Neubau Band- und Verladenanlage Konrad 1 – Anlagentechnik

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1.
Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für gebrochenes Eisenerzhaufwerk mit einer Förderleistung von ca. 200 t/Std. Erforderlich sind 2 Bänder mit ca. 30 m und ca. 80 m Länge sowie eine Verladeanlage.
Die Anlage ist im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen optimal auszulegen.
Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Gebäude (Bandbrücken, Ecktürme, Fundamente etc.) sind nicht Gegenstand dieses Auftrages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-05 Auftragsbekanntmachung
2020-03-26 Ergänzende Angaben
2020-04-09 Ergänzende Angaben
2020-10-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinentechnische Installationsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1. Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für gebrochenes Eisenerzhaufwerk mit einer Förderleistung von ca. 200 t/Std. Erforderlich sind 2 Bänder mit ca. 30 m und ca. 80 m Länge sowie eine Verladeanlage. Die Anlage ist im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen optimal auszulegen. Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Gebäude (Bandbrücken, Ecktürme, Fundamente etc.) sind nicht Gegenstand dieses Auftrages.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinentechnische Installationsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Förderbänder 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de 🌏
E-Mail: michael.senst@bge.de 📧
Telefon: +49 5171/43-1151 📞
Fax: +49 5171/43-1502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87994238 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-10 📅
Datum des Beginns: 2020-06-20 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 028-063500
ABl. S-Ausgabe: 28

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1.
Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für gebrochenes Eisenerzhaufwerk mit einer Förderleistung von ca. 200 t/Std. Erforderlich sind 2 Bänder mit ca. 30 m und ca. 80 m Länge sowie eine Verladeanlage.
Die Anlage ist im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen optimal auszulegen.
Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Gebäude (Bandbrücken, Ecktürme, Fundamente etc.) sind nicht Gegenstand dieses Auftrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter-Bleckenstedt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/ lnstitutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate) -Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre unter Ausweisung der anteiligen Umsätze für Vergleichbare Bauleistungen,
— Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer Betriebhaftpflichtversicherung.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mindeststandards:
— Versicherungsschutz für Personenschäden über mind. 5 Mio EUR und Sachschäden über mind. 5 Mio EUR.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i. V. m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87994238 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht;
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 028-063500 (2020-02-05)
Ergänzende Angaben (2020-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Band- und Verladeanlage (Anlagentechnik) für das Bergwerk Konrad 1. Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für gebrochenes Eisenerzhaufwerk mit einer Förderleistung von ca. 200 t/Std. Erforderlich sind zwei Bänder mit ca. 30 m und ca. 80 m Länge sowie eine Verladeanlage. Die Anlage ist im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen optimal auszulegen. Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Gebäude (Bandbrücken, Ecktürme, Fundamente etc.) sind nicht Gegenstand dieses Auftrages.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mechanische Förderausrüstung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 064-152274
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 028-063500
ABl. S-Ausgabe: 64

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme einer Band- und Verladeanlage für gebrochenes Eisenerzhaufwerk mit einer Förderleistung von ca. 200 t/Std. Erforderlich sind zwei Bänder mit ca. 30 m und ca. 80 m Länge sowie eine Verladeanlage.
Quelle: OJS 2020/S 064-152274 (2020-03-26)
Ergänzende Angaben (2020-04-09)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 073-173895
ABl. S-Ausgabe: 73
Quelle: OJS 2020/S 073-173895 (2020-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 113 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 198-479068
ABl. S-Ausgabe: 198

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-30 📅
Name: IEM FörderTechnik GmbH
Postort: Kastl
Land: Deutschland 🇩🇪
Bayern 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 113 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften Einschaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2020/S 198-479068 (2020-10-07)
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