Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung
An der Kaiserbrücke BW 24 in Mainz Kastel soll der Neubau einer Spindel für Radfahrer entstehen. Innerhalb der Spindel soll ein Treppenturm für Fußgänger errichtet werden.
Es handelt sich hierbei um die Planungsleistung für den Neubau von Spindel und Treppenturm als Stahlkonstruktion. Die Spindel sowie der Treppenturm sollen als eigenständige Konstruktion an die Kaiserbrücke angebunden werden.
Die Grundstücksflächen, auf welchen das Bauwerk errichtet werden soll, befinden sich zum Teil im Eigentum der DB Netz AG. Die DB Netz AG ist als Baulastträger der Kaiserbrücke in den Planungsprozess einzubinden. Der Eingriff in das Bestandsbauwerk soll minimiert werden.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistung
A) Tragwerksplanerleistungen:
— Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff., Leistungsphasen 3 und 6.
Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 14.1 HOAI):
LPH 3:
— Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails.
Beim Planen im Bestand:
— Entwurf der notwendigen Sicherungsmaßnahmen von Bauzuständen,
— Denkmalschutz bedingter Mehraufwand beim Entwurf des Tragwerks.
LPH 8:
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen.
Beim Planen im Bestand:
— Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe,
— Örtliches Überprüfen von Planungsdetails an der vorgefundenen Substanz und Überarbeitung der Planung bei Abweichungen von den ursprünglichen Feststellungen.
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013 vergütet.
Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes vergütet.
B) Ingenieurbauwerke:
— Ingenieurbauwerke gem. HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 3, § 41 ff., Leistungsphasen teilw. 3-4, teilw. 6-8.
Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 12.1 HOAI):
LPH 3:
— Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen,
— Planen und Abstimmen von bauzeitlichen Verkehrsführungen oder Betriebszuständen oder eisenbahnbetrieblichen Sperrpausen,
— Feststellen und Berücksichtigen von Einflüssen auf das Ingenieurbauwerk durch vorhandene oder zukünftige Objekte,
— Zusammenstellen und Abstimmen von Unterlagen mit Baulastträgern.
Beim Planen im Bestand:
— Entwurf der notwendigen Sicherungsmaßnahmen von Bauzuständen,
— Bestimmen der Sanierungskosten für besondere Anlagen, z. B. in Bergsenkungsgebieten.
LPH 4:
— Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen,
— Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung,
— Beantragung einer wasserrechtlichen Genehmigung.
LPH 7:
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen.
LPH 8:
— Kostenkontrolle,
— Prüfen von Nachträgen,
— Örtliche Bauüberwachung (alle hierzu gelisteten Besonderen Leistungen),
— Protokollführung bei Ortsterminen.
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013 vergütet.
Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes vergütet.
Optionen
Siehe Ziffer II.2.11) der Bekanntmachung Vorgabe der anrechenbaren Kosten:
— anrechenbare Kosten — Tragwerksplanung: 2 256 050 EUR netto,
— anrechenbare Kosten — Ingenieurbauwerke: 2 506 722 EUR netto.