Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule (MNGES) für ca. 1 209 Schüler und rd. 12.5000 m² Nutzungsfläche. Die Bildungsstruktur der Stadt und die Zusammensetzung der Schülerschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so verändert, dass auf die sich ändernden Bedarfe und Entwicklungen strukturell als auch baulich reagiert werden muss. Dies begründet sich insbesondere auch aus der dynamischen Entwicklung der Schülerzahlen. Die derzeit 8-zügige Sekundarstufe I der MNGES wird auf eine Sechszügigkeit verkleinert. Die Oberstufe ist 4-zügig ausgerichtet. Die Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule finden im angestrebten pädagogischen Konzept in besonderer Weise Berücksichtigung. Zudem soll die Schule weiterhin als kultureller Baustein des Stadtteils mit integrierter Stadtteilbibliothek genutzt werden können. Für die Neubauplanung besteht der Anspruch durch eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erzielen. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 8.11.2018 ist der Neubau zukünftig auf Zwei Grundstücksteilen zu realisieren. Die überwiegenden Funktionen des Schulbetriebes werden auf dem nördlichen Grundstück entlang der Westerfeldstraße, die Funktionen der Stufen 5 und 6 sowie der Mensa werden auf dem Bestandsgrundstück an der Apfelstraße realisiert. Die Maßnahme beinhaltet ein Investitionsvolumen von netto rund 40,5 Mio. EUR bezogen auf die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme hat bis spätestens 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 100.31-4843
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule (MNGES) für ca. 1 209 Schüler und rd. 12.5000 m² Nutzungsfläche.
Die Bildungsstruktur der Stadt und die Zusammensetzung der Schülerschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so verändert, dass auf die sich ändernden Bedarfe und Entwicklungen strukturell als auch baulich reagiert werden muss. Dies begründet sich insbesondere auch aus der dynamischen Entwicklung der Schülerzahlen. Die derzeit 8-zügige Sekundarstufe I der MNGES wird auf eine Sechszügigkeit verkleinert. Die Oberstufe ist 4-zügig ausgerichtet.
Die Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule finden im angestrebten pädagogischen Konzept in besonderer Weise Berücksichtigung. Zudem soll die Schule weiterhin als kultureller Baustein des Stadtteils mit integrierter Stadtteilbibliothek genutzt werden können. Für die Neubauplanung besteht der Anspruch durch eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erzielen.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 8.11.2018 ist der Neubau zukünftig auf
Zwei Grundstücksteilen zu realisieren. Die überwiegenden Funktionen des Schulbetriebes werden auf dem nördlichen Grundstück entlang der Westerfeldstraße, die Funktionen der Stufen 5 und 6 sowie der Mensa werden auf dem Bestandsgrundstück an der Apfelstraße realisiert.
Die Maßnahme beinhaltet ein Investitionsvolumen von netto rund 40,5 Mio. EUR bezogen auf die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme hat bis spätestens 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule (MNGES) für ca. 1 209 Schüler und rd. 12.5000 m² Nutzungsfläche.
Die Bildungsstruktur der Stadt und die Zusammensetzung der Schülerschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so verändert, dass auf die sich ändernden Bedarfe und Entwicklungen strukturell als auch baulich reagiert werden muss. Dies begründet sich insbesondere auch aus der dynamischen Entwicklung der Schülerzahlen. Die derzeit 8-zügige Sekundarstufe I der MNGES wird auf eine Sechszügigkeit verkleinert. Die Oberstufe ist 4-zügig ausgerichtet.
Die Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule finden im angestrebten pädagogischen Konzept in besonderer Weise Berücksichtigung. Zudem soll die Schule weiterhin als kultureller Baustein des Stadtteils mit integrierter Stadtteilbibliothek genutzt werden können. Für die Neubauplanung besteht der Anspruch durch eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erzielen.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 8.11.2018 ist der Neubau zukünftig auf
Zwei Grundstücksteilen zu realisieren. Die überwiegenden Funktionen des Schulbetriebes werden auf dem nördlichen Grundstück entlang der Westerfeldstraße, die Funktionen der Stufen 5 und 6 sowie der Mensa werden auf dem Bestandsgrundstück an der Apfelstraße realisiert.
