Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— § 46 (3) Nr. 1 VgV Referenzen des Bewerbers (Unternehmen)= 35 %: Ausführung von Leistungen in den letzten Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden Referenzen der letzten Jahre (seit 2015, d. h. die Leistungen müssen zwischen 2015 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein).
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Bearbeitungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner.
— 1. Punkt: Erfahrung mit der Objektplanung Freianlagen (mind. Lph 5-6) für eine Bildungseinrichtung (Kindergarten/Kindertagesstätte oder Schulen) oder Spielplätze;
— 2. Punkte: Erfahrung mit der Objektplanung Freianlagen (mind. Lph 5-6 und 8) für einen Kindergarten/Kindertagesstätte;
— 3. Punkte: mehrfache Erfahrung (mind. 2-fach) mit der Objektplanung Freianlagen (mind. Lph 5-6 und 8) einen Kindergarten/Kindertagesstätte.
— § 46 (3) Nr. 2 VgV – Persönliche Referenzen:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden Referenzen der letzten Jahre (seit 2015, d. h. die Leistungen müssen zwischen 2015 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein).
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner.
Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters/hauptverantwortlichen Objektplaners Freianlagen = 30 %:
— 1. Punkt: Erfahrung mit der Objektplanung Freianlagen (mind. Lph 5-6) für eine Bildungseinrichtung (Kindergarten/Kindertagesstätte oder Schulen) oder Spielplätze;
— 2. Punkte: Erfahrung als Projektleiter mit der Objektplanung Freianlagen (mind. Lph 5-6 und 8) für einen Kindergarten/Kindertagesstätte;
— 3. Punkte: mehrfache Erfahrung (mind. 2-fach) als Projektleiter mit der Objektplanung Freianlagen (mind. Lph 5-6 und 8) einen Kindergarten/Kindertagesstätte.
Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers (OP FA Lph 8) = 25 %:
— 1. Punkt: Erfahrung mit der Objektplanung Freianlagen (mind. Lph 8) für eine Bildungseinrichtung (Kindergarten/Kindertagesstätte oder Schulen) oder Spielplätze;
— 2. Punkte: Erfahrung mit der Objektplanung Freianlagen (mind. Lph 8) für einen Kindergarten/Kindertagesstätte;
— 3. Punkte: mehrfache Erfahrung (mind. 2-fach) mit der Objektplanung Freianlagen (mind. Lph 8) einen Kindergarten/Kindertagesstätte.
— § 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags – Objektplanung Freianlagen – jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert): 10 %.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
— 1. Punkt: >= 0,1-0,3 Mio. EUR;
— 2. Punkte: > 0,3-0,6 Mio. EUR;
— 3. Punkte: > 0,6 Mio. EUR.