Neubau BAB A 66, Tunnel Riederwald

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland einen Teilabschnitt der Bundesautobahn (BAB) A 66 Frankfurt am Main -Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main. Der Neubau des Teilabschnittes schließt die Lücke zwischen dem provisorischen Autobahnende am Hessen-Center (Anschlussstelle Frankfurt Bergen-Enkheim) und der BAB A 661 Ostumgehung Frankfurt Autobahndreieck Frankfurt Erlenbruch (AD Erlenbruch):
Im Westen des Projektgebietes erfolgt der Anschluss der BAB A 66 an die BAB A 661 durch ein Kreuzungsbauwerk mit Verkehrsführungen in drei Ebenen. Der Bau des AD Erlenbruch (Baugrube E1, Kreuzungsbauwerk) wurde 2019 abgeschlossen. Der Flächenfilter um das Bauwerk ist hier bereits hydraulisch wirksam. Streckenbaumaßnahmen finden hier aktuell bis voraussichtlich Ende 2020 noch statt.
Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee (AS Borsigallee):
Im Osten des Projektgebietes ist westlich des bestehenden provisorischen Endes der BAB A 66 in Gegenlage zur „Kruppstraße“ die AS Borsigallee geplant, die zeitweise parallel mit dem Tunnel Riederwald gebaut werden soll. Sie ersetzt die heutige AS Frankfurt Bergen-Enkheim.
Tunnel Riederwald:
Der Tunnel Riederwald im zentralen Bereich des Projektgebietes hat eine Länge von 1 025 m (Nordröhre) bzw. 1 095 m (Südröhre). Er ist als Tunnel in Rechteckform konzipiert. Im Tunnelbereich ist ein sechsstreifiger Regelquerschnitt 33 t vorgesehen. Im Querschnitt beträgt die lichte Weite der Tunnelröhren mindestens 13,0 m. Das Tunnelbauwerk wird in offener Bauweise errichtet (Trogbauweise) und in Regelblocklängen von 10,0 m hergestellt. Es sind auch größere und kleinere Sonderblocklängen zwischen 7,0 m und 18,0 m vorgesehen. Für die abschnittsweise Herstellung werden mehrere wasserdichte Baugruben (T1 bis T7) mit Längen von ca. 80 bis 180 m errichtet. Als Baugrubenverbau kommt hauptsächlich ein Spundwandverbau zum Tragen. Die Baugruben erreichen Tiefen von bis zu 17,0 m. Zwischen Flinschund Mergenthalerstraße liegt der Tunneltiefpunkt bei rund 14,0 m, Nebenbauwerke bei ca. - 17 m. Rampen im Westen (Trogbauwerk West) und Osten (Trogbauwerk Ost) führen den Verkehr aus den Tunnel auf die obere Ebene und umgekehrt. Das Trogbauwerk West stellt die Verbindung zwischen dem AD Erlenbruch und dem Tunnel in mehreren wasserdichten Baugruben (E2 bis E5) her. Der Trog hat eine Gesamtlänge von rd. 400 m und wird an der tiefsten Stelle auf rd. 12,0 m unter GOK gegründet. Das Trogbauwerk Ost stellt die Verbindung zur AS Borsigallee bzw. die A 66 mit mehreren wasserdichten Baugruben (B1 bis B3) her.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-29 Auftragsbekanntmachung
2021-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2020-0064
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland einen Teilabschnitt der Bundesautobahn (BAB) A 66 Frankfurt am Main -Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main. Der Neubau des Teilabschnittes schließt die Lücke zwischen dem provisorischen Autobahnende am Hessen-Center (Anschlussstelle Frankfurt Bergen-Enkheim) und der BAB A 661 Ostumgehung Frankfurt Autobahndreieck Frankfurt Erlenbruch (AD Erlenbruch): Im Westen des Projektgebietes erfolgt der Anschluss der BAB A 66 an die BAB A 661 durch ein Kreuzungsbauwerk mit Verkehrsführungen in drei Ebenen. Der Bau des AD Erlenbruch (Baugrube E1, Kreuzungsbauwerk) wurde 2019 abgeschlossen. Der Flächenfilter um das Bauwerk ist hier bereits hydraulisch wirksam. Streckenbaumaßnahmen finden hier aktuell bis voraussichtlich Ende 2020 noch statt. Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee (AS Borsigallee): Im Osten des Projektgebietes ist westlich des bestehenden provisorischen Endes der BAB A 66 in Gegenlage zur „Kruppstraße“ die AS Borsigallee geplant, die zeitweise parallel mit dem Tunnel Riederwald gebaut werden soll. Sie ersetzt die heutige AS Frankfurt Bergen-Enkheim. Tunnel Riederwald: Der Tunnel Riederwald im zentralen Bereich des Projektgebietes hat eine Länge von 1 025 m (Nordröhre) bzw. 1 095 m (Südröhre). Er ist als Tunnel in Rechteckform konzipiert. Im Tunnelbereich ist ein sechsstreifiger Regelquerschnitt 33 t vorgesehen. Im Querschnitt beträgt die lichte Weite der Tunnelröhren mindestens 13,0 m. Das Tunnelbauwerk wird in offener Bauweise errichtet (Trogbauweise) und in Regelblocklängen von 10,0 m hergestellt. Es sind auch größere und kleinere Sonderblocklängen zwischen 7,0 m und 18,0 m vorgesehen. Für die abschnittsweise Herstellung werden mehrere wasserdichte Baugruben (T1 bis T7) mit Längen von ca. 80 bis 180 m errichtet. Als Baugrubenverbau kommt hauptsächlich ein Spundwandverbau zum Tragen. Die Baugruben erreichen Tiefen von bis zu 17,0 m. Zwischen Flinschund Mergenthalerstraße liegt der Tunneltiefpunkt bei rund 14,0 m, Nebenbauwerke bei ca. - 17 m. Rampen im Westen (Trogbauwerk West) und Osten (Trogbauwerk Ost) führen den Verkehr aus den Tunnel auf die obere Ebene und umgekehrt. Das Trogbauwerk West stellt die Verbindung zwischen dem AD Erlenbruch und dem Tunnel in mehreren wasserdichten Baugruben (E2 bis E5) her. Der Trog hat eine Gesamtlänge von rd. 400 m und wird an der tiefsten Stelle auf rd. 12,0 m unter GOK gegründet. Das Trogbauwerk Ost stellt die Verbindung zur AS Borsigallee bzw. die A 66 mit mehreren wasserdichten Baugruben (B1 bis B3) her.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: miglena.brehl@mobil.hessen.de 📧
Telefon: +49 611 / 366-3309 📞
Fax: +49 611 / 366-3435 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-174d9667a75-4fbe16b3ecca520a 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-463127
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland einen Teilabschnitt der Bundesautobahn (BAB) A 66 Frankfurt am Main -Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main. Der Neubau des Teilabschnittes schließt die Lücke zwischen dem provisorischen Autobahnende am Hessen-Center (Anschlussstelle Frankfurt Bergen-Enkheim) und der BAB A 661 Ostumgehung Frankfurt Autobahndreieck Frankfurt Erlenbruch (AD Erlenbruch):
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Im Westen des Projektgebietes erfolgt der Anschluss der BAB A 66 an die BAB A 661 durch ein Kreuzungsbauwerk mit Verkehrsführungen in drei Ebenen. Der Bau des AD Erlenbruch (Baugrube E1, Kreuzungsbauwerk) wurde 2019 abgeschlossen. Der Flächenfilter um das Bauwerk ist hier bereits hydraulisch wirksam. Streckenbaumaßnahmen finden hier aktuell bis voraussichtlich Ende 2020 noch statt.
