Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Nonnenwaldstraße in Penzberg, Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) ein Kinderhaus mit 4 Kinderkrippengruppen und 3 Kindergartengruppen (Kindertageseinrichtung) zu errichten. Die somit siebengruppige Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten. Nach vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Brutto-Baukosten auf der Grundlage des zu erwartenden Umbauten Raumes (BRI) mit Unterkellerung für die Kostengruppen 300 und 400 auf ca. EUR 5,0 Mio. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 80346-2020
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) ein Kinderhaus mit 4 Kinderkrippengruppen und 3 Kindergartengruppen (Kindertageseinrichtung) zu errichten. Die somit siebengruppige Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten. Nach vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Brutto-Baukosten auf der Grundlage des zu erwartenden Umbauten Raumes (BRI) mit Unterkellerung für die Kostengruppen 300 und 400 auf ca. EUR 5,0 Mio. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben.
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) ein Kinderhaus mit 4 Kinderkrippengruppen und 3 Kindergartengruppen (Kindertageseinrichtung) zu errichten. Die somit siebengruppige Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten. Nach vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Brutto-Baukosten auf der Grundlage des zu erwartenden Umbauten Raumes (BRI) mit Unterkellerung für die Kostengruppen 300 und 400 auf ca. EUR 5,0 Mio. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-10 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 072-171767
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem
Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie der Abgabe eines Honorarangebots und eines schriftlichen Konzepts zu den weiteren Zuschlagskriterien mit anschließenden Präsentations- und Verhandlungsgesprächen (2. Stufe).
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrags sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an Präsentations- und Verhandlungsgesprächen wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Architektenvertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Nicht fristgerecht übermittelte Fragen oder Änderungsvorschläge werden im Bietergespräch nicht berücksichtigt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem
Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie der Abgabe eines Honorarangebots und eines schriftlichen Konzepts zu den weiteren Zuschlagskriterien mit anschließenden Präsentations- und Verhandlungsgesprächen (2. Stufe).
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrags sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an Präsentations- und Verhandlungsgesprächen wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Architektenvertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Nicht fristgerecht übermittelte Fragen oder Änderungsvorschläge werden im Bietergespräch nicht berücksichtigt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) ein Kinderhaus mit 4 Kinderkrippengruppen und 3 Kindergartengruppen (Kindertageseinrichtung) zu errichten. Die somit siebengruppige Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten.
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) ein Kinderhaus mit 4 Kinderkrippengruppen und 3 Kindergartengruppen (Kindertageseinrichtung) zu errichten. Die somit siebengruppige Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine bewaldete Teilfläche des sogenannten „Müllerholz“ als Teil der Grünen Mitte der Stadt Penzberg in eine Baufläche für den Gemeinbedarf umgewandelt. Das hierzu notwendige Bebauungsplanverfahren ist durch den Stadtrat der Stadt Penzberg mit Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplans „Sportstätte Müllerholz“ zur Errichtung der Kindertagesstätte auf den Grundstücken Flur. Nr. 943/21 und 944 vom 18.02.2020 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen worden und befindet sich in der Startphase. Eine frühzeitige öffentliche Beteiligung wird als erster Schritt durchgeführt werden.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine bewaldete Teilfläche des sogenannten „Müllerholz“ als Teil der Grünen Mitte der Stadt Penzberg in eine Baufläche für den Gemeinbedarf umgewandelt. Das hierzu notwendige Bebauungsplanverfahren ist durch den Stadtrat der Stadt Penzberg mit Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplans „Sportstätte Müllerholz“ zur Errichtung der Kindertagesstätte auf den Grundstücken Flur. Nr. 943/21 und 944 vom 18.02.2020 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen worden und befindet sich in der Startphase. Eine frühzeitige öffentliche Beteiligung wird als erster Schritt durchgeführt werden.
Der Standort verfügt über ein Flächenpotential für mehrere städtische Einrichtungen. Dies ist als zukünftige Bevorratungs- und Entwicklungsfläche anzusehen. Eine flächensparende Konzeption der Gebäude wird angestrebt. Es sind die organisatorischen Möglichkeiten einer mehrgeschossigen Lösung der Bauaufgabe auszuloten. Durch eine Doppelnutzung der vorhandenen Parkplatzanlage für Kindertageseinrichtung und Vereinsnutzung der naheliegenden Sportstätten ergibt einen Synergieeffekt, so dass keine Stellplatzflächen errichtet werden müssen. Das zur Bebauung zur Verfügung stehende Grundstück fällt in Richtung Westen ca. 4-5 m ab. Der umfangreiche Baumbestand muss zur Bebauung gerodet werden.
