Neubau Dünenpromade Boltenhagen- Zuwegungen Dünenpromenade (Weg zur Lesehalle, Schwanenweg, Albin-Köbis-Siedlung)

Gemeinde Boltenhagen c/o Kurverwaltung Boltenhagen

Neubau Dünenpromade Boltenhagen- Zuwegungen Dünenpromenade (Weg zur Lesehalle, Schwanenweg, Albin-Köbis-Siedlung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-17 Auftragsbekanntmachung
2023-05-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
Referenznummer: 3031319-1-2-3
Kurze Beschreibung:
Neubau Dünenpromade Boltenhagen- Zuwegungen Dünenpromenade (Weg zur Lesehalle, Schwanenweg, Albin-Köbis-Siedlung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordwestmecklenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Boltenhagen c/o Kurverwaltung Boltenhagen
Postanschrift: Ostseeallee 4
Postleitzahl: 23946
Postort: Ostseebad Boltenhagen
Kontakt
Internetadresse: http://boltenhagen.de 🌏
E-Mail: submission@swsn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYYDYDVH/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYYDYDVH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-22 📅
Datum des Beginns: 2021-03-10 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Datum des Beginns: 2021-03-15 📅
2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 249-619230
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Angebote nur für Gesamtleistung der Lose 1 bis 3. Die Auftragserteilung erfolgt durch die Gemeinde Boltenhagen c/o Kurverwaltung Boltenhagen an den wirtschaftlichsten Bieter der Gesamtleistung der Lose 1 bis 3. Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Frist zur Angebotsabgabe Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“. Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDVH
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 478589.80 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Strandaufgang 3, Weg zur Lesehalle
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Strandaufgang 3, Weg zur Lesehalle (Ausbaulänge ca. 70 m):
— ca. 625 m
— ca. 320 m
— ca. 150 m
— ca. 410 m Bordanlagen,
— ca. 400 m
— ca. 120 m Stützwinkel,
— diverse Ausstattungs- und Nebenarbeiten,
— Beleuchtungsarbeiten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 48130729
Bezeichnung des Loses: Strandaufgang 13, Schwanenweg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Strandaufgang 13, Schwanenweg (Ausbaulänge ca. 57 m):
— ca. 220 m
— ca. 125 m
— ca. 65 m
— ca. 180 m Bordanlagen,
Bezeichnung des Loses: Strandaufgang 20, Albin-Köbis-Siedlung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Strandaufgang 20, Albin-Köbis-Siedlung (Ausbaulänge ca. 180 m):
— ca. 600 m
— ca. 185 m Kanalbau bis DN 200,
— ca. 380 m
— ca. 210 m
— ca. 550 m Bordanlagen,
— ca. 80 m
— ca. 900 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dünenpromenade
23946 Ostseebad Boltenhagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und Bietererklärungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Eigenerklärung zur Eignung FB 124.
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Eigenerklärung zur Eignung FB 124.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Boltenhagen c/o Kurverwaltung Boltenhagen
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYYDYDVH/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Postanschrift: PSF 160205
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19092
Telefon: +49 385 / 633-1483 📞
Land: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote nur für Gesamtleistung der Lose 1 bis 3. Die Auftragserteilung erfolgt durch die Gemeinde Boltenhagen c/o Kurverwaltung Boltenhagen an den wirtschaftlichsten Bieter der Gesamtleistung der Lose 1 bis 3.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der „Upload“ auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
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Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDVH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Mehr anzeigen
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 249-619230 (2020-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Dünenpromade Boltenhagen- Zuwegungen Dünenpromenade (Weg zur Lesehalle, Schwanenweg, Albin-Köbis-Siedlung)
Gesamtwert des Auftrags: 420066.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 088-267781
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 249-619230
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDY1DN0LBD3

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dünenpromenade 23946 Ostseebad Boltenhagen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-16 📅
Name: pick bau GmbH
Postanschrift: Am Berg 2
Postort: Steffin - Wismar
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordwestmecklenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 420066.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 088-267781 (2023-05-02)