Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen. Für ersteres hat der Landkreis im Interkommunalen Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz ein Grundstück erworben. Auf Grundlage des Raum- und Flächenprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in diesem Verfahren beiliegt. Das Raumprogramm ist als separate Anlage beigefügt. Im südlichen Landkreis wird derzeit eine Standortanalyse zur Gewinnung eines Standortes erstellt, was sich derzeit als sehr schwierig erweist. Grundstückssituation: Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18 500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt. Pläne der Machbarkeitsstudie liegen als Anlage bei. Erschließung: Die Grundstückserschließung mit Wasser / Strom / Abwasser / Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig. Altlasten: Für den Geltungsbereich liegen keine Altlasten vor. Verkehrserschließung: Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor. Gebäudestruktur: Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne). Verwendete Materialien müssen langlebig sein und fügen das gesamte Projekt gestalterisch ansprechend in die Umgebung ein. Die leichte Hanglage ist planerisch bezüglich der Baukosten und landschaftlichen Einbindung zu optimieren. Die Außenanlagen erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und sind hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Wirtschaftlichkeit, der Materialität und der Gestaltung ein sinnvoller Kompromiss. Bauseits wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf der zu erstellenden Planung beruht und mit der Genehmigungsplanung bei der Baurechtbehörde eingereicht wird. Der Bauantrag hat dies zu berücksichtigen. Voraussichtlicher Kostenrahmen: — Straßenmeisterei Calw: 8,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700); — Straßenmeisterei Süd: 7,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700). Voraussichtliche Terminschiene: — Straßenmeisterei Calw: Beginn der Planung: Januar / Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd: Da für die Straßenmeisterei Süd bislang noch kein Grundstück zur Verfügung steht, Ist die Planungs- sowie Ausführungszeit noch unklar. Aktueller Planungsstand: Vom Ingenieurbüro Schweizer aus Blumberg wurde für die Straßenmeisterei Calw eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt in Form von Plänen den Vergabeunterlagen bei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen.
Für ersteres hat der Landkreis im Interkommunalen Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz ein Grundstück erworben.
Auf Grundlage des Raum- und Flächenprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in diesem Verfahren beiliegt. Das Raumprogramm ist als separate Anlage beigefügt.
Im südlichen Landkreis wird derzeit eine Standortanalyse zur Gewinnung eines Standortes erstellt, was sich derzeit als sehr schwierig erweist.
Grundstückssituation:
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18 500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Pläne der Machbarkeitsstudie liegen als Anlage bei.
Erschließung:
Die Grundstückserschließung mit Wasser / Strom / Abwasser / Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig.
Altlasten:
Für den Geltungsbereich liegen keine Altlasten vor.
Verkehrserschließung:
Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor.
Gebäudestruktur:
Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne).
Verwendete Materialien müssen langlebig sein und fügen das gesamte Projekt gestalterisch ansprechend in die Umgebung ein.
Die leichte Hanglage ist planerisch bezüglich der Baukosten und landschaftlichen Einbindung zu optimieren.
Die Außenanlagen erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und sind hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Wirtschaftlichkeit, der Materialität und der Gestaltung ein sinnvoller Kompromiss.
Bauseits wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf der zu erstellenden Planung beruht und mit der Genehmigungsplanung bei der Baurechtbehörde eingereicht wird. Der Bauantrag hat dies zu berücksichtigen.
Voraussichtlicher Kostenrahmen:
— Straßenmeisterei Calw: 8,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700);
— Straßenmeisterei Süd: 7,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
Voraussichtliche Terminschiene:
— Straßenmeisterei Calw:
Beginn der Planung: Januar / Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd:
Da für die Straßenmeisterei Süd bislang noch kein Grundstück zur Verfügung steht,
Ist die Planungs- sowie Ausführungszeit noch unklar.
Aktueller Planungsstand:
Vom Ingenieurbüro Schweizer aus Blumberg wurde für die Straßenmeisterei Calw eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt in Form von Plänen den Vergabeunterlagen bei.
Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen.
Für ersteres hat der Landkreis im Interkommunalen Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz ein Grundstück erworben.
Auf Grundlage des Raum- und Flächenprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in diesem Verfahren beiliegt. Das Raumprogramm ist als separate Anlage beigefügt.
Im südlichen Landkreis wird derzeit eine Standortanalyse zur Gewinnung eines Standortes erstellt, was sich derzeit als sehr schwierig erweist.
Grundstückssituation:
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18 500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Pläne der Machbarkeitsstudie liegen als Anlage bei.
Erschließung:
Die Grundstückserschließung mit Wasser / Strom / Abwasser / Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig.
Altlasten:
Für den Geltungsbereich liegen keine Altlasten vor.
Verkehrserschließung:
Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor.
Gebäudestruktur:
Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne).
Verwendete Materialien müssen langlebig sein und fügen das gesamte Projekt gestalterisch ansprechend in die Umgebung ein.
Die leichte Hanglage ist planerisch bezüglich der Baukosten und landschaftlichen Einbindung zu optimieren.
Die Außenanlagen erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und sind hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Wirtschaftlichkeit, der Materialität und der Gestaltung ein sinnvoller Kompromiss.
Bauseits wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf der zu erstellenden Planung beruht und mit der Genehmigungsplanung bei der Baurechtbehörde eingereicht wird. Der Bauantrag hat dies zu berücksichtigen.
Beginn der Planung: Januar / Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd:
Da für die Straßenmeisterei Süd bislang noch kein Grundstück zur Verfügung steht,
Ist die Planungs- sowie Ausführungszeit noch unklar.
Aktueller Planungsstand:
Vom Ingenieurbüro Schweizer aus Blumberg wurde für die Straßenmeisterei Calw eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt in Form von Plänen den Vergabeunterlagen bei.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Datum des Beginns: 2021-01-15 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-476522
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in KW 51 statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in KW 51 statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen.
Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen.
Für ersteres hat der Landkreis im Interkommunalen Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz ein Grundstück erworben.
Auf Grundlage des Raum- und Flächenprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in diesem Verfahren beiliegt. Das Raumprogramm ist als separate Anlage beigefügt.
Im südlichen Landkreis wird derzeit eine Standortanalyse zur Gewinnung eines Standortes erstellt, was sich derzeit als sehr schwierig erweist.
Grundstückssituation:
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18 500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18 500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Pläne der Machbarkeitsstudie liegen als Anlage bei.
Erschließung:
Die Grundstückserschließung mit Wasser / Strom / Abwasser / Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig.
Altlasten:
Für den Geltungsbereich liegen keine Altlasten vor.
Verkehrserschließung:
Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor.
Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor.
Gebäudestruktur:
Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne).
Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne).
Verwendete Materialien müssen langlebig sein und fügen das gesamte Projekt gestalterisch ansprechend in die Umgebung ein.
Die leichte Hanglage ist planerisch bezüglich der Baukosten und landschaftlichen Einbindung zu optimieren.
Die Außenanlagen erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und sind hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Wirtschaftlichkeit, der Materialität und der Gestaltung ein sinnvoller Kompromiss.
Bauseits wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf der zu erstellenden Planung beruht und mit der Genehmigungsplanung bei der Baurechtbehörde eingereicht wird. Der Bauantrag hat dies zu berücksichtigen.
Beginn der Planung: Januar / Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd:
Da für die Straßenmeisterei Süd bislang noch kein Grundstück zur Verfügung steht,
Ist die Planungs- sowie Ausführungszeit noch unklar.
Aktueller Planungsstand:
Vom Ingenieurbüro Schweizer aus Blumberg wurde für die Straßenmeisterei Calw eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt in Form von Plänen den Vergabeunterlagen bei.
