Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Unterkriterien:
1.1 gemittelter Nettogesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (für > 1 Mio. EUR 5 Punkte, Gewichtung: 10-fach),
1.2 gemittelter Nettogesamtumsatz im Leistungsbild Tragwerksplanung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (für > 0,6 Mio. EUR 5 Punkte, Gewichtung: 12-fach),
1.3 gemittelter Nettogesamtumsatz im Leistungsbild Brandschutz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (für > 0,6 Mio. EUR 5 Punkte, Gewichtung: 12-fach).
2. technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit Unterkriterien:
2.1 gemittelte Anzahl festangestellter Architekten und Ingenieure mit mehr als 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild der Tragwerksplanung und Brandschutzplanung der letzten 3 Jahre (für >10 5 Punkte, Gewichtung: 16-fach),
2.2 Referenzprojektabhängige Kriterien – Tragwerksplanung mit Unterkriterien:
Mindestanforderungen an jedes Objekt kumuliert: Projektkosten (Kostengruppe 300 u. 400 nach DIN 276) > 8 Mio. EUR netto, Fertigstellung der tragwerksplanerischen Leistungen der Leistungsphase 5 nach März 2012, mindestens Durchführung der Leistungsphasen 2 bis 5 gem. § 51 HOAI
Es sind mindestens zwei und maximal 3 Referenzprojekte zu benennen. Zum Erhalt der Maximalpunktzahl ist die Benennung von 3 Referenzen erforderlich.
2.2.1 öffentlicher Auftraggeber im Sinne § 103 GWB (für „ja“ 5 Punkte pro Projekt, Gewichtung: 6-fach)
2.2.2 Projektkosten netto – Summe Kostengruppe 300 u. 400 nach DIN 276 (für > 50 Mio. EUR 5 Punkte pro Projekt, Gewichtung: 8-fach)
2.2.3 Nettogrundfläche (NF) des Gebäudes (für > 12 000 qm 5 Punkte pro Projekt, Gewichtung: 3-fach)
2.2.4 Honorarzone nach § 52 HOAI (für HZ V 5 Punkte pro Projekt, Gewichtung: 8-fach)
2.3 Referenzprojektabhängige Kriterien – Brandschutz mit Unterkriterien:
Mindestanforderungen an jedes Objekt kumuliert: Projektkosten (Kostengruppe 300 u. 400 nach DIN 276) > 8 Mio. EUR netto, Fertigstellung der brandschutztechnischen Leistungen gem. AHO nach März 2012, mindestens Durchführung der Leistungsphasen 2 bis 8 gem. Ziffer 1.4 AHO Nr. 17 Juni 2015
Es sind mindestens zwei und maximal 3 Referenzprojekte zu benennen. Zum Erhalt der Maximalpunktzahl ist die Benennung von 3 Referenzen erforderlich.
2.3.1 öffentlicher Auftraggeber im Sinne § 103 GWB (für „ja“ 5 Punkte pro Projekt, Gewichtung: 6-fach),
2.3.2 Projektkosten netto - Summe Kostengruppe 300 u. 400 nach DIN 276 (für > 50 Mio. EUR 5 Punkte pro Projekt, Gewichtung: 8-fach),
2.3.3 Nettogrundfläche (NF) des Gebäudes (für > 12 000 qm 5 Punkte pro Projekt, Gewichtung: 3-fach),
2.3.4 Honorarzone nach § 52 HOAI (für HZ V 5 Punkte pro Projekt, Gewichtung: 8-fach).