Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Mindestens Referenzprojekt 1 – realisiertes Projekt, max. 2 Referenzprojekte (Refproj. 1 u. Refproj. 2) aus der die Erfahrung der Bewerberin/ des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bei Projekten mit vergleichbarer Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Wichtungspunkte insg. 60) sind für die Bewerbung erforderlich. (diese gilt auch z. B. für Bieter/innen bzw. Bietergemeinschaften mit Nachunternehmer).
Es werden max. 2 Referenzen berücksichtigt, darüberhinausgehende Referenzen bleiben unberücksichtigt.
— Voraussetzung ist jeweils eine Neubaumaßnahme. Falls ein Projekt eine Sanierungsmaßnahme darstellt, wird diese Referenz nicht berücksichtigt,
— Bei Referenzprojekt 2 muss es sich um eine andere Referenz wie Referenzprojekt 1 handeln, aber auch um eine Neubaumaßnahme,
— Es wird auf d. Eignungsleihe für „Junge Büros“ hingewiesen. Außerdem kann auch eine Referenz eingereicht werden, die der/die Bewerber/in in einem anderen Büro als Projektleiter/in oder maßgeblich Verantwortliche/r bearbeitet hat.
Referenzprojekt 1: Nachweis eines realisierten Projekts in der Objektplanung Gebäude für Geschosswohnungsbau. Zeitraum 1.1.2016 bis 31.10.2020. Es gilt der Zeitpunkt zu dem die Lph 8 abgeschlossen wurde.
Das Vorhaben ist folgender Gebäudeart zuzuordnen:
— Geschosswohnungsbau = 5 Punkte (10 Wichtungspunkte);
— Gemeinschaftsunterkunft, Gastunterkunft (Seniorenwohnheime, Internat, Gästehaus, Juhe etc.) = 3 P (10 WP);
— Wohnen im Einfamilienhaus, Reihenhaus etc. = 1 P (10 WP);
— Nichtwohngebäude = 0 P (10 WP);
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
— BGF ≥ 2 700 m = 5 Punkte (10 Wichtungspunkte);
— BGF < 2 700 m ≥ 1 500 m = 3 P (10 WP);
— BGF < 1 500 m = 1 P (10 WP);
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
Gesamtkosten Kgr. 200-700 ≥ 4 000 000 EUR brutto = 5 P (10 WP);
< 4 000 000 EUR brutto ≥ 2 000 000 EUR brutto = 3 P (10 WP);
< 2 000 000 EUR brutto = 1 P (10 WP);
Durch den Bewerber wurden ≥ 44,4 % der Leistungsphasen (gem. § 34 HOAI) erbracht (z. B. Lph 2-5) = 5 P (10 WP);
< 44,4 % ≥22,2 % erbracht (z. B. Lph 6-8) = 3 P (10 WP);
< 22,2 % erbracht (z. B. Lph 2-3) = 1 P (10 WP).
Referenzprojekt 2: Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme (Preis, Anerkennung) an einem regelger. Architektenwettbewerb n. GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern/innen vergleichbarer Wettbewerbserfolg), einem Erfolg bei einer Mehrfachbeauftragung o. bei einem VgV-Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag (Zuschlag) der letzten 4,5 Jahre (ab 1.1.2016 (Datum der Preisgerichtssitzung/Jurysitzung/Vergabesitzung bis 31.10.2020) für die Objektplanung Gebäude (Geschosswohnungsbau, Neubau).
Oder ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (Architekturpreis/ -auszeichnung wie z. B. Hugo-Häring, Beispielhaftes Bauen o.ä.) aus den letzten 4,5 Jahren (ab 1.1.2016 (Datum der Preisverleihung) bis 31.10.2020) für eine Objektplanung Gebäude (Geschossw., Neub.) Dies kann auch ein Projekt aus studentischem Wettbewerb o. Auszeichnungsverfahren sein. Ein Nachweis durch z. B. einen Protokollauszug, Bestätigung des/der Auslobers/in, Veröffentlichung bei competitionline, wb aktuell o.ä. ist jeweils beizulegen.
Das Vorhaben ist folgender Gebäudeart zuzuorden:
— Geschosswohnungsbau = 5 P (10 WP);
— Gemeinschaftsunterkunft, Gastunterkunft (Seniorenwohnheime, Internat, Gästehaus, Juhe etc.) = 3 P (10 WP);
— Wohnen im Einfamilienhaus, Reihenhaus etc. = 1 P (10 WP);
— Nichtwohngebäude = 0 P (10 WP);
Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung:
— BGF ≥ 2 700 m = 5 P (10 WP);
— BGF < 2 700 m ≥ 1 500 m = 3 P (10 WP);
— BGF < 1 500 m = 1 P (10 WP).
Erf. Angaben für Referenzprojekte, siehe VU Nr. 3.
Die bestm. Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn beide Referenzen die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung d. o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss. Aber mindestens Referenzprojekt 1! Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
Mindestens Referenzprojekt 1 – realisiertes Projekt = Mindestvorgabe.