Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10. Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10.
Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10.
Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stahlbetonarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-10 📅
Datum des Beginns: 2020-06-22 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 049-115075
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. siehe Pkt. I.3) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sowie zum Gegenstand des Auftrages sind von Rügen deutlich zu trennen und ausschließlich an die unter Ziffer 1.3 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle zurichten. Fragen und Hinweise sind spätestens bis zum 30.3.2020 um 12.00 Uhr an die benannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben, gleichzeitig und in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen Interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. siehe Pkt. I.3) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sowie zum Gegenstand des Auftrages sind von Rügen deutlich zu trennen und ausschließlich an die unter Ziffer 1.3 dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle zurichten. Fragen und Hinweise sind spätestens bis zum 30.3.2020 um 12.00 Uhr an die benannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben, gleichzeitig und in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen Interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Rostock beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale als alleinigen Standort für den gesamten Landkreis Rostock in 18196 Beselin, Am Weidenbruch 10.
Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Geplant ist ein kompletter Neubau als Ersatz für die aktuell im Landkreis an mehreren Orten angesiedelten feuerwehrtechnischen Zentralen, zur Bündelung der Ressourcen. Das Gebäude wird Sitz für die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Rostock, für das Sachgebiet Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, sowie für den Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock. Im Katastrophenfall stellt der Neubau die notwendigen Räume für die Koordinierung und Disposition aller notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Bezeichnung des Loses: Erweiterte Rohbauarbeiten
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Erdarbeiten/Gründungsprofilierung:
— ca. 3 200 m
Fundamentaushub ca. 1 500 m³;
Betonarbeiten:
— ca. 3 100 m
— 3 500 m
— 1 100 m
— Stahlbeton-Fertigteile ca. 43 Stück;
— Stahlbeton-Stützen 40/50cm mit angeformten Fundamenten;
— Höhe ca. 8,50 m;
— ca. 1 100 m
— Sichtbetonfassade:
— ca. 1 700 m
Mauerarbeiten:
— ca. 2 800 m
— Sockelabdichtung ca. 300 m
— Grundleitungen unter der Sohle ca. 450 m;
— ca. 30 Stück Bodenabläufe höhengerecht einbetonieren Erdungsanlage unter der Sohle Fundamenterder ca. 630 m;
— Ringerder ca. 800 m.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Am Weidenbruch 10
18196 Beselin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich de Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister;
— VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Nachweis der Präqualifizierung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1.)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierung, Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124 liegt den Vergabeunterlagen bei) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung ergänzt durch nachfolgend auftragsspezifische Einzelnachweise:
— namentliche Benennung des/der eingesetzten Projektleiter mit Angabe der beruflichen Qualifikation.
Mindeststandards:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung hinsichtlich der Sichtbetonfassadenarbeiten vergleichbar sind. Es gelten folgende Mindestanforderungen: mind. 2 Referenzen zur Herstellung von Sichtbetonfassaden von einem Umfang von mindestens 500 m
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung hinsichtlich der Sichtbetonfassadenarbeiten vergleichbar sind. Es gelten folgende Mindestanforderungen: mind. 2 Referenzen zur Herstellung von Sichtbetonfassaden von einem Umfang von mindestens 500 m
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Rostock, August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johann-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 18053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm-mv-regierung.de📧
Fax: +49 38558855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Quelle: OJS 2020/S 049-115075 (2020-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9907821.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Stahlbeton-Stützen 40/50 cm mit angeformten Fundamenten;
— Sichtbetonfassade: ca. 1 700 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-08 📅
Name: bsb Bau Malchin GmbH
Postort: Malchin
Land: Deutschland 🇩🇪 Mecklenburgische Seenplatte
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3387331.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 3855884855817 📠
Quelle: OJS 2020/S 119-288273 (2020-06-18)