Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A5) Referenzen zu vergleichbaren Projekten, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers, Vertragsvolumen (netto), Umfang der Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
A6) Referenzen über fertiggestellte Feuerwachen oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als GU/GÜ oder TU/TÜ); Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen.
Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
B) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
B4) Referenzen für realisierte Neubauprojekte von Feuerwehrgebäuden oder vergleichbaren Gebäuden; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn die Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI persönlich erbracht wurden und wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Name des Auftraggebers, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten(netto) KG 200-600 nach DIN 276.
Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.