— 1 150 m Bodenaushub mit Entsorgung und Zwischenlagerung; — 1 000 m Frostschutzschicht und Schottertragschicht; — 1 540 m Beton- Pflasterflächen (Grünfugenpflaster, Quadrat- und Reckteckpflaster); — 520 m Asphaltbelag; — 70 lfm Treppenstufen für verschiedene Treppen; — 21 lfm Sitzmauern Sandstein; — 84 Stück Beton-Fertigteile für Sitzstufen (verschiedene Größen); — 340 m Stabgitterzaun (Wiederverwendung bzw. Neuerrichtung); — 6 Stück Toranlagen (verschiedene Ausführungen, z. T. Wiedereinbau); — 30 lfm Entwässerungsrinnen als befahrbare und nicht befahrbare Kastenrinnen mit allen Erforderlichen Anschlüssen und Einläufen; — 460 m Anschlussrohre an Hauptkanal Regenwasser (DN100, DN150, DN200); — 90 m Fassadenrinne; — 2 Stück Gerätehaus (Metallkonstruktion mit Holzlattung); — 1 Stück Mülleinhausung (Metallkonstruktion mit Holzlattung); — 2 300 m Saat- und Pflanzarbeiten inklusive Fertigstellungspflege.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Referenznummer: 65.1/029/20 mi
Kurze Beschreibung:
— 1 150 m
— 1 000 m
— 1 540 m
— 520 m
— 70 lfm Treppenstufen für verschiedene Treppen;
— 21 lfm Sitzmauern Sandstein;
— 84 Stück Beton-Fertigteile für Sitzstufen (verschiedene Größen);
— 340 m Stabgitterzaun (Wiederverwendung bzw. Neuerrichtung);
— 6 Stück Toranlagen (verschiedene Ausführungen, z. T. Wiedereinbau);
— 30 lfm Entwässerungsrinnen als befahrbare und nicht befahrbare Kastenrinnen mit allen Erforderlichen Anschlüssen und Einläufen;
— 460 m Anschlussrohre an Hauptkanal Regenwasser (DN100, DN150, DN200);
— 90 m Fassadenrinne;
— 2 Stück Gerätehaus (Metallkonstruktion mit Holzlattung);
— 1 Stück Mülleinhausung (Metallkonstruktion mit Holzlattung);
— 2 300 m
— 84 Stück Beton-Fertigteile für Sitzstufen (verschiedene Größen);
— 340 m Stabgitterzaun (Wiederverwendung bzw. Neuerrichtung);
— 6 Stück Toranlagen (verschiedene Ausführungen, z. T. Wiedereinbau);
— 30 lfm Entwässerungsrinnen als befahrbare und nicht befahrbare Kastenrinnen mit allen Erforderlichen Anschlüssen und Einläufen;
— 460 m Anschlussrohre an Hauptkanal Regenwasser (DN100, DN150, DN200);
— 90 m Fassadenrinne;
— 2 Stück Gerätehaus (Metallkonstruktion mit Holzlattung);
— 1 Stück Mülleinhausung (Metallkonstruktion mit Holzlattung);
— 2 300 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bautzen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Datum des Beginns: 2020-06-08 📅
Datum des Endes: 2020-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-146947
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 14 VOB/A sind bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote bei der Öffnung der Angebote keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 1 150 m
— 1 000 m
— 1 540 m
— 520 m
— 70 lfm Treppenstufen für verschiedene Treppen;
— 21 lfm Sitzmauern Sandstein;
— 84 Stück Beton-Fertigteile für Sitzstufen (verschiedene Größen);
— 340 m Stabgitterzaun (Wiederverwendung bzw. Neuerrichtung);
— 6 Stück Toranlagen (verschiedene Ausführungen, z. T. Wiedereinbau);
— 30 lfm Entwässerungsrinnen als befahrbare und nicht befahrbare Kastenrinnen mit allen Erforderlichen Anschlüssen und Einläufen;
— 460 m Anschlussrohre an Hauptkanal Regenwasser (DN100, DN150, DN200);
— 90 m Fassadenrinne;
— 2 Stück Gerätehaus (Metallkonstruktion mit Holzlattung);
— 1 Stück Mülleinhausung (Metallkonstruktion mit Holzlattung);
Eingeschränkter Bewegungsraum auf Grund laufender Arbeiten anderer Gewerke.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 331 481 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bautzen
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese ab-zugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zu-ständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese ab-zugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zu-ständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen:
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
4. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen:
1. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
3. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Mindeststandards:
1. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
3. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e .V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e .V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen:
1. Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mindeststandards:
1. Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Gewandhaus, Innere Lauenstraße 01, Zimmer 505 (Kesselstraße), 02625 Bautzen
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 14 VOB/A sind bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote bei der Öffnung der Angebote keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Sollten nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Wiedersprüche oder Fehler (u. a. Verstoß gegen geltendes Recht) vorliegen,
So hat dieser die Auftraggeberin unter der genannten Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen.
Ausführungsfristen:
Die Arbeiten finden in zeitlich und räumlich gestaffelten Abschnitten statt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer- den; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer- den; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 062-146947 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 20 – Landschaftsbau:
— 1 150 m
— 1 000 m
— 1 540 m
— 520 m
— 70 lfm Treppenstufen für verschiedene Treppen;
— 21 lfm Sitzmauern Sandstein;
— 84 St. Beton-Fertigteile für Sitzstufen (verschiedene Größen);
— 340 m Stabgitterzaun (Wiederverwendung bzw. Neuerrichtung);
— 6 St. Toranlagen (verschiedene Ausführungen, z. T. Wiedereinbau);
— 30 lfm Entwässerungsrinnen als befahrbare und nicht befahrbare Kastenrinnen mit allen erforderlichen Anschlüssen und Einläufen;
— 460 m Anschlussrohre an Hauptkanal Regenwasser (DN100, DN150, DN200);
— 90 m Fassadenrinne;
— 2 St. Gerätehaus (Metallkonstruktion mit Holzlattung);
— 1 St. Mülleinhausung (Metallkonstruktion mit Holzlattung);
— 2 300 m
Besondere Anforderungen:
— Eingeschränkter Bewegungsraum auf Grund laufender Arbeiten anderer Gewerke.
Ausführungsfristen:
— Die Arbeiten finden in zeitlich und räumlich gestaffelten Abschnitten statt.