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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
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Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen
1. Eignungskriterium: Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Leistungen (Personalbedarf) in den letzten 3 Jahren
Es wird eine pro Jahr der zu vergebenden Dienstleistung geschätzte Anzahl von 2 MA inkl. Führungspersonal zugrunde gelegt. Dieses Ergebnis wird mit der genannten aktuellen Mitarbeiterzahl (MA) inkl. Führungspersonal des Bewerbers für Architektenleistungen im 3-Jahresdurchschnitt verglichen.
Dadurch kann der Auftraggeber feststellen, wie dieses Büro hinsichtlich der Anzahl der vorhandenen Mitarbeiter auf die ausgelobte Dienstleistung ausgerichtet ist.
Stufung
— MA = 4 Mitarbeiter / Jahr= Mindestanforderung;
— MA = 5 Mitarbeiter / Jahr;
— MA = 6 Mitarbeiter / Jahr;
— MA = 7 Mitarbeiter / Jahr;
— MA = 8 Mitarbeiter / Jahr;
— MA mehr als 9 Mitarbeiter / Jahr.
2. Eignungskriterium: Angaben über das für dieses Projekt vorgesehene Personal (Projektteam) Projektleiter, Stellv. Projektleiter und Mitarbeiter am Projekt – Berufliche Qualifikation
Projektleiter, stellv. Projektleiter und Mitarbeiter am Projekt müssen dabei im Bewerbungsbogen namentlich benannt und ihre berufliche Qualifikation (Jahre im Beruf, vergleichbare Referenzen) muss aus den Anlagen ersichtlich sein.
Der Auftraggeber bewertet dabei die berufliche Qualifikation des für dieses Projekt vorgesehenen Personals durch die für den Projektleiter/die Projektleiterin, den Stellvertreter des Projektleiters/der Projektleiterin und der Mitarbeiter am Projekt angegebenen Berufsjahre (Jahre im Beruf) und der beschriebene Referenzen (jeweils geforderte Qualifikation) quantitativ, das heißt der Anzahl nach. Dabei werden nur vergleichbare Referenzen herangezogen. Die Vergleichbarkeit orientiert sich dabei an den ingenieurmäßigen Anforderungen der ausgelobten Dienstleistung (Mindestumsatz, Vertragsentwurf).
Die Wertung erfolgt dabei für den Projektleiter, den Stellv. Projektleiter bzw. den maßgebenden Mitarbeitern am Projekt – jeweils getrennt
Stufung Projektleiter
— Berufserfahrung: 5 Jahre;
— Berufserfahrung: 5 bis 7 Jahre;
— Berufserfahrung: 7 bis 10 Jahre;
— Berufserfahrung: mehr als 10 Jahre;
— Anzahl vergleichbarer Referenzen der letzten 10 Jahre;
— Projektleiter/in war Mitglied des Projektteams mindestens einer benannten Referenz.
Stufung Stellv. Projektleiter/in bzw. maßgebende/r Mitarbeiter/in
— Berufserfahrung: 5 Jahre;
— Berufserfahrung: 5 bis 7 Jahre;
— Berufserfahrung: 7 bis 10 Jahre;
— Berufserfahrung: mehr als 10 Jahre;
— Anzahl vergleichbarer Referenzen der letzten 7 Jahre: 1;
— Anzahl vergleichbarer Referenzen der letzten 7 Jahre: 2;
— Stellv. Projektleiter/in bzw. maßgebende/r Mitarbeiter/in war Mitglied des Projektteams mindestens einer Referenz.
3. Eignungskriterium: Nachweis der fachlichen Eignung in Bezug auf die geforderte Aufgabe – Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen Anspruch vergleichbar sind.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers wird die Vorlage von Referenzen erbeten, deren Eigenschaften mit dem Gegenstand der ausgelobten Dienstleistung vergleichbar sind.
Architektenleistungen gemäß Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1 (Gebäude und Innenräume) HOAI 2013 – LPH 1-5
Die vom Bewerber dazu vorgelegten Referenzen müssen die nachfolgend genannte Referenzeigenschaften als Mindestanforderung besitzen:
— Vergleichbarkeit Komplexität: Referenz lässt sich der Honorarzone III gem. Objektliste Gebäude HOAI zuordnen;
— Vergleichbarkeit Leistungsbild: Beauftragung mit den Leistungsphasen 1-5 bzw. 2-5 gem. Leistungsbild Objektplanung Gebäude HOAI;
— Bauwerkskosten (KG 300 und KG 400): mind. 1,50 Mio. EUR netto;
— Projektstatus: Referenzobjekt befindet sich in der Ausschreibungsphase (Leistungsphasen 6-7);
— Aktualität des erbrachten/beauftragten Leistungsbildes: Leistungsbeginn nach dem 1.5.2010.
Eingereicht werden muss mindestens ein Referenzobjekt, das mit der geplanten Schule vergleichbar ist.
Zu jeder eingereichten Referenz ist die Richtigkeit der Angaben vom jeweiligen Auftraggeber förmlich bestätigen zu lassen. Die Bestätigung ist der Referenz beizulegen.
Der Bewerber beschreibt die angeführten Referenzprojekte auf max. 1 DIN A4 Seite anhand der Anforderungen, zeigt seine Grundkompetenz hinsichtlich der vorliegenden Aufgabenstellung und des ingenieurmäßigen Anspruchs auf und stellt seinen Leistungsbereich dar. Er beschreibt das Referenzprojekt, den fachlichen Leistungsumfang anhand des Leistungsbildes gemäß HOAI 2013 und erbetener Besonderer Leistungen und stellt die Besonderheit der Referenz –Dienstleistung dar.
Der Auftraggeber bewertet die vorliegenden Referenzen anhand der Angaben, die in der Auftragsbekanntmachung unter Abschnitt III.2.3). Technische Leistungsfähigkeit an den Projekten im Einzelnen gefordert wurde.
Die Wertung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
Eignungskriterium Bewertung der Referenzprojekte
1. Vergleichbarkeit der Komplexität Honorarzone III,
2. Vergleichbarkeit des erbrachten/beauftragen Leistungsbildes LPH 1-5 bzw. LPH 2-5,
3. Bauwerkskosten KG 300 und 400, netto 1,50 Mio. EUR = Mindestanforderung
— 5,00 Mio. EUR;
— 18,00 Mio. EUR.
4. ProjektstatusReferenzprojekt in Ausschreibung = Mindestanforderung
— Referenzprojekt in Bau;
— Referenzprojekt fertig gestellt.
5. Aktualität des erbrachten/beauftragten Leistungsbildes
— Leistungsbeginn nach dem 1.5.2010 = Mindestanforderung;
— Leistungsbeginn nach dem 1.5.2013;
— Leistungsbeginn nach dem 1.5.2016.