Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef — Küchentechnische Anlage (Mensaküche)

Gemeinde Graben-Neudorf

Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef — Küchentechnische Anlage (Mensaküche).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-09 Auftragsbekanntmachung
2021-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Einbauküchen
Referenznummer: 0471/460.561:002
Kurze Beschreibung:
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef — Küchentechnische Anlage (Mensaküche).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Einbauküchen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verpflegungseinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Graben-Neudorf
Postanschrift: Hauptstr. 39
Postleitzahl: 76676
Postort: Graben-Neudorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.graben-neudorf.de 🌏
E-Mail: vergabe.bauamt@graben-neudorf.de 📧
Telefon: +49 7255901-201 📞
Fax: +49 7255901-390 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17646b31e75-ef98b5bced6c828 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-14 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 243-600486
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 223-547647
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
1. Es gelten folgende Einzelfristen als verbindliche Vertragsfristen: Montageplanung: 1.3.2021-22.3.2021; Aufmaß: .5.4/2021-11.4.2021; Produktion: 12.4.2021-30.5.2021; Montage: 31.5.2021-13.6.2021, 2. Weitere wichtige Termine: Im Juli 2021 erfolgen die behördlichen Abnahmen und die Erlangung der Betriebserlaubnis. Die Inbetriebnahme der 9-gruppigen Kindertagesstätte erfolgt zum 2.8.2021.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6697478.99 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Allgemeine Informationen: Im Ortsteil Neudorf der Gemeinde Graben-Neudorf entsteht eine neue Kindertagesstätte für insgesamt 9 Gruppen für die Betreuung von Kindern im Alter von 0,5 bis 6 Jahren. Das Gebäude hat 2 Vollgeschosse und ist teil unterkellert. Es sollen insgesamt rund 160 Kinder betreut werden. Die Betreuung untergliedert sich in einen U3-Bereich, für Kinder im Alter von 0,5 bis 3 Jahre mit 3 Gruppen, und in einen Ü3-Bereich, für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren mit 6 Gruppen.
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Das Betreuungsangebot reicht von Regel- über VÖ- bis hin zu Ganztagesgruppen. Neben den Gruppen-, Intensiv- und Schlafräumen ergänzen folgende Räume das Raumprogramm:
— Küchenbereich mit Lagerräumen, Umkleide und dem Essbereich,
— verschiedene WC-Anlagen,
— Büro-, Aufenthalts-, Besprechungs- und Lagerräume,
— Stiefelschleuse, Mehrzweckraum.
Die Inbetriebnahme erfolgt zum 2.8.2021.
Beschreibung der Beschaffung:
Ca. 35 qm Küchenausstattung aus Edelstahl als Einbaumöbel bestehend aus: Schränke, Einlagen, Arbeitsplatten, Spülen, Waschtisch, Haube;
Küchengeräte: 1 Industriespülmaschine, 1 Elektro-Herd.
Es ist außerdem beabsichtigt, Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist zu vergeben. Die für die Inspektion und Wartung angebotenen Jahrespauschalen und Gleitklauseln werden in die Wertung des Angebotes für die Herstellung der Anlage einbezogen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 40 465 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist für:
— Industriespülmaschine.
Zusätzliche Informationen:
1. Es gelten folgende Einzelfristen als verbindliche Vertragsfristen: Montageplanung: 1.3.2021-22.3.2021; Aufmaß: .5.4/2021-11.4.2021;
Produktion: 12.4.2021-30.5.2021; Montage: 31.5.2021-13.6.2021,
2. Weitere wichtige Termine:
Im Juli 2021 erfolgen die behördlichen Abnahmen und die Erlangung der Betriebserlaubnis.
Die Inbetriebnahme der 9-gruppigen Kindertagesstätte erfolgt zum 2.8.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Fröbelstr. 1
76676 Graben-Neudorf
OT Neudorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für Ihn zuständigen Versicherungsträgers).
— Eintragung in Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens -KEV 115.2 (B) Ang EU- sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck -KEV 179 AngErg Eignung-, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise:
a) über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die Letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung als Eigenerklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabensowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird das Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen,
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d) Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung Begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck -KEV 179 AngErg Eignung- auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, die auch für den Bieter zu erklären waren.
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Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder durchVorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" (-KEV179 AngErg Eignung-) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens -KEV 115.2 (B) Ang EU- sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck -KEV 179 AngErg Eignung-, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise für:
a) Ausführungen von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Arbeitskräfte, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, hat das Unternehmer die Zahl der Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
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— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck -KEV 179 AngErg Eignung- auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, die auch für den Bieter zu erklären waren. Sind die anderen Unternehmen Präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" (-KEV179 AngErg Eignung-) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Graben-Neudorf, Hauptstr. 39, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zum Öffnungstermin werden die elektronischen Angebote verschlüsselt aufbewahrt. (§ 14 EU Abs. 1 VOB/A)
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stabsstelle Besondere Bauangelegenheiten
Internetadresse: www.graben-neudorf.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.graben-neudorf.de/index.php?id=73 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17646b31e75-ef98b5bced6c828 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 243-600486 (2020-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau 9-gruppige Kindertagesstätte St. Josef – Küchentechnische Anlage (Mensaküche).
Gesamtwert des Auftrags: 34 389 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 042-104134
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 243-600486
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
1. Es gelten folgende Einzelfristen als verbindliche Vertragsfristen: — Montageplanung: 1.3.2021-22.3.2021, — Aufmaß: 5.4.2021-11.4.2021, — Produktion: 12.4.2021-30.5.2021, — Montage: 31.5.2021-13.6.2021. 2. Weitere wichtige Termine: Im Juli 2021 erfolgen die behördlichen Abnahmen und die Erlangung der Betriebserlaubnis. Die Inbetriebnahme der 9-gruppigen Kindertagesstätte erfolgt zum 2.8.2021.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeine Informationen: Im Ortsteil Neudorf der Gemeinde Graben-Neudorf entsteht eine neue Kindertagesstätte für insgesamt 9 Gruppen für die Betreuung von Kindern im Alter von 0,5 bis 6 Jahren. Das Gebäude hat 2 Vollgeschosse und ist teilunterkellert. Es sollen insgesamt rund 160 Kinder betreut werden. Die Betreuung untergliedert sich in einen U3-Bereich, für Kinder im Alter von 0,5 bis 3 Jahre mit 3 Gruppen, und in einen Ü3-Bereich, für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren mit 6 Gruppen. Das Betreuungsangebot reicht von Regel- über VÖ- bis hin zu Ganztagesgruppen. Neben den Gruppen-, Intensiv- und Schlafräumen ergänzen folgende Räume das Raumprogramm:
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Ca. 35 qm Küchenausstattung aus Edelstahl als Einbaumöbel bestehend aus:
Schränke, Einlagen, Arbeitsplatten, Spülen, Waschtisch, Haube;
Zusätzliche Informationen:
1. Es gelten folgende Einzelfristen als verbindliche Vertragsfristen:
— Montageplanung: 1.3.2021-22.3.2021,
— Aufmaß: 5.4.2021-11.4.2021,
— Produktion: 12.4.2021-30.5.2021,
— Montage: 31.5.2021-13.6.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76676 Graben-Neudorf, OT Neudorf

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-23 📅
Name: GKT-Bergisch-Land
Postanschrift: Friedrich-Engels-Allee 342
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 20269851216 📞
E-Mail: info@gkt-bergisch-land.de 📧
Land: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 34 389 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 042-104134 (2021-02-25)