Für die Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven in der Friedenstraße soll zur Optimierung des Standortes der Neubau eines Schulgebäudes mit Unterrichtsräumen, Multifunktionsräumen, Laboren, Verwaltungsräumen und einer 4-Feld-Sporthalle errichtet werden. In diesem Zusammenhang sollen die Gerüstarbeiten ausgeschrieben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau BBS Friedenstr., Friedenstr. 66, 26386 Wilhelmshaven
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven in der Friedenstraße soll zur Optimierung des Standortes der Neubau eines Schulgebäudes mit Unterrichtsräumen,...”
Kurze Beschreibung
Für die Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven in der Friedenstraße soll zur Optimierung des Standortes der Neubau eines Schulgebäudes mit Unterrichtsräumen, Multifunktionsräumen, Laboren, Verwaltungsräumen und einer 4-Feld-Sporthalle errichtet werden. In diesem Zusammenhang sollen die Gerüstarbeiten ausgeschrieben werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Ort der Leistung: Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BBS Friedenstraße
Friedenstr. 60-62
26386 Wilhelmshaven
Beschreibung der Beschaffung:
“Sanitär Sporthalle:
— Entwässerung Schmutzwasser 105 m;
— Entwässerung Regenwasser 75 m;
— Unterputz Außenzapfstellen 1 St.;
— Rohrleitungen Edelstahl 515...”
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-09 📅
Datum des Endes: 2022-05-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder gleichwertig (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (VOB-Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweise über:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle/Industrie- u. Handelskammer;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Nachweis über den Umsatz der 3 letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zu den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräften;
— Referenzliste oder/und Referenznachweise aus den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zu den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräften;
— Referenzliste oder/und Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angaben über: Ansprechpartner mit Telefon-Nr. u. Mail-Adresse;
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum;
— stichwortartige Benennung des Leistungsumfanges;
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
— Kurzbeschreibung der Baumaßnahme;
— Art der Baumaßnahme(Neubau, Umbau, Denkmal);
— vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
— Nachweis der gesetzlichen Sozialversicherung
— Kalkulationsnachweise (Formblätter Nr. 221, 222).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-24
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-24
11:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: An der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-15-13-34/35/36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-15-2943 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: An der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-15-13-34/35/36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: An der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-15-13-34/35/36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-15-2943 📠
Quelle: OJS 2020/S 208-506680 (2020-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0.01
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 0.01
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sanitär Sporthalle:
— Entwässerung Schmutzwasser 105 m,
— Entwässerung Regenwasser 75 m,
— Unterputz Außenzapfstellen 1 St.,
— Rohrleitungen Edelstahl 515...”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 208-506680
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AU20003499/1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ender & Panneitz Heizung-Sanitär GmbH
Postanschrift: Am Patentbusch 3b
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Weser-Ems🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der VergabekammerNiedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWBgenannten Verstöße zu beachten.
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Quelle: OJS 2021/S 025-057778 (2021-02-01)