Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— § 46 (3) Nr. 1 VgV Referenzen des Bewerbers (Unternehmen)= 35 %: Ausführung von Leistungen in den letzten Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden Referenzen der letzten Jahre (seit 2015, d. h. die Leistungen müssen zwischen 2015 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein).
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner.
1 Punkt: Erfahrung mit der Objektplanung Gebäude (mind. Lph 5-6) für den Neubau/Erweiterung/Umbau von Bildungseinrichtungen.
2 Punkte: Erfahrung mit der Objektplanung Gebäude (mind. 5-6 und 8) für den Neubau/Erweiterung/Umbau von Kindergärten/Kindertagesstätten.
3 Punkte: mehrfache Erfahrung (mind. 2-fach) mit der Objektplanung Gebäude (mind. Lph 5-6 und 8) für den Neubau/Erweiterung/Umbau von Kindergärten/Kindertagesstätten.
— § 46 (3) Nr. 2 VgV - Persönliche Referenzen:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden Referenzen der letzten Jahre (seit 2015, d. h. die Leistungen müssen zwischen 2015 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein).
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner.
Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters/hauptverantwortlichen Architekten= 30 %:
1 Punkt: Erfahrung mit der Objektplanung Gebäude (mind. Lph 5-6) für den Neubau/Erweiterung/Umbau von Bildungseinrichtungen.
2 Punkte: Erfahrung als Projektleiter mit der Objektplanung Gebäude (mind. 5-6 und 8) für den Neubau/Erweiterung/Umbau von Kindergärten/Kindertagesstätten.
3 Punkte: mehrfache Erfahrung (mind. 2-fach) als Projektleiter mit der Objektplanung Gebäude (mind. Lph 5-6 und 8) für den Neubau/Erweiterung/Umbau von Kindergärten/Kindertagesstätten.
Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers (OP Geb Lph 8)= 25 %:
1 Punkt: Erfahrung mit der Objektplanung Gebäude (mind. Lph 8) für den Neubau/Erweiterung/Umbau von Bildungseinrichtungen.
2 Punkte: Erfahrung mit der Objektplanung Gebäude (mind. 8) für den Neubau/Erweiterung/Umbau von Kindergärten/Kindertagesstätten.
3 Punkte: mehrfache Erfahrung (mind. 2-fach) mit der Objektplanung Gebäude (mind. Lph 8) für den Neubau/Erweiterung/Umbau von Kindergärten/Kindertagesstätten.
— § 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags – Objektplanung Bildungseinrichtungen – jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert): 10 %.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
1 Punkt: >= 0,1 – 0,3 Mio. EUR
2 Punkte: > 0,3 – 0,6 Mio. EUR
3 Punkte: > 0,6 Mio. EUR