Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude, Los R04 — Rohbauarbeiten Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten. Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück. Nach Abschluss von Abbruch und der ersten Erdbaumaßnahmen soll auf dem Baugrundstück der Rohbau inkl. Baustelleneinrichtung und Bauwasser des Gebäudes erstellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 013 20/AMBG/Los R04
Kurze Beschreibung:
Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude, Los R04 — Rohbauarbeiten
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Nach Abschluss von Abbruch und der ersten Erdbaumaßnahmen soll auf dem Baugrundstück der Rohbau inkl. Baustelleneinrichtung und Bauwasser des Gebäudes erstellt werden.
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Nach Abschluss von Abbruch und der ersten Erdbaumaßnahmen soll auf dem Baugrundstück der Rohbau inkl. Baustelleneinrichtung und Bauwasser des Gebäudes erstellt werden.
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Nach Abschluss von Abbruch und der ersten Erdbaumaßnahmen soll auf dem Baugrundstück der Rohbau inkl. Baustelleneinrichtung und Bauwasser des Gebäudes erstellt werden.
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind weiterhin unter anderem:
— Baugrubenaushub 2 630 m
— Beton Bodenplatte 413 m
— KG-Rohrleitungen 230 m;
— Ortbetonwände WU 95 m
— Halbfertigteilaußenwände 25 cm 470 m
— Halbfertigteilinnenwände 25 cm 1 000 m
— Betonkernaktivierung 1 150 m
— Stützenschalung 100 m
— Schalung Unterzüge 158 m
— Filigrandecken 3 800 m
— Außenmauerwerk 1 063 m
— Porenbetonmauerwerk 110 m
— Hochlochziegelmauerwerk 830 m
— Bewehrung 300 t.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis einer Präqualifizierung oder Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters:
— zur Eintragung in das Handels- oder Berufsregister;
— zur Gewerbeanmeldung.
Ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 2 VOB/A EU, insbesondere zu,
a) Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung,
c) eine Erklärung über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) eine Erklärung über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 3 VOB/A EU, insbesondere zu:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Angabe der technischen Fachkräfte, über die der Unternehmer für die Ausführung der Leistungen verfügt.
g) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
i) Angabe, welche Teile der Leistung der Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorgenannten Nachweise zur Prüfung der Bietereignung sind dem Angebot zwingend beizufügen. Alternativ kann eine einheitliche europäische Eigenerklärung — Download unter: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de mit den entsprechenden Angaben ausgefüllt abgegeben werden.
Die vorgenannten Nachweise zur Prüfung der Bietereignung sind dem Angebot zwingend beizufügen. Alternativ kann eine einheitliche europäische Eigenerklärung — Download unter: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de mit den entsprechenden Angaben ausgefüllt abgegeben werden.
Mindeststandards:
Zu a) Nachgewiesene Erfahrung in der Errichtung von Gebäude(-teile)n gemäß WU-Richtlinie, wie z. B. Angabe von einschlägigen Referenzen oder Vorlage von Zertifikaten bzw. Qualifikationsbescheinigungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig, Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage.
Zusätzliche Informationen: Nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 054-127496 (2020-03-13)
Ergänzende Angaben (2020-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los R04 – Rohbauarbeiten
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Nach Abschluss von Abbruch und der ersten Erdbaumaßnahmen soll auf dem Baugrundstück der Rohbau inkl. Baustelleneinrichtung und Bauwasser des Gebäudes erstellt werden.
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Nach Abschluss von Abbruch und der ersten Erdbaumaßnahmen soll auf dem Baugrundstück der Rohbau inkl. Baustelleneinrichtung und Bauwasser des Gebäudes erstellt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los R04 – Rohbauarbeiten
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Nach Abschluss von Abbruch und der ersten Erdbaumaßnahmen soll auf dem Baugrundstück der Rohbau inkl. Baustelleneinrichtung und Bauwasser des Gebäudes erstellt werden.
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Nach Abschluss von Abbruch und der ersten Erdbaumaßnahmen soll auf dem Baugrundstück der Rohbau inkl. Baustelleneinrichtung und Bauwasser des Gebäudes erstellt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 2055168.58 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Los R04 - Rohbauarbeiten
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum "St. Georg beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
— Außenmauerwerk 1063 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-26 📅
Name: HTI Hoch-, Tief- und Industriebau GmbH
Postanschrift: Schwarzburger Straße 12
Postort: Greußen / Thür.
Postleitzahl: 99781
Land: Deutschland 🇩🇪 Kyffhäuserkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2055168.58 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.