Der Standort verfügt über ein Flächenpotential für mehrere städtische Einrichtungen. Dies ist als zukünftige Bevorratungs- und Entwicklungsfläche anzusehen. Eine flächensparende Konzeption der Gebäude wird angestrebt. Es sind die organisatorischen Möglichkeiten einer mehrgeschossigen Lösung der Bauaufgabe auszuloten. Durch eine Doppelnutzung der vorhandenen Parkplatzanlage für Kindertageseinrichtung und Vereinsnutzung der naheliegenden Sportstätten ergibt einen Synergieeffekt, so dass keine Stellplatzflächen errichtet werden müssen. Das zur Bebauung zur Verfügung stehende Grundstück fällt in Richtung Westen ca. 4-5 m ab. Der umfangreiche Baumbestand muss zur Bebauung gerodet werden.
Das Kinderhaus ist als dauerhafter Massivbau vorgesehen. Dabei ist die Wahl der Baustoffe und Konstruktionsarten aus der Aufgabenlösung heraus wirtschaftlich zu entwickeln. Eine Erweiterbarkeit oder eine Aufteilung in Bauabschnitte des Kinderhauses ist nicht beabsichtigt.
Das Kinderhaus ist als dauerhafter Massivbau vorgesehen. Dabei ist die Wahl der Baustoffe und Konstruktionsarten aus der Aufgabenlösung heraus wirtschaftlich zu entwickeln. Eine Erweiterbarkeit oder eine Aufteilung in Bauabschnitte des Kinderhauses ist nicht beabsichtigt.
Nach vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Brutto-Baukosten auf der Grundlage des zu erwartenden Umbauten Raumes (BRI) mit Unterkellerung für die Kostengruppen 300 und 400 auf ca. 5,0 Mio. EUR.
Für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben. Für die Berechnung des Architektenhonorars wird von der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI ausgegangen. Zur Einschätzung der Honorarzone wurden vergleichbare Bauvorhaben mit ähnlichem Schwierigkeitsgrad herangezogen.
Für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben. Für die Berechnung des Architektenhonorars wird von der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI ausgegangen. Zur Einschätzung der Honorarzone wurden vergleichbare Bauvorhaben mit ähnlichem Schwierigkeitsgrad herangezogen.
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Objektplanung gemäß § 34 Abs. 4 HOAI der Leistungsphase 1 bis einschließlich 9 in Anlehnung an Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI. Neben den Grundleistungen aus Anlage 10.1 HOAI sind insbesondere folgende Besonderen Leistungen auftragsgegenständlich:
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Objektplanung gemäß § 34 Abs. 4 HOAI der Leistungsphase 1 bis einschließlich 9 in Anlehnung an Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI. Neben den Grundleistungen aus Anlage 10.1 HOAI sind insbesondere folgende Besonderen Leistungen auftragsgegenständlich:
— Mitwirken bei der Fördermittelbeantragung und -abrechnung,
— Aufstellen und Fortschreiben eines Raumbuchs, einschließlich der detaillierten Darstellung (Leistungsphase 5),
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (Leistungsphase 7),
— Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (Leistungsphase 8),
— Überwachen der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Leistungsphase 9).
Der Neubau soll für die Inbetriebnahme der Kindertagesstätte im September 2022 fertiggestellt sein.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 Abs. 3 HOAI),
2. Stufe: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 34 Abs. 3 HOA),
3. Stufe: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 5 bis einschl. 7 gem. § 34 Abs. 3 HOAI),
4. Stufe: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(2) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend) oder gleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Gebäude und Innenräume) in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV;
(2) Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden (nicht älter als 10 Monate) mit den Deckungssummen je Schadensfall:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden (nicht älter als 10 Monate) mit den Deckungssummen je Schadensfall:
— Personenschäden: mind. 3 000 000 EUR;
— Sach- und Vermögensschäden: mind. 3 000 000 EUR.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, oder eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, oder eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem muss in dem Versicherungsnachweis eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen enthalten sein, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem muss in dem Versicherungsnachweis eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen enthalten sein, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung für Gebäude und Innenräume) beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
(2) Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
(3) Erklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1-3 VgV;
(4) Angaben zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung sowie Lebensläufe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sowie Nachweis über Bauvorlageberechtigung des Projektleiters oder stellvertretenden Projektleiters (Eintragung in der Architektenliste der Architektenkammer); zudem sind folgende Angaben/Nachweise erforderlich, nämlich jeweils
(4) Angaben zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung sowie Lebensläufe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sowie Nachweis über Bauvorlageberechtigung des Projektleiters oder stellvertretenden Projektleiters (Eintragung in der Architektenliste der Architektenkammer); zudem sind folgende Angaben/Nachweise erforderlich, nämlich jeweils
(a) die Berufserfahrung als Architekt/Ingenieur im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume) in Jahren;
(b) drei Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
(b) drei Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung einer Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, mind. die Leistungsphase 3 bis einschl. 8 in den Jahren 2015 bis einschl. 2019 begonnen und abgeschlossen;
— im Bereich Bau von Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen oder vergleichbar;
— mit Gesamtbaukosten für KGR 300 und 400 von mind. 4,5 Mio. EUR brutto;
— für einen öffentlichen Auftraggeber;
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land).
