologischen Aspekten orientierte Herangehensweise an den gesamten Entwurf.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Auftragsversprechen:
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung der Vergabekommission, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mit dem besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude, mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung der Vergabekommission, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mit dem besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude, mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung wird die im Zuge des Verhandlungsverfahrens gezahlte Aufwandsentschädigung für die erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet.
Aufwandszahlung an die BieterInnen / Bietergemeinschaften:
Für die BieterInnen / Bietergemeinschaften ist je eine pauschale Aufwandszahlung von 8 800 EUR (Hochbau) brutto vorgesehen.
Nutzungsrecht:
Erfüllt der Teilnahmebeitrag des Bieters den in der Aufgabenstellung ausgegebenen Leistungsumfang und erhält der Bieter somit eine Aufwandsentschädigung, steht dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Bieters zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch das Recht zu vollständiger oder teilweiser Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ebenso die Weitergabe an Dritte für evtl. Folgeaufträge.
Erfüllt der Teilnahmebeitrag des Bieters den in der Aufgabenstellung ausgegebenen Leistungsumfang und erhält der Bieter somit eine Aufwandsentschädigung, steht dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Bieters zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch das Recht zu vollständiger oder teilweiser Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ebenso die Weitergabe an Dritte für evtl. Folgeaufträge.
Der Auftraggeber ist für alle vorgenannten Fälle berechtigt, die vom Bieter gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Bieters zu nutzen und zu ändern. Der Auftraggeber wird den Bieter vor wesentlichen Änderungen der Unterlagen oder eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes in zumutbarem Umfang anhören. Vorschläge des Bieters können Berücksichtigung finden, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auftraggebers wirtschaftliche, funktionelle oder konstruktive Bedenken entgegenstehen. Eine Vergütung wird aufgrund der Mitwirkung nicht geschuldet.
Der Auftraggeber ist für alle vorgenannten Fälle berechtigt, die vom Bieter gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Bieters zu nutzen und zu ändern. Der Auftraggeber wird den Bieter vor wesentlichen Änderungen der Unterlagen oder eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes in zumutbarem Umfang anhören. Vorschläge des Bieters können Berücksichtigung finden, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auftraggebers wirtschaftliche, funktionelle oder konstruktive Bedenken entgegenstehen. Eine Vergütung wird aufgrund der Mitwirkung nicht geschuldet.
Der Bieter gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Der Bieter stellt den Auftraggeber von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- und anderen Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter frei.
Die Übertragung von Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechten im zuvor geregelten Umfange ist in der vereinbarten Aufwandsentschädigung abschließend berücksichtigt.
Anrechenbare Kosten:
Für die Kostengruppen 300 und 400 sind für Kita und Wohnen insgesamt etwa 4 150 000 EUR brutto angesetzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Alzenau
Friedhofstraße 1
63755 Alzenau-Wasserlos
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gefordert sind Angaben zur Berufsqualifikation nach § 75 VgV als Eigenerklärung. Siehe zu allen geforderten Angaben und Unterlagen auch die Anlage „Teilnahmeantrag“.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein oder mehrere verantwortlicher Berufsangehöriger benannt sind, die in ihrer Person für die Leistung, die sie übernehmen soll, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein oder mehrere verantwortlicher Berufsangehöriger benannt sind, die in ihrer Person für die Leistung, die sie übernehmen soll, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Sollten die Eignungskriterien von einer BewerberInnengemeinschaft nicht selbst erfüllt werden können, ist die Eignungsleihe nach § 47 VgV möglich. Hierfür vorgesehenen Leistungen müssen im Verhandlungsverfahren benannt werden, die eignungsleihenden Unternehmen müssen inklusive Angabe des / der gesetzlichen Vertreters / Vertreterin und dessen / deren Kontaktdaten bezeichnet werden. Auch ist nachzuweisen, dass diese Unternehmen geeignet sind. Kritische Aufgaben müssen direkt vom Bieter / von der Bieterin erarbeitet werden.
