Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung).
— Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen (auf Verlangen Nachweis).
(2) Projektspezifisch (BCM VE 05) sind auf gesondertes Verlangen sind für den Bieter innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung die folgenden Unterlagen nachzureichen: Entweder ein gültiger Nachweis über Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. (RAL-Kategorien AK, AB-BS, HA2) oder die folgenden Nachweise und Erklärungen:
(a) Zeugnisse/Nachweise des Inhabers und/oder der fest angestellten Fachbauleiter über Lehrgänge/Seminare nach TRGS 519, 521 und 524 sowie DGUV Regel 101-004 (Kontaminierte Bereiche, ehemals BGR 128);
(b) Schriftlicher Nachweis des Inhabers und/oder eines fest angestellten Mitarbeiters als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Alternativ: Nachweis einer externen Kooperation;
(c) Nachweis, dass die Ausstattung mit besonderen Vorrichtungen für Abbrucharbeiten beim Unternehmen (entsprechender Maschinenpark) vorhanden ist;
(d) Die Bestätigung des Versicherers - ausgefüllt und unterschrieben von der Versicherung - über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung des Abbruchunternehmers mit Ausschluss der Radiusklausel (d. h. Versicherungsschutz ab 0 Meter);
(e) Aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung;
(f) Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, welche auch die Durchführung von Abbrucharbeiten abdeckt;
(g) Zum Nachweis der entsprechenden Sachkunde und Erfahrung eine ausführliche Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren mit anerkannter eigener unternehmerischer Abbruchtätigkeit durchgeführten Abbrucharbeiten mit Angabe von: Auftraggeber, dortiger Ansprechpartner mit Tel.-Nr., Auftrags-Nr., Ausführungszeitraum und Größenordnung.