Der erfolgreiche Bieter wird mit den vorgenannten Planungsleistungen für die Straßenmeisterei Calw beauftragt.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang sind alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Optionale Leistungen:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Gebäudeplanung sowie die Tragwerksplanung für den späteren Neubau der Straßenmeisterei Süd ebenfalls an den erfolgreichen Bieter des Verfahrens zu vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Gebäudeplanung sowie die Tragwerksplanung für den späteren Neubau der Straßenmeisterei Süd ebenfalls an den erfolgreichen Bieter des Verfahrens zu vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 75365 Calw
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
— Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der…
… Architektenkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Architekt);
… Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Bauingenieur).
(Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium).
Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Gebäudeplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Gebäudeplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
f) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Tragwerksplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
f) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Tragwerksplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
Mindeststandards: Siehe II.2.9)
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekt bzw. Bauingenieur
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
g) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen,
h) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
i) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
j) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
j) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximale Gesamtpunktzahl: 2 200 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
2. Referenzen Unternehmen Gebäudeplanung gem. § 46 Abs 3 Nr. 1 VgV:
Zwei Referenzprojekte im Hochbau mit folgenden Mindestbedingungen:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Fertigstellung ab dem 1.1.2012 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
— Gebäudetyp Straßenmeisterei, Betriebshof oder Feuerwache: 100 Punkte;
— Öffentlicher Auftraggeber: 100 Punkte;
— erbrachte Leistungsphasen 1-9: 100 Punkte.
3. Referenzen Unternehmen Tragwerksplanung gem. § 46 Abs 3 Nr. 1 VgV:
Neubauprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Fertigstellung ab dem 1.1.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in KW 51 statt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rp.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2020/S 197-476522 (2020-10-06)
Ergänzende Angaben (2020-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen.
Für ersteres hat der Landkreis im Interkommunalen Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz ein Grundstück erworben.
Auf Grundlage des Raum- und Flächenprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in diesem Verfahren beiliegt. Das Raumprogramm ist als separate Anlage beigefügt.
Im südlichen Landkreis wird derzeit eine Standortanalyse zur Gewinnung eines Standortes erstellt, was sich derzeit als sehr schwierig erweist.
Grundstückssituation:
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18 500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Pläne der Machbarkeitsstudie liegen als Anlage bei.
Erschließung:
Die Grundstückserschließung mit Wasser/Strom/Abwasser/Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig.
Altlasten:
Für den Geltungsbereich liegen keine Altlasten vor.
Verkehrserschließung:
Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor.
Gebäudestruktur:
Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne).
Verwendete Materialien müssen langlebig sein und fügen das gesamte Projekt gestalterisch ansprechend in die Umgebung ein.
Die leichte Hanglage ist planerisch bezüglich der Baukosten und landschaftlichen Einbindung zu optimieren.
Die Außenanlagen erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und sind hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Wirtschaftlichkeit, der Materialität und der Gestaltung ein sinnvoller Kompromiss.
Bauseits wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf der zu erstellenden Planung beruht und mit der Genehmigungsplanung bei der Baurechtbehörde eingereicht wird. Der Bauantrag hat dies zu berücksichtigen.
Voraussichtlicher Kostenrahmen:
— Straßenmeisterei Calw: 8,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700),
— Straßenmeisterei Süd: 7,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
Voraussichtliche Terminschiene:
— Straßenmeisterei Calw:
Beginn der Planung: Januar/Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd:
Da für die Straßenmeisterei Süd bislang noch kein Grundstück zur Verfügung steht,
Ist die Planungs- sowie Ausführungszeit noch unklar.
Aktueller Planungsstand:
Vom Ingenieurbüro Schweizer aus Blumberg wurde für die Straßenmeisterei Calw eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt in Form von Plänen den Vergabeunterlagen bei.
Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen.
Für ersteres hat der Landkreis im Interkommunalen Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz ein Grundstück erworben.
Auf Grundlage des Raum- und Flächenprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in diesem Verfahren beiliegt. Das Raumprogramm ist als separate Anlage beigefügt.
Im südlichen Landkreis wird derzeit eine Standortanalyse zur Gewinnung eines Standortes erstellt, was sich derzeit als sehr schwierig erweist.
Grundstückssituation:
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18 500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Pläne der Machbarkeitsstudie liegen als Anlage bei.
Erschließung:
Die Grundstückserschließung mit Wasser/Strom/Abwasser/Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig.
Altlasten:
Für den Geltungsbereich liegen keine Altlasten vor.
Verkehrserschließung:
Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor.
Gebäudestruktur:
Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne).
Verwendete Materialien müssen langlebig sein und fügen das gesamte Projekt gestalterisch ansprechend in die Umgebung ein.
Die leichte Hanglage ist planerisch bezüglich der Baukosten und landschaftlichen Einbindung zu optimieren.
Die Außenanlagen erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und sind hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Wirtschaftlichkeit, der Materialität und der Gestaltung ein sinnvoller Kompromiss.
Bauseits wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf der zu erstellenden Planung beruht und mit der Genehmigungsplanung bei der Baurechtbehörde eingereicht wird. Der Bauantrag hat dies zu berücksichtigen.
Beginn der Planung: Januar/Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd:
Da für die Straßenmeisterei Süd bislang noch kein Grundstück zur Verfügung steht,
Ist die Planungs- sowie Ausführungszeit noch unklar.
Aktueller Planungsstand:
Vom Ingenieurbüro Schweizer aus Blumberg wurde für die Straßenmeisterei Calw eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt in Form von Plänen den Vergabeunterlagen bei.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Die Grundstückserschließung mit Wasser/Strom/Abwasser/Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig.
Beginn der Planung: Januar/Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd:
Quelle: OJS 2020/S 213-522598 (2020-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen.
Für ersteres hat der Landkreis im Interkommunalen Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz ein Grundstück erworben.
Auf Grundlage des Raum- und Flächenprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in diesem Verfahren beiliegt. Das Raumprogramm ist als separate Anlage beigefügt.
Im südlichen Landkreis wird derzeit eine Standortanalyse zur Gewinnung eines Standortes erstellt, was sich derzeit als sehr schwierig erweist.
Grundstückssituation:
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18.500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Pläne der Machbarkeitsstudie liegen als Anlage bei.
Erschließung:
Die Grundstückserschließung mit Wasser / Strom / Abwasser / Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig.
Altlasten:
Für den Geltungsbereich liegen keine Altlasten vor.
Verkehrserschließung:
Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor.
Gebäudestruktur:
Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne).
Verwendete Materialien müssen langlebig sein und fügen das gesamte Projekt gestalterisch ansprechend in die Umgebung ein.
Die leichte Hanglage ist planerisch bezüglich der Baukosten und landschaftlichen Einbindung zu optimieren.
Die Außenanlagen erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und sind hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Wirtschaftlichkeit, der Materialität und der Gestaltung ein sinnvoller Kompromiss.
Bauseits wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf der zu erstellenden Planung beruht und mit der Genehmigungsplanung bei der Baurechtbehörde eingereicht wird. Der Bauantrag hat dies zu berücksichtigen.
Voraussichtlicher Kostenrahmen:
— Straßenmeisterei Calw: 8,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700);
— Straßenmeisterei Süd: 7,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
Voraussichtliche Terminschiene:
— Straßenmeisterei Calw:
Beginn der Planung: Januar / Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd:
Da für die Straßenmeisterei Süd bislang noch kein Grundstück zur Verfügung steht,
Ist die Planungs- sowie Ausführungszeit noch unklar.
Aktueller Planungsstand:
Vom Ingenieurbüro Schweizer aus Blumberg wurde für die Straßenmeisterei Calw eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt in Form von Plänen den Vergabeunterlagen bei.
Der Landkreis Calw plant eine neue Straßenmeisterei mit Zentralwerkstatt im nördlichen Landkreis und eine reine Straßenmeisterei im südlichen Landkreis. Der Neubau der Straßenmeistereien soll die bisherigen Straßenmeisterein, die über 40 Jahre alt sind, ablösen.