Sollten die Eignungskriterien von einer BewerberInnengemeinschaft nicht selbst erfüllt werden können, ist die Eignungsleihe nach § 47 VgV möglich. Hierfür vorgesehenen Leistungen müssen im Verhandlungsverfahren benannt werden, die eignungsleihenden Unternehmen müssen inklusive Angabe des / der gesetzlichen Vertreters / Vertreterin und dessen / deren Kontaktdaten bezeichnet werden. Auch ist nachzuweisen, dass diese Unternehmen geeignet sind. Kritische Aufgaben müssen direkt vom Bieter / von der Bieterin erarbeitet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur persönlichen Situation des Bewerbers, zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (§ 43 Abs. 2 VgV), zu fakultativen und zwingenden Ausschlussgründen (§ 123, 124 GWB).
Mindeststandards: Siehe Anlage „Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Versicherung, im Fall der Beauftragung in der LPH 8 (nach HOAI §34) des Bürostandorts des Projektleiters in einer Entfernung von maximal einer Stunde Fahrtzeit (mit PKW o. ä.) einzurichten (bei Bedarf über Eignungsleihe nachweisbar).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Siehe „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung der BewerberInnen / Bewerbergemeinschaft zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren.
2. Eigenerklärungen zur Gesamtbeschäftigtenanzahl des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von entsprechend des Vorhabens fachlich qualifizierten Führungskräften und MitarbeiterInnen (je mind. ein Master- bzw. Diplomabschluss der Fachrichtung Architektur) mit mindestens 30 Wochenstunden in den letzten 3 Jahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Eigenerklärungen zur Gesamtbeschäftigtenanzahl des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von entsprechend des Vorhabens fachlich qualifizierten Führungskräften und MitarbeiterInnen (je mind. ein Master- bzw. Diplomabschluss der Fachrichtung Architektur) mit mindestens 30 Wochenstunden in den letzten 3 Jahren.
3. Referenzen, die in den letzten 5 Jahren realisiert wurden:
3.1. Referenzen Neubau Kindertagesstätte:
— ab Gebäudeklasse 3 oder höher;
— realisiert (die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein);
— Leistungen gemäß HOAI §34.1 (Neubauten);
— min. Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI §34.3;
— Baukosten: min. 2 Mio. Euro netto in den Kostengruppen 300 und 400.
3.2. Referenzen Neubau Wohnungsbau:
3.3. Referenz öffentlicher Arbeitgeber und Fördermitteleinsatz:
— Projektumsetzung für einen öffentlichen Auftraggeber und mit Fördermitteleinsatz;
— realisiert.
3.4. Referenz nachhaltige und klimagerechte Planung im Hochbau:
Die unter „Energie“ oder „Ressourcenschonung“ stehenden und mit einem „=“ gekennzeichneten Stichpunkte sind nicht additiv, sondern alternativ zu erfüllen.
Energie:
= Planung eines Hochbaus, der die gültige EnEV um mindestens 30 % unterschreitet;
= Planung eines Hochbaus mit architektonischer Integration von erneuerbaren Energien in die Gebäudehülle (Photovoltaik oder Solarthermie);
= Planung eines Hochbaus mit passiver architektonischer Strategie zum Wärmeschutz durch Kompaktheit und Orientierung des Gebäudekörpers sowie durch Wärmedämmmaßnahmen (Winterfall) und sommerlichen Wärmeschutz (Sommerfall).
Ressourcenschonung:
= Planung eines Hochbaus unter Verwendung von…
… nachwachsenden und regionalen Rohstoffen;
… Materialien mit geringer grauer Energie;
… recycelten Baustoffen oder Sekundärrohstoffen;
Bewerber werden als geeignet angesehen, wenn in den o.g. Kriterien (1) und (2) sowie (3.1) bis (3.4) je mindestens 1 Punkt vergeben werden konnte. Zur Erläuterung der Punktvergabe siehe auch die Anlage „Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der/die AntragstellerIn den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der/die AntragstellerIn den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 122-299687 (2020-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 272.3 Bekanntmachung vergebener Aufträge
Gesamtwert des Auftrags: 3 875 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsversprechen:
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung der Vergabekommission, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mit dem besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude, mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung wird die im Zuge des Verhandlungsverfahrens gezahlte Aufwandsentschädigung für die erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet.
Aufwandszahlung an die BieterInnen / Bietergemeinschaften:
Für die BieterInnen/Bietergemeinschaften ist je eine pauschale Aufwandszahlung von 8 800 EUR (Hochbau) brutto vorgesehen.
Nutzungsrecht:
Erfüllt der Teilnahmebeitrag des Bieters den in der Aufgabenstellung ausgegebenen Leistungsumfang und erhält der Bieter somit eine Aufwandsentschädigung, steht dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Bieters zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch das Recht zu vollständiger oder teilweiser Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ebenso die Weitergabe an Dritte für evtl. Folgeaufträge.
Der Auftraggeber ist für alle vorgenannten Fälle berechtigt, die vom Bieter gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Bieters zu nutzen und zu ändern. Der Auftraggeber wird den Bieter vor wesentlichen Änderungen der Unterlagen oder eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes in zumutbarem Umfang anhören. Vorschläge des Bieters können Berücksichtigung finden, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auftraggebers wirtschaftliche, funktionelle oder konstruktive Bedenken entgegenstehen. Eine Vergütung wird aufgrund der Mitwirkung nicht geschuldet.
Der Bieter gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Der Bieter stellt den Auftraggeber von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- und anderen Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter frei.
Die Übertragung von Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechten im zuvor geregelten Umfange ist in der vereinbarten Aufwandsentschädigung abschließend berücksichtigt.
Anrechenbare Kosten:
Für die Kostengruppen 300 und 400 sind für Kita und Wohnen insgesamt etwa 4 150 000 EUR brutto angesetzt.
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung der Vergabekommission, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mit dem besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude, mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung wird die im Zuge des Verhandlungsverfahrens gezahlte Aufwandsentschädigung für die erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet.
Aufwandszahlung an die BieterInnen / Bietergemeinschaften:
Für die BieterInnen/Bietergemeinschaften ist je eine pauschale Aufwandszahlung von 8 800 EUR (Hochbau) brutto vorgesehen.
Nutzungsrecht:
Erfüllt der Teilnahmebeitrag des Bieters den in der Aufgabenstellung ausgegebenen Leistungsumfang und erhält der Bieter somit eine Aufwandsentschädigung, steht dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Bieters zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch das Recht zu vollständiger oder teilweiser Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ebenso die Weitergabe an Dritte für evtl. Folgeaufträge.
Der Auftraggeber ist für alle vorgenannten Fälle berechtigt, die vom Bieter gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Bieters zu nutzen und zu ändern. Der Auftraggeber wird den Bieter vor wesentlichen Änderungen der Unterlagen oder eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes in zumutbarem Umfang anhören. Vorschläge des Bieters können Berücksichtigung finden, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auftraggebers wirtschaftliche, funktionelle oder konstruktive Bedenken entgegenstehen. Eine Vergütung wird aufgrund der Mitwirkung nicht geschuldet.
Der Bieter gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Der Bieter stellt den Auftraggeber von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- und anderen Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter frei.
Die Übertragung von Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechten im zuvor geregelten Umfange ist in der vereinbarten Aufwandsentschädigung abschließend berücksichtigt.
Anrechenbare Kosten:
Für die Kostengruppen 300 und 400 sind für Kita und Wohnen insgesamt etwa 4 150 000 EUR brutto angesetzt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Betreuungszeiten erstrecken sich über den Zeitraum von morgens ca. 7.30 Uhr bis abends ca. 17:00 Uhr von Montag bis Freitag. Bei Veranstaltungen kann es zu einer Nutzung des Gebäudes außerhalb der regulären Öffnungszeiten kommen. Die Kinder werden in den Gruppen von entsprechend qualifiziertem Personal betreut.
Die Betreuungszeiten erstrecken sich über den Zeitraum von morgens ca. 7.30 Uhr bis abends ca. 17:00 Uhr von Montag bis Freitag. Bei Veranstaltungen kann es zu einer Nutzung des Gebäudes außerhalb der regulären Öffnungszeiten kommen. Die Kinder werden in den Gruppen von entsprechend qualifiziertem Personal betreut.
Zusätzliche Informationen:
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung der Vergabekommission, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mit dem besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude, mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung der Vergabekommission, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mit dem besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude, mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Für die BieterInnen/Bietergemeinschaften ist je eine pauschale Aufwandszahlung von 8 800 EUR (Hochbau) brutto vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alzenau Friedhofstraße 1