Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nach Auftragserteilung vorzulegende Unterlagen:
Geforderte Nachweise gem. LV für die mobile Trennwandanlage:
— CE Konformitätserklärung in Übereinstimmung der EU Richtlinien für teil automatisch betriebene mobile Trennwände. Ausführung nach den Ansprüchen und Vorgaben des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes GPSG § 6 ausgeführt werden;
— EMV Prüfung: elektromagnetischer Verträglichkeitstest nach DIN EN 61000;
— GS-Zertifikat TÜV geprüfte Sicherheit der Bedienvariante durch eine unabhängige Prüfstelle, gemäß den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes GPSG § 7;
— allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ): Die gültige bauaufsichtliche Zulassung ist nachzuweisen;
— TÜV-Prüfung nach DIN 31000:
Fertigungsstättenprüfung sowie Produkt Baumusterprüfung einschließlich Teleskopelement;
— DIN EN ISO 9001 ÜH Übereinstimmungsnachweis gemäß Bauregelliste A, Teil 2, Nr. 2.2;
— Rauchschutzprüfung in Anlehnung an DIN 18095-2.
Geforderte Nachweise gem. LV für den Brandschutz:
— Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Werden vereinbart, für jeden Werktag Verzug 500 EUR (netto), Vertragsbasis für die Vertragsstrafe ist der zwischen AN und AG vereinbarte/abgestimmte/genehmigte Bauzeitenplan, max. 3 % der Auftragssumme.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).