Die Maßnahme beinhaltet ein Investitionsvolumen von netto rund 40,5 Mio. EUR bezogen auf die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme hat bis spätestens 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-08 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 070-166898
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule (MNGES) für ca. 1 209 Schüler und rd. 12.5000 m² Nutzungsfläche.
Die Bildungsstruktur der Stadt und die Zusammensetzung der Schülerschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so verändert, dass auf die sich ändernden Bedarfe und Entwicklungen strukturell als auch baulich reagiert werden muss. Dies begründet sich insbesondere auch aus der dynamischen Entwicklung der Schülerzahlen. Die derzeit 8-zügige Sekundarstufe I der MNGES wird auf eine Sechszügigkeit verkleinert. Die Oberstufe ist 4-zügig ausgerichtet.
Die Bildungsstruktur der Stadt und die Zusammensetzung der Schülerschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so verändert, dass auf die sich ändernden Bedarfe und Entwicklungen strukturell als auch baulich reagiert werden muss. Dies begründet sich insbesondere auch aus der dynamischen Entwicklung der Schülerzahlen. Die derzeit 8-zügige Sekundarstufe I der MNGES wird auf eine Sechszügigkeit verkleinert. Die Oberstufe ist 4-zügig ausgerichtet.
Die Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule finden im angestrebten pädagogischen Konzept in besonderer Weise Berücksichtigung. Zudem soll die Schule weiterhin als kultureller Baustein des Stadtteils mit integrierter Stadtteilbibliothek genutzt werden können. Für die Neubauplanung besteht der Anspruch durch eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erzielen.
Die Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule finden im angestrebten pädagogischen Konzept in besonderer Weise Berücksichtigung. Zudem soll die Schule weiterhin als kultureller Baustein des Stadtteils mit integrierter Stadtteilbibliothek genutzt werden können. Für die Neubauplanung besteht der Anspruch durch eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erzielen.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 8.11.2018 ist der Neubau zukünftig auf
Zwei Grundstücksteilen zu realisieren. Die überwiegenden Funktionen des Schulbetriebes werden auf dem nördlichen Grundstück entlang der Westerfeldstraße, die Funktionen der Stufen 5 und 6 sowie der Mensa werden auf dem Bestandsgrundstück an der Apfelstraße realisiert.
Zwei Grundstücksteilen zu realisieren. Die überwiegenden Funktionen des Schulbetriebes werden auf dem nördlichen Grundstück entlang der Westerfeldstraße, die Funktionen der Stufen 5 und 6 sowie der Mensa werden auf dem Bestandsgrundstück an der Apfelstraße realisiert.
Die Maßnahme beinhaltet ein Investitionsvolumen von netto rund 40,5 Mio. EUR bezogen auf die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme hat bis spätestens 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Projektsteuerungsleistungen zu dem Neubauvorhaben der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld.
Für die Projektsteuerung werden Leistungen entsprechend des AHO-Leistungsbildes der Projektsteuerung § 2 AHO ausgeschrieben:
1.1. Projektvorbereitung:
A. Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
B. Qualitäten und Quantitäten;
C. Kosten und Finanzierung;
D. Termine, Kapazitäten und Logistik.
1.2. Planung:
D. Termine, Kapazitäten und Logistik;
E. Verträge und Versicherungen.
1.3. Ausführungsvorbereitung:
1.4. Ausführung:
1.5. Projektabschluss:
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der beschrieben Leistungen erfolgt stufenweise. Die einzelnen Stufen werden wie folgt definiert:
— Stufe A 1.1. Projektvorbereitung;
— Stufe B 1.2. Planung;
— Stufe C 1.3. Ausführungsvorbereitung;
— Stufe D 1.4. Ausführung;
— Stufe E 1.5. Projektabschluss.
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A.
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, dem Auftragnehmer weitere Stufen oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen weiterer Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern sie ihm spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe und nach einer schriftlichen Mitteilung des AN bei dem AG über die Fertigstellung der Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe schriftlich in Auftrag gegeben werden. Ansonsten ist er in seiner Entscheidung frei, ob er die weiteren Leistungen zu den vereinbarten Honoraren ausführen will.
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, dem Auftragnehmer weitere Stufen oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen weiterer Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern sie ihm spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe und nach einer schriftlichen Mitteilung des AN bei dem AG über die Fertigstellung der Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe schriftlich in Auftrag gegeben werden. Ansonsten ist er in seiner Entscheidung frei, ob er die weiteren Leistungen zu den vereinbarten Honoraren ausführen will.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung und einer daraus resultierenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche, insbesondere Entschädigungen nach § 642 BGB geltend machen.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung und einer daraus resultierenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche, insbesondere Entschädigungen nach § 642 BGB geltend machen.
Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen zu. Er kann auch aus der stufenweisen Beauftragungen oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten.
Zusätzliche Informationen:
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Neubau Martin-Niemöller-Gesamtschule
Apfelstraße 210
33611 Bielefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bei Bewerbungen einer juristischen Person oHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft: Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- od. Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung zu:
— zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Verurteilungen oder Festsetzung von Geldbußen wegen bestimmter Straftaten) und zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
— zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zu Verstößen nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG), dem Gesetz zur Regelung eines Allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -MiLoG) und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
— zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zu Verstößen nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG), dem Gesetz zur Regelung eines Allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -MiLoG) und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
3. auf Verlangen: Nachweise zu den Eigenerklärungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts und der Sozialversicherungsträger).
4. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen er sich bei der Erfüllung des Auftrages bedient. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (§§ 36, 47 VgV).
Die Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vorzulegen (elektronisch einzureichen).
Die Vergabestelle kann angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die angeforderten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen;
Die Vergabestelle kann angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die angeforderten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen;
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe über den gemittelten Nettogesamtumsatz des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019),
2. Angabe über den gemittelten Nettojahresumsatz des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder) im Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 AHO.
Mindeststandards: Entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe über die Ausführung von Referenzobjekten (mind. 2, max. 3 Projekte) bezüglich Projektsteuerungsleistungen vergleichbarer Bauvorhaben.
Den Teilnahmeanträgen sind für alle Referenzen kurze Projektbeschreibungen der Referenzprojekte beizufügen.
2. Angabe über die gemittelte Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure mit mehr als 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild der Projektsteuerung (§2 AHO) innerhalb der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) für den Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft.
2. Angabe über die gemittelte Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure mit mehr als 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild der Projektsteuerung (§2 AHO) innerhalb der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) für den Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft.
Mindeststandards:
Die Referenzobjekte müssen folgende Mindestbedingungen erfüllen:
1. Projektkosten (Kostengruppe 200-700 nach DIN 276) größer 15 Mio. EUR netto.
2. Beginn der Leistungsphase 8 der Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2013 innerhalb der letzten 8 Jahre (03/2012-03/2020).
Es sind mind. 2, max. 3 Projekte zu nennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftrag kann an einzelne Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
— Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt;
— Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt;
— Der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt;
— Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird bestätigt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche- und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so haben der Bewerber und der Unternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung dahingehend vorzulegen, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des § 47 VgV verwiesen.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche- und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so haben der Bewerber und der Unternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung dahingehend vorzulegen, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des § 47 VgV verwiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnahmeanträge der Bewerber werden anhand der folgenden Eignungskriterien ausgewählt:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
1.1 gemittelten Nettogesamtumsatz des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019), Gewichtung: 10-fach, max. gewichtete Punkte: 50 für ein Nettojahresumsatz > 0,8 Mio. EUR,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.1 gemittelten Nettogesamtumsatz des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019), Gewichtung: 10-fach, max. gewichtete Punkte: 50 für ein Nettojahresumsatz > 0,8 Mio. EUR,
1.2. gemittelten Nettojahresumsatz des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder) im Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 AHO, Gewichtung: 18-fach, max. gewichtete Punkte: 90 für ein Nettojahresumsatz von > 0,6 Mio. EUR.