Für ersteres hat der Landkreis im Interkommunalen Gewerbegebiet Würzbacher Kreuz ein Grundstück erworben.
Auf Grundlage des Raum- und Flächenprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die in diesem Verfahren beiliegt. Das Raumprogramm ist als separate Anlage beigefügt.
Im südlichen Landkreis wird derzeit eine Standortanalyse zur Gewinnung eines Standortes erstellt, was sich derzeit als sehr schwierig erweist.
Grundstückssituation:
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18.500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Pläne der Machbarkeitsstudie liegen als Anlage bei.
Erschließung:
Die Grundstückserschließung mit Wasser / Strom / Abwasser / Telekommunikation ist gesichert und im Bestand vorhanden. Anpassungen im Grundstück sind notwendig.
Altlasten:
Für den Geltungsbereich liegen keine Altlasten vor.
Verkehrserschließung:
Die Verkehrserschließung ist über die Erschließung des Gewerbegebietes gegeben. Zusätzlich ist eine weitere verkehrliche Anbindung als Betriebszufahrt und -abfahrt nach Westen auf die Landesstraße zu schaffen. Die Grundsatzfragen hierfür sind geklärt und die notwendigen Gestattungen und die verkehrsrechtliche Genehmigung der Höheren Straßenbaubehörde liegen vor.
Gebäudestruktur:
Beabsichtigt ist in den Grundzügen eine sog. „Einhauslösung“ mit entsprechendem Umfeld mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe optimal zu gestalten und gleichzeitig die Flächen und Baukörper optimal zueinander zu platzieren und auszunutzen. Für das Gesamtprojekt ist eine Energiekonzeption zu erarbeiten, welche ökologische und ökonomische Anforderungen optimal vereint. Insbesondere ist die Regenwasser- und Grauwassernutzung zu betrachten und einzuplanen (Zisterne).
Verwendete Materialien müssen langlebig sein und fügen das gesamte Projekt gestalterisch ansprechend in die Umgebung ein.
Die leichte Hanglage ist planerisch bezüglich der Baukosten und landschaftlichen Einbindung zu optimieren.
Die Außenanlagen erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und sind hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Wirtschaftlichkeit, der Materialität und der Gestaltung ein sinnvoller Kompromiss.
Bauseits wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf der zu erstellenden Planung beruht und mit der Genehmigungsplanung bei der Baurechtbehörde eingereicht wird. Der Bauantrag hat dies zu berücksichtigen.
Beginn der Planung: Januar / Februar 2021 Bauausführung: Direkt nach der Vergabe und bis Ende 2022 – Straßenmeisterei Süd:
Da für die Straßenmeisterei Süd bislang noch kein Grundstück zur Verfügung steht,
Ist die Planungs- sowie Ausführungszeit noch unklar.
Aktueller Planungsstand:
Vom Ingenieurbüro Schweizer aus Blumberg wurde für die Straßenmeisterei Calw eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt in Form von Plänen den Vergabeunterlagen bei.
Gesamtwert des Auftrags: 1250055.53 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18.500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Das erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 18.500 qm und liegt am Rande des Gewerbegebiets Würzbacher Kreuz. Das Gewerbegebiet liegt oberhalb, etwas abgesetzt, der Gemeinde Oberreichenbach und ist bereits teilweise bebaut. Grundzüge der Planung, insbesondere der beiliegenden Machbarkeitsstudie sind bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Calw besprochen. Die Ergebnisse werden im Auftragsfalle zur Verfügung gestellt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-03 📅
Name: Zeller | Eisenberg architekten gmbh
Postort: Müllheim
Postleitzahl: 79379
Land: Deutschland 🇩🇪 Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Name: Ernst² Architekten AG
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Name: Ingenieurbüro Sättele GmbH
Postort: Löffingen
Postleitzahl: 79843
Gesamtwert des Auftrags: 1250055.53 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: