Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fachkräfte:
Aktuelle Anzahl der fachlich qualifizierten Fachkräfte gem. der Mindesteignung.
Referenzen:
Wertung der Referenzen:
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9.
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben:
1. Objektplanung Gebäude (max. 45 Punkte):
— Referenzen vergleichbarer Nutzung (Kita, Krippe, kein reiner Hort; (je Referenz 5 Punkte, max. 10 Punkte),
— 10 Punkte ab 1 Referenz elementierter Bauweise/Vorfertigung/Modulbauweise (Neubau) (keine einfachen Betonfertigteile ohne jegliche Vorinstallation),
— 5 Punkte ab 1 Referenz mit öffentlichem Auftraggeber/Anwendung öffentlichen Vergaberechts,
— max. 20 Punkte für mind. 3 Referenzen zu Gestaltung/Architektursprache (mit grafischen Nachweisen).
Gewertet wird der Gesamteindruck aller hierfür eingereichten Referenzen hinsichtlich der gestalterischen/architektonischen Qualität
Die Bewertung erfolgt gestaffelt:
— Voll überzeugend =20 Punkte,
— Weitgehend überzeugend = 10 Punkte,
— Teilweise überzeugend = 5 Punkte,
— nicht überzeugend = 0 Punkte.
Für volle Punktzahl müssen mind. 3 Referenzen eingereicht werden. Davon muss mind. 1 Referenz für kinderbezogene Architektur/vergleichbare Nutzung sein. Mehr als 3 Referenzen müssen nicht zu einer Verbesserung führen.
2. Tragwerksplanung (max. 10 Punkte):
— 10 Punkte ab 1 Referenz elementierter Bauweise/Vorfertigung/Modulbauweise (Neubau) (keine einfachen Betonfertigteile ohne jegliche Vorinstallation).
3. Technische Ausrüstung (max. 20 Punkte):
— 5 Punkte ab 1 Referenz vergleichbarer Nutzung – Kita, Krippe, kein reiner Hort,
— 10 Punkte ab 1 Referenz elementierter Bauweise/Vorfertigung/Modulbauweise (Neubau) (keine einfachen Betonfertigteile ohne jegliche Vorinstallation),
— 5 Punkte ab 1 Referenz mit öffentlichem Auftraggeber/Anwendung öffentlichen Vergaberechts.
4. Freianlagenplanung (max. 25 Punkte):
— 5 Punkte ab 1 Referenz vergleichbarer Nutzung – Freianlagen für Kinder, z. B. bei Kindergarten, Krippe, Kita, keine reinen Spielplätze oder Schulhöfe,
— 5 Punkte ab 1 Referenz mit öffentlichem Auftraggeber/Anwendung öffentlichen Vergaberechts,
— 15 Punkte für Referenzen zu Architektursprache und Gestaltung von Freiflächen (mit grafischem Nachweis).
Gewertet wird der Gesamteindruck aller hierfür eingereichten Referenzen hinsichtlich der gestalterischen/architektonischen Qualität.
Die Bewertung erfolgt gestaffelt:
— Voll überzeugend = 15 Punkte,
— Weitgehend überzeugend = 7 Punkte,
— Teilweise überzeugend = 5 Punkte,
— nicht überzeugend = 0 Punkte.
Für volle Punktzahl müssen mind. 3 Referenzen eingereicht werden. Davon muss mind. 1 Referenz für Freianlagen für Kinder sein. Mehr als 3 Referenzen müssen nicht zu einer Verbesserung führen.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind (ausgenommen sind Nachweise zur grafischen Gestaltung als Anlage zu den Referenzblättern).
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.