Der Landkreis Fürstenfeldbruck realisiert derzeit einen Sporthallenneubau am bestehenden Standort an der Schulstraße in der Gemeinde Maisach. Bestandteile der Baumaßnahme sind neben der Sporthalle die Errichtung der Außenanlgen. Auf dem Gelände der momentanen Sporthalle wird der neue Pausenhof entstehen. Im Nord- Westen grenzt das Gebiet an den Landschaftsraum, geprägt durch bewirtschaftete Felder und dem Fluss Maisach. Richtung Westen öffnet sich der Blick auf die freie Landschaft. Der Zugang zum Gelände erfolgt über die Schulstraße und erschließt zukünftig über 2 Eingänge den Schulhof. Eine lineare Baumreihe entlang des Gehweges betont die Zugangssituation. Die angrenzenden Grünflächen werden optisch in den Schulhof einbezogen, um das Gesamtbild zu vervollständigen und damit einen attraktiven Aufenthaltsort zu bilden. Die Gestaltung des Platzes basiert auf einer funktionalen Trennung. Im Zentrum steht ein repräsentativer Platz/ Schulhof, der durch den Einsatz von lockeren Baumpflanzungen und großzügigen Grünstrukturen Aufenthaltsqualität bietet, die zum Verweilen einlädt. Durch Tischtennisplatten und einer Spielfläche werden, zur Stärkung der Motorik, Aktivbereiche geschaffen. Verschiedene Sitzmöbel erlauben den Schülern diverse Treff- und Kommunikationsmöglichkeiten. Weitere Fahrradstellplätze nahe dem Eingang der neuen Sporthalle ermöglichen den Kindern eine bequeme Anfahrt mit dem Fahrrad. Im Westen ist ein Allwetterplatz für Fußball und Basketball geplant. Der Platz erhält eine vollständige Zaunanlage, um möglichem Vandalismus aus dem Weg gehen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Fürstenfeldbruck realisiert derzeit einen Sporthallenneubau am bestehenden Standort an der Schulstraße in der Gemeinde Maisach. Bestandteile der Baumaßnahme sind neben der Sporthalle die Errichtung der Außenanlgen. Auf dem Gelände der momentanen Sporthalle wird der neue Pausenhof entstehen. Im Nord- Westen grenzt das Gebiet an den Landschaftsraum, geprägt durch bewirtschaftete Felder und dem Fluss Maisach. Richtung Westen öffnet sich der Blick auf die freie Landschaft.
Der Zugang zum Gelände erfolgt über die Schulstraße und erschließt zukünftig über 2 Eingänge den Schulhof. Eine lineare Baumreihe entlang des Gehweges betont die Zugangssituation.
Die angrenzenden Grünflächen werden optisch in den Schulhof einbezogen, um das Gesamtbild zu vervollständigen und damit einen attraktiven Aufenthaltsort zu bilden. Die Gestaltung des Platzes basiert auf einer funktionalen Trennung. Im Zentrum steht ein repräsentativer Platz/ Schulhof, der durch den Einsatz von lockeren Baumpflanzungen und großzügigen Grünstrukturen Aufenthaltsqualität bietet, die zum Verweilen einlädt.
Durch Tischtennisplatten und einer Spielfläche werden, zur Stärkung der Motorik, Aktivbereiche geschaffen.
Verschiedene Sitzmöbel erlauben den Schülern diverse Treff- und Kommunikationsmöglichkeiten.
Weitere Fahrradstellplätze nahe dem Eingang der neuen Sporthalle ermöglichen den Kindern eine bequeme Anfahrt mit dem Fahrrad.
Im Westen ist ein Allwetterplatz für Fußball und Basketball geplant. Der Platz erhält eine vollständige Zaunanlage, um möglichem Vandalismus aus dem Weg gehen zu können.
Der Landkreis Fürstenfeldbruck realisiert derzeit einen Sporthallenneubau am bestehenden Standort an der Schulstraße in der Gemeinde Maisach. Bestandteile der Baumaßnahme sind neben der Sporthalle die Errichtung der Außenanlgen. Auf dem Gelände der momentanen Sporthalle wird der neue Pausenhof entstehen. Im Nord- Westen grenzt das Gebiet an den Landschaftsraum, geprägt durch bewirtschaftete Felder und dem Fluss Maisach. Richtung Westen öffnet sich der Blick auf die freie Landschaft.
Der Zugang zum Gelände erfolgt über die Schulstraße und erschließt zukünftig über 2 Eingänge den Schulhof. Eine lineare Baumreihe entlang des Gehweges betont die Zugangssituation.
Die angrenzenden Grünflächen werden optisch in den Schulhof einbezogen, um das Gesamtbild zu vervollständigen und damit einen attraktiven Aufenthaltsort zu bilden. Die Gestaltung des Platzes basiert auf einer funktionalen Trennung. Im Zentrum steht ein repräsentativer Platz/ Schulhof, der durch den Einsatz von lockeren Baumpflanzungen und großzügigen Grünstrukturen Aufenthaltsqualität bietet, die zum Verweilen einlädt.
Durch Tischtennisplatten und einer Spielfläche werden, zur Stärkung der Motorik, Aktivbereiche geschaffen.
Verschiedene Sitzmöbel erlauben den Schülern diverse Treff- und Kommunikationsmöglichkeiten.
Weitere Fahrradstellplätze nahe dem Eingang der neuen Sporthalle ermöglichen den Kindern eine bequeme Anfahrt mit dem Fahrrad.
Im Westen ist ein Allwetterplatz für Fußball und Basketball geplant. Der Platz erhält eine vollständige Zaunanlage, um möglichem Vandalismus aus dem Weg gehen zu können.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Datum des Beginns: 2021-02-11 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-436199
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (Fax/E-Mail).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Fürstenfeldbruck realisiert derzeit einen Sporthallenneubau am bestehenden Standort an der Schulstraße in der Gemeinde Maisach. Bestandteile der Baumaßnahme sind neben der Sporthalle die Errichtung der Außenanlgen. Auf dem Gelände der momentanen Sporthalle wird der neue Pausenhof entstehen. Im Nord- Westen grenzt das Gebiet an den Landschaftsraum, geprägt durch bewirtschaftete Felder und dem Fluss Maisach. Richtung Westen öffnet sich der Blick auf die freie Landschaft.
Der Landkreis Fürstenfeldbruck realisiert derzeit einen Sporthallenneubau am bestehenden Standort an der Schulstraße in der Gemeinde Maisach. Bestandteile der Baumaßnahme sind neben der Sporthalle die Errichtung der Außenanlgen. Auf dem Gelände der momentanen Sporthalle wird der neue Pausenhof entstehen. Im Nord- Westen grenzt das Gebiet an den Landschaftsraum, geprägt durch bewirtschaftete Felder und dem Fluss Maisach. Richtung Westen öffnet sich der Blick auf die freie Landschaft.
Der Zugang zum Gelände erfolgt über die Schulstraße und erschließt zukünftig über 2 Eingänge den Schulhof. Eine lineare Baumreihe entlang des Gehweges betont die Zugangssituation.
Die angrenzenden Grünflächen werden optisch in den Schulhof einbezogen, um das Gesamtbild zu vervollständigen und damit einen attraktiven Aufenthaltsort zu bilden. Die Gestaltung des Platzes basiert auf einer funktionalen Trennung. Im Zentrum steht ein repräsentativer Platz/ Schulhof, der durch den Einsatz von lockeren Baumpflanzungen und großzügigen Grünstrukturen Aufenthaltsqualität bietet, die zum Verweilen einlädt.
Die angrenzenden Grünflächen werden optisch in den Schulhof einbezogen, um das Gesamtbild zu vervollständigen und damit einen attraktiven Aufenthaltsort zu bilden. Die Gestaltung des Platzes basiert auf einer funktionalen Trennung. Im Zentrum steht ein repräsentativer Platz/ Schulhof, der durch den Einsatz von lockeren Baumpflanzungen und großzügigen Grünstrukturen Aufenthaltsqualität bietet, die zum Verweilen einlädt.
Durch Tischtennisplatten und einer Spielfläche werden, zur Stärkung der Motorik, Aktivbereiche geschaffen.
Verschiedene Sitzmöbel erlauben den Schülern diverse Treff- und Kommunikationsmöglichkeiten.
Weitere Fahrradstellplätze nahe dem Eingang der neuen Sporthalle ermöglichen den Kindern eine bequeme Anfahrt mit dem Fahrrad.
Im Westen ist ein Allwetterplatz für Fußball und Basketball geplant. Der Platz erhält eine vollständige Zaunanlage, um möglichem Vandalismus aus dem Weg gehen zu können.
Ausführung der Arbeiten für Schulhof inkl. Außensportplatz bestehend aus:
— Gesamtfläche 7 800 m
— Abbruch Beläge + Ausstattung 750 m
— Erdarbeiten 1 600 m
— Einfassungen Beton- und Metall 800 m;
— Rigole 25 x 2,50 m;
— Betonpflaster- und Plattenbeläge 2 500 m
— Asphaltarbeiten 250 m
— Fallschutzbeläge 100 m
— Sportbelag 900 m
— Rasenflächen 2 000 m
— Hecken 175 m;
— Baumpflanzungen 24 St;
— Fertigstellungspflege.
Ausstattungsgegenstände wie Bänke, Fahrradständer, Schilder, Zäune, Ballfangzaun und Toranlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Orlando-di-Lasso Realschule
Lusstraße 36
82216 Maisach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %;
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
— vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre;
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes;
— Nachweis Sozialversicherung;
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft;
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung;
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %;
— Bestätigung eines vereidigten wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
— vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre;
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes;
— Nachweis Sozialversicherung;
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft;
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung;
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Mindeststandards:
Siehe Formblätter zum Leistungsverzeichnis
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (Fax/E-Mail).
Bieterfragen werden durch die Vergabestelle bis maximal 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 182-436199 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge