Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung
An der Kaiserbrücke BW 24 in Mainz Kastel soll der Neubau einer Spindel für Radfahrer entstehen. Innerhalb der Spindel soll ein Treppenturm für Fußgänger errichtet werden.
Es handelt sich hierbei um die Planungsleistung für den Neubau von Spindel und Treppenturm als Stahlkonstruktion. Die Spindel sowie der Treppenturm sollen als eigenständige Konstruktion an die Kaiserbrücke angebunden werden.
Die Grundstücksflächen, auf welchen das Bauwerk errichtet werden soll, befinden sich zum Teil im Eigentum der DB Netz AG. Die DB Netz AG ist als Baulastträger der Kaiserbrücke in den Planungsprozess einzubinden. Der Eingriff in das Bestandsbauwerk soll minimiert werden.
A Tragwerksplanerleistungen
Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff., LPH 3-4 und 6.
Darüber hinaus die Besonderen Leistungen (aus Anlage 14.1 HOAI):
LPH 3:
— Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails.
Planen im Bestand:
— Entwurf der notwendigen Sicherungsmaßnahmen von Bauzuständen,
— Denkmalschutzbedingter Mehraufwand beim Entwurf des Tragwerks.
LPH 4:
— Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht.
LPH 8:
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen.
Planen im Bestand:
— Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe,
— Örtliches Überprüfen von Planungsdetails an der vorgefundenen Substanz und Überarbeitung der Planung bei Abweichungen von den ursprünglichen Feststellungen.
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern.
Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes vergütet.
B Ingenieurbauwerke
Ingenieurbauwerke gem. HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 3, § 41 ff., LPH teilw. 3-4, teilw. 6-8.
Darüber hinaus die Besonderen Leistungen (aus Anlage 12.1 HOAI):
LPH 3:
— Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen,
— Planen und Abstimmen von bauzeitlichen Verkehrsführungen oder Betriebszuständen oder eisenbahnbetrieblichen Sperrpausen,
— Feststellen und Berücksichtigen von Einflüssen auf das Ingenieurbauwerk durch vorhandene oder zukünftige Objekte,
— Zusammenstellen und Abstimmen von Unterlagen mit Baulastträgern.
Beim Planen im Bestand:
— Entwurf der notwendigen Sicherungsmaßnahmen von Bauzuständen;
— Bestimmen der Sanierungskosten für besondere Anlagen, z. B. in Bergsenkungsgebieten.
LPH 4:
— Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen,
— Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung,
— Beantragung einer wasserrechtlichen Genehmigung.
LPH 7:
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen.
LPH 8:
— Kostenkontrolle,
— Prüfen von Nachträgen,
— Örtliche Bauüberwachung (alle hierzu gelisteten Besonderen Leistungen).
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern.
Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes vergütet.
Optionen:
Siehe Ziffer II.2.11) der Bekanntmachung.
Angabe der anbrechenbaren Kosten:
Anrechenbare Kosten – Tragwerksplanung 2 256 050,00 EUR (netto).
Anrechenbare Kosten – Ingenieurbauwerke 2 506 722,00 EUR (netto).