2.Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. gemittelte Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure mit mehr als 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild der Projektsteuerung (§2 AHO) innerhalb der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019), Gewichtung: 17-fach, max. gewichtete Punkte: 85 für mehr als 8 Beschäftigte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.1. gemittelte Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure mit mehr als 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild der Projektsteuerung (§2 AHO) innerhalb der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019), Gewichtung: 17-fach, max. gewichtete Punkte: 85 für mehr als 8 Beschäftigte.
2.2 Referenzprojektabhängige Kriterien.
2.2.1 Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 103 GWB, Gewichtung: 6-fach, max. gewichtete Punkte: 30 für ja,
2.2.2 Projektkosten netto (Summe der Kostengruppen 200-700 der DIN276) Gewichtung: 8-fach, max. gewichtete Punkte: 40 für ein Nettojahresumsatz von > 50 Mio. EUR,
2.2.4 Honorarzone im Sinne § 5 AHO, Gewichtung: 8-fach, max. gewichtete Punkte: 40 für >= Honorarzone 4.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet unter den verbliebenen punktgleichen Bietern das Los (§75 Abs. 6 VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 070-166898 (2020-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.31-4843EX
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule (MNGES) für ca. 1209 Schüler und rd. 12 5000 m
Die Bildungsstruktur der Stadt und die Zusammensetzung der Schülerschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so verändert, dass auf die sich ändernden Bedarfe und Entwicklungen strukturell als auch baulich reagiert werden muss. Dies begründet sich insbesondere auch aus der dynamischen Entwicklung der Schülerzahlen. Die derzeit 8-zügige Sekundarstufe I der MNGES wird auf eine Sechszügigkeit verkleinert. Die Oberstufe ist 4-zügig ausgerichtet.
Die Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule finden im angestrebten pädagogischen Konzept in besonderer Weise Berücksichtigung. Zudem soll die Schule weiterhin als kultureller Baustein des Stadtteils mit integrierter Stadtteilbibliothek genutzt werden können. Für die Neubauplanung besteht der Anspruch durch eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erzielen.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 8. November 2018 ist der Neubau zukünftig auf
Zwei Grundstücksteilen zu realisieren. Die überwiegenden Funktionen des Schulbetriebes werden auf dem nördlichen Grundstück entlang der Westerfeldstraße, die Funktionen der Stufen 5 und 6 sowie der Mensa werden auf dem Bestandsgrundstück an der Apfelstraße realisiert.
Die Maßnahme beinhaltet ein Investitionsvolumen von netto rund 40,5 Mio. EUR bezogen auf die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme hat bis spätestens 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule (MNGES) für ca. 1209 Schüler und rd. 12 5000 m
Die Bildungsstruktur der Stadt und die Zusammensetzung der Schülerschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so verändert, dass auf die sich ändernden Bedarfe und Entwicklungen strukturell als auch baulich reagiert werden muss. Dies begründet sich insbesondere auch aus der dynamischen Entwicklung der Schülerzahlen. Die derzeit 8-zügige Sekundarstufe I der MNGES wird auf eine Sechszügigkeit verkleinert. Die Oberstufe ist 4-zügig ausgerichtet.
Die Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule finden im angestrebten pädagogischen Konzept in besonderer Weise Berücksichtigung. Zudem soll die Schule weiterhin als kultureller Baustein des Stadtteils mit integrierter Stadtteilbibliothek genutzt werden können. Für die Neubauplanung besteht der Anspruch durch eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erzielen.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 8. November 2018 ist der Neubau zukünftig auf
Zwei Grundstücksteilen zu realisieren. Die überwiegenden Funktionen des Schulbetriebes werden auf dem nördlichen Grundstück entlang der Westerfeldstraße, die Funktionen der Stufen 5 und 6 sowie der Mensa werden auf dem Bestandsgrundstück an der Apfelstraße realisiert.
Die Maßnahme beinhaltet ein Investitionsvolumen von netto rund 40,5 Mio. EUR bezogen auf die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme hat bis spätestens 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 869 835 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge