Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1.
Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für gebrochenes Eisenerzhaufwerk mit einer Förderleistung von ca. 200 t/Std. Erforderlich sind 2 Bänder mit ca. 30 m und ca. 80 m Länge sowie eine Verladeanlage.
Die Anlage ist im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen optimal auszulegen.
Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Gebäude (Bandbrücken, Ecktürme, Fundamente etc.) sind nicht Gegenstand dieses Auftrages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1151📞
E-Mail: michael.senst@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87994238🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Band- und Verladenanlage Konrad 1 – Anlagentechnik
Produkte/Dienstleistungen: Maschinentechnische Installationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1.
Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für...”
Kurze Beschreibung
Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1.
Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für gebrochenes Eisenerzhaufwerk mit einer Förderleistung von ca. 200 t/Std. Erforderlich sind 2 Bänder mit ca. 30 m und ca. 80 m Länge sowie eine Verladeanlage.
Die Anlage ist im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen optimal auszulegen.
Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Gebäude (Bandbrücken, Ecktürme, Fundamente etc.) sind nicht Gegenstand dieses Auftrages.
Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1.
Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für gebrochenes Eisenerzhaufwerk mit einer Förderleistung von ca. 200 t/Std. Erforderlich sind 2 Bänder mit ca. 30 m und ca. 80 m Länge sowie eine Verladeanlage.
Die Anlage ist im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen optimal auszulegen.
Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Gebäude (Bandbrücken, Ecktürme, Fundamente etc.) sind nicht Gegenstand dieses Auftrages.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-20 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/ lnstitutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate) -Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre unter Ausweisung der anteiligen Umsätze für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate) -Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre unter Ausweisung der anteiligen Umsätze für Vergleichbare Bauleistungen,
— Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer Betriebhaftpflichtversicherung.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
“— Versicherungsschutz für Personenschäden über mind. 5 Mio EUR und Sachschäden über mind. 5 Mio EUR.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der atomrechtlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i. V. m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-26
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-26
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 028-063500 (2020-02-05)
Ergänzende Angaben (2020-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1.
Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für...”
Kurze Beschreibung
Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1.
Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für gebrochenes Eisenerzhaufwerk mit einer Förderleistung von ca. 200 t/Std. Erforderlich sind zwei Bänder mit ca. 30 m und ca. 80 m Länge sowie eine Verladeanlage.
Die Anlage ist im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen optimal auszulegen.
Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Gebäude (Bandbrücken, Ecktürme, Fundamente etc.) sind nicht Gegenstand dieses Auftrages.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 028-063500
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-26 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-17 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-06-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-07-31 📅
Zeit: 00:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-03-26 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-17 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 064-152274 (2020-03-26)
Ergänzende Angaben (2020-04-09)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-17 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-08 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-07-31 📅
Zeit: 00:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-31 📅
Zeit: 00:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-04-17 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-08 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 073-173895 (2020-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 113 600 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 028-063500
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Neubau Band- und Verladenanlage Konrad 1 – Anlagentechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IEM FörderTechnik GmbH
Postort: Kastl
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 113 600 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften Einschaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 198-479068 (2020-10-07)