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Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee (AS Borsigallee):
Im Osten des Projektgebietes ist westlich des bestehenden provisorischen Endes der BAB A 66 in Gegenlage zur „Kruppstraße“ die AS Borsigallee geplant, die zeitweise parallel mit dem Tunnel Riederwald gebaut werden soll. Sie ersetzt die heutige AS Frankfurt Bergen-Enkheim.
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Tunnel Riederwald:
Der Tunnel Riederwald im zentralen Bereich des Projektgebietes hat eine Länge von 1 025 m (Nordröhre) bzw. 1 095 m (Südröhre). Er ist als Tunnel in Rechteckform konzipiert. Im Tunnelbereich ist ein sechsstreifiger Regelquerschnitt 33 t vorgesehen. Im Querschnitt beträgt die lichte Weite der Tunnelröhren mindestens 13,0 m. Das Tunnelbauwerk wird in offener Bauweise errichtet (Trogbauweise) und in Regelblocklängen von 10,0 m hergestellt. Es sind auch größere und kleinere Sonderblocklängen zwischen 7,0 m und 18,0 m vorgesehen. Für die abschnittsweise Herstellung werden mehrere wasserdichte Baugruben (T1 bis T7) mit Längen von ca. 80 bis 180 m errichtet. Als Baugrubenverbau kommt hauptsächlich ein Spundwandverbau zum Tragen. Die Baugruben erreichen Tiefen von bis zu 17,0 m. Zwischen Flinschund Mergenthalerstraße liegt der Tunneltiefpunkt bei rund 14,0 m, Nebenbauwerke bei ca. - 17 m. Rampen im Westen (Trogbauwerk West) und Osten (Trogbauwerk Ost) führen den Verkehr aus den Tunnel auf die obere Ebene und umgekehrt. Das Trogbauwerk West stellt die Verbindung zwischen dem AD Erlenbruch und dem Tunnel in mehreren wasserdichten Baugruben (E2 bis E5) her. Der Trog hat eine Gesamtlänge von rd. 400 m und wird an der tiefsten Stelle auf rd. 12,0 m unter GOK gegründet. Das Trogbauwerk Ost stellt die Verbindung zur AS Borsigallee bzw. die A 66 mit mehreren wasserdichten Baugruben (B1 bis B3) her.
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Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Durchführung eines übergreifenden großräumigen Grundwasser-Monitorings während der Baumaßnahme:
— Durchführung von kleinräumigen Grundwasser-Monitorings während der Wasserhaltungen/Umleitungen für Teilbaumaßnahmen/einzelne Tunnelbaugruben;
— Fachgutachterliche Bewertung der Gesamt- und Einzelmaßnahmen;
— Überprüfung und Anpassungen von festgelegten Bemessungswasserständen;
— Weiterführung und Anpassungen eines bestehenden nummerischen Grundwasser-Modells;
— Berechnungen von hydrogeologischen Bauphasen/Bauzuständen mit dem Grundwasser-Modell;
— Berechnungen von Schadstoffverläufen bekannter Schadstofffahnen im Grundwasser mit dem Grundwasser-Modell;
— Weiterführung einer bestehenden Grundwasser-Datenbank;
— Erfassung von erhobenen Daten der Grundwasser-Monitorings und Wasserhaltungen im Flächeninformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie;
— Hydrologische/hydrogeologische Begleitung des Projektes bei speziellen Fragestellungen;
— Besprechungswesen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
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2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
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§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung.
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
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Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
— § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/des anderen Unternehmers (Eignungsleihe)).
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die folgenden Leistungen müssen im Rahmen der 3 Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig erbracht worden sein:
— Bearbeitung des Aufgabenbereichs Grundwassermonitoring;
— Durchführung von Grundwasserstandsmessungen an Messnetzen von > 10 Messstellen;
— Beurteilung von Messergebnissen aus Grundwasseranalysen;
— Erstellen/Fortführen eines Grundwassermodells;
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Mindeststandards:
Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Die folgenden Leistungen müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig erbracht worden sein:
— Bearbeitung des Aufgabenbereichs Grundwassermonitoring;
— Durchführung von Grundwasserstandsmessungen an Messnetzen von > 10 Messstellen;
— Beurteilung von Messergebnissen aus Grundwasseranalysen;
— Erstellen/Fortführen eines Grundwassermodells.
Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.hessen.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-174d9667a75-4fbe16b3ecca520a 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0 📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de 📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2020/S 192-463127 (2020-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland einen Teilabschnitt der Bundesautobahn (BAB) A 66 Frankfurt am Main -Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main. Der Neubau des Teilabschnittes schließt die Lücke zwischen dem provisorischen Autobahnende am Hessen-Center (Anschlussstelle Frankfurt Bergen-Enkheim) und der BAB A 661 Ostumgehung Frankfurt Autobahndreieck Frankfurt Erlenbruch (AD Erlenbruch): Im Westen des Projektgebietes erfolgt der Anschluss der BAB A 66 an die BAB A 661 durch ein Kreuzungsbauwerk mit Verkehrsführungen in 3 Ebenen. Der Bau des AD Erlenbruch (Baugrube E1, Kreuzungsbauwerk) wurde 2019 abgeschlossen. Der Flächenfilter um das Bauwerk ist hier bereits hydraulisch wirksam. Streckenbaumaßnahmen finden hier aktuell bis voraussichtlich Ende 2020 noch statt. Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee (AS Borsigallee): Im Osten des Projektgebietes ist westlich des bestehenden provisorischen Endes der BAB A 66 in Gegenlage zur „Kruppstraße“ die AS Borsigallee geplant, die zeitweise parallel mit dem Tunnel Riederwald gebaut werden soll. Sie ersetzt die heutige AS Frankfurt Bergen-Enkheim. Tunnel Riederwald: Der Tunnel Riederwald im zentralen Bereich des Projektgebietes hat eine Länge von 1. 025 m (Nordröhre) bzw. 1 095 m (Südröhre). Er ist als Tunnel in Rechteckform konzipiert. Im Tunnelbereich ist ein sechsstreifiger Regelquerschnitt 33 t vorgesehen. Im Querschnitt beträgt die lichte Weite der Tunnelröhren mindestens 13,0 m. Das Tunnelbauwerk wird in offener Bauweise errichtet (Trogbauweise) und in Regelblocklängen von 10,0 m hergestellt. Es sind auch größere und kleinere Sonderblocklängen zwischen 7,0 m und 18,0 m vorgesehen. Für die abschnittsweise Herstellung werden mehrere wasserdichte Baugruben (T1 bis T7) mit Längen von ca. 80 bis 180 m errichtet. Als Baugrubenverbau kommt hauptsächlich ein Spundwandverbau zum Tragen. Die Baugruben erreichen Tiefen von bis zu 17,0 m. Zwischen Flinschund Mergenthalerstraße liegt der Tunneltiefpunkt bei rund 14,0 m, Nebenbauwerke bei ca. -17 m. Rampen im Westen (Trogbauwerk West) und Osten (Trogbauwerk Ost) führen den Verkehr aus den Tunnel auf die obere Ebene und umgekehrt. Das Trogbauwerk West stellt die Verbindung zwischen dem AD Erlenbruch und dem Tunnel in mehreren wasserdichten Baugruben (E2 bis E5) her. Der Trog hat eine Gesamtlänge von rd. 400 m und wird an der tiefsten Stelle auf rd. 12,0 m unter GOK gegründet. Das Trogbauwerk Ost stellt die Verbindung zur AS Borsigallee bzw. die A 66 mit mehreren wasserdichten Baugruben (B1 bis B3) her.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 005-006883
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 192-463127
ABl. S-Ausgabe: 5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland einen Teilabschnitt der Bundesautobahn (BAB) A 66 Frankfurt am Main -Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main. Der Neubau des Teilabschnittes schließt die Lücke zwischen dem provisorischen Autobahnende am Hessen-Center (Anschlussstelle Frankfurt Bergen-Enkheim) und der BAB A 661 Ostumgehung Frankfurt
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Autobahndreieck Frankfurt Erlenbruch (AD Erlenbruch):
Im Westen des Projektgebietes erfolgt der Anschluss der BAB A 66 an die BAB A 661 durch ein Kreuzungsbauwerk mit Verkehrsführungen in 3 Ebenen. Der Bau des AD Erlenbruch (Baugrube E1, Kreuzungsbauwerk) wurde 2019 abgeschlossen. Der Flächenfilter um das Bauwerk ist hier bereits hydraulisch wirksam. Streckenbaumaßnahmen finden hier aktuell bis voraussichtlich Ende 2020 noch statt.
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Der Tunnel Riederwald im zentralen Bereich des Projektgebietes hat eine Länge von 1. 025 m (Nordröhre) bzw. 1 095 m (Südröhre). Er ist als Tunnel in Rechteckform konzipiert. Im Tunnelbereich ist ein sechsstreifiger Regelquerschnitt 33 t vorgesehen. Im Querschnitt beträgt die lichte Weite der Tunnelröhren mindestens 13,0 m. Das Tunnelbauwerk wird in offener Bauweise errichtet (Trogbauweise) und in Regelblocklängen von 10,0 m hergestellt. Es sind auch größere und kleinere Sonderblocklängen zwischen 7,0 m und 18,0 m vorgesehen. Für die abschnittsweise Herstellung werden mehrere wasserdichte Baugruben (T1 bis T7) mit Längen von ca. 80 bis 180 m errichtet. Als Baugrubenverbau kommt hauptsächlich ein Spundwandverbau zum Tragen. Die Baugruben erreichen Tiefen von bis zu 17,0 m. Zwischen Flinschund Mergenthalerstraße liegt der Tunneltiefpunkt bei rund 14,0 m, Nebenbauwerke bei ca. -17 m. Rampen im Westen (Trogbauwerk West) und Osten (Trogbauwerk Ost) führen den Verkehr aus den Tunnel auf die obere Ebene und umgekehrt. Das Trogbauwerk West stellt die Verbindung zwischen dem AD Erlenbruch und dem Tunnel in mehreren wasserdichten Baugruben (E2 bis E5) her. Der Trog hat eine Gesamtlänge von rd. 400 m und wird an der tiefsten Stelle auf rd. 12,0 m unter GOK gegründet. Das Trogbauwerk Ost stellt die Verbindung zur AS Borsigallee bzw. die A 66 mit mehreren wasserdichten Baugruben (B1 bis B3) her.
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Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: Durchführung eines übergreifenden großräumigen Grundwasser-Monitorings während der Baumaßnahme:
— Durchführung von kleinräumigen Grundwasser-Monitorings während der Wasserhaltungen/Umleitungen für Teilbaumaßnahmen/einzelne Tunnelbaugruben,
— Fachgutachterliche Bewertung der Gesamt- und Einzelmaßnahmen,
— Überprüfung und Anpassungen von festgelegten Bemessungswasserständen,
— Weiterführung und Anpassungen eines bestehenden nummerischen Grundwasser-Modells – Berechnungen von hydrogeologischen Bauphasen/Bauzuständen mit dem Grundwasser-Modell,
— Berechnungen von Schadstoffverläufen bekannter Schadstofffahnen im Grundwasser mit dem Grundwasser-Modell,
— Weiterführung einer bestehenden Grundwasser-Datenbank,
— Erfassung von erhobenen Daten der Grundwasser-Monitorings und Wasserhaltungen im Flächeninformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie,
— Hydrologische/hydrogeologische Begleitung des Projektes bei speziellen Fragestellungen,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Name: Das Baugrund Institut Dipl.-Ing. Knierim GmbH
Postanschrift: Wolfhager Str. 427
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 561/969940 📞
E-Mail: kassel@dasbaugrundinstitut.de 📧
Land: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2021/S 005-006883 (2021-01-05)