5. Angabe von 3 Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
5. Angabe von 3 Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt“ oder „Ingenieur“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt“ oder „Ingenieur“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link in dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe sowie Einreichung eines schriftlichen Konzepts zu den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und zur Teilnahme an Präsentations- und Verhandlungsgesprächen aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link in dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe sowie Einreichung eines schriftlichen Konzepts zu den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und zur Teilnahme an Präsentations- und Verhandlungsgesprächen aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
1. Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Gebäude und Innenräume) in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (10 %);
2. Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung für Gebäude und Innenräume) beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (10 %);
3. Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters (15 %) und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (10 %), jeweils als Architekt/Ingenieur im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume) in Jahren;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters (15 %) und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (10 %), jeweils als Architekt/Ingenieur im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume) in Jahren;
4. jeweils 3 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (20 %), des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (15 %) und des Büros/der Bietergemeinschaft (20 %) über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4. jeweils 3 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (20 %), des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (15 %) und des Büros/der Bietergemeinschaft (20 %) über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 2019) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung einer Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, mind. die Leistungsphase 3 bis einschl. 8 in den Jahren 2015 bis einschl. 2019 begonnen und abgeschlossen;
— im Bereich Bau von Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen oder vergleichbar;
— mit Gesamtbaukosten für KGR 300 und 400 von mind. 4,5 Mio. EUR brutto;
— für einen öffentlichen Auftraggeber;
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem
Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie der Abgabe eines Honorarangebots und eines schriftlichen Konzepts zu den weiteren Zuschlagskriterien mit anschließenden Präsentations- und Verhandlungsgesprächen (2. Stufe).
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrags sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrags sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsbogen beizufügen, hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten. Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes:
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an Präsentations- und Verhandlungsgesprächen wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Architektenvertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Nicht fristgerecht übermittelte Fragen oder Änderungsvorschläge werden im Bietergespräch nicht berücksichtigt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an Präsentations- und Verhandlungsgesprächen wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Architektenvertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Nicht fristgerecht übermittelte Fragen oder Änderungsvorschläge werden im Bietergespräch nicht berücksichtigt. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 072-171767 (2020-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) ein Kinderhaus zu errichten. Die Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben.
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) ein Kinderhaus zu errichten. Die Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 410233.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) ein Kinderhaus zu errichten. Die Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten.
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) ein Kinderhaus zu errichten. Die Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine bewaldete Teilfläche des sogenannten „Müllerholz“ als Teil der Grünen Mitte der Stadt Penzberg in eine Baufläche für den Gemeinbedarf umgewandelt.
Der Standort verfügt über ein Flächenpotential für mehrere städtische Einrichtungen. Dies ist als zukünftige Bevorratungs- und Entwicklungsfläche anzusehen. Eine flächensparende Konzeption der Gebäude wird angestrebt. Durch eine Doppelnutzung der vorhandenen Parkplatzanlage für Kindertageseinrichtung und Vereinsnutzung der naheliegenden Sportstätten ergibt einen Synergieeffekt, so dass keine Stellplatzflächenerrichtet werden müssen. Der umfangreiche Baumbestand muss zur Bebauung gerodet werden.
Der Standort verfügt über ein Flächenpotential für mehrere städtische Einrichtungen. Dies ist als zukünftige Bevorratungs- und Entwicklungsfläche anzusehen. Eine flächensparende Konzeption der Gebäude wird angestrebt. Durch eine Doppelnutzung der vorhandenen Parkplatzanlage für Kindertageseinrichtung und Vereinsnutzung der naheliegenden Sportstätten ergibt einen Synergieeffekt, so dass keine Stellplatzflächenerrichtet werden müssen. Der umfangreiche Baumbestand muss zur Bebauung gerodet werden.
Für den Neubau der Kindertageseinrichtung wurden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Es ist derzeit folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
3. Stufe: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 5bis einschl. 7 gem. § 34 Abs. 3 HOAI),
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 82377 Penzberg
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Darstellung zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Planungsleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150/600 Punkten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung einzelner Aspekte der ausgeschriebenen Planungsleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200/600 Punkten
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 250/600 Punkten
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-17 📅
Name: Holzer Architekten im Bauturm Wolfratshausen
Postanschrift: Geltinger Straße 29
Postort: Wolfratshausen
Land: Deutschland 🇩🇪 Bad Tölz-Wolfratshausen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 410233.90 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,