Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3,8 für das Projekt Neubau einer Zweifeldsporthalle in Lotte-Wersen und Sanierung der Bestandshalle. Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neu-en Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz. Die beiden Sporthallen sollen über das Foyer verbunden sein. Das Gebäudeensemble wird von Norden über die Westerkappelner Straße erschlossen. Für das neu zu errichtende Foyer wird ein kleiner Teilbereich der bestehenden Sporthalle abgerissen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 709
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3,8 für das Projekt Neubau einer Zweifeldsporthalle in Lotte-Wersen und Sanierung der Bestandshalle.
Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neu-en Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz.
Die beiden Sporthallen sollen über das Foyer verbunden sein. Das Gebäudeensemble wird von Norden über die Westerkappelner Straße erschlossen. Für das neu zu errichtende Foyer wird ein kleiner Teilbereich der bestehenden Sporthalle abgerissen.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3,8 für das Projekt Neubau einer Zweifeldsporthalle in Lotte-Wersen und Sanierung der Bestandshalle.
Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neu-en Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz.
Die beiden Sporthallen sollen über das Foyer verbunden sein. Das Gebäudeensemble wird von Norden über die Westerkappelner Straße erschlossen. Für das neu zu errichtende Foyer wird ein kleiner Teilbereich der bestehenden Sporthalle abgerissen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-10 📅
Datum des Beginns: 2020-09-14 📅
Datum des Endes: 2023-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 072-172124
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Ein Teil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase wird nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
6) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43D9HY.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Ein Teil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase wird nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
6) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43D9HY.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3,8 für das Projekt Neubau einer Zweifeldsporthalle in Lotte-Wersen und Sanierung der Bestandshalle.
Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neu-en Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz.
Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neu-en Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz.
Die beiden Sporthallen sollen über das Foyer verbunden sein. Das Gebäudeensemble wird von Norden über die Westerkappelner Straße erschlossen. Für das neu zu errichtende Foyer wird ein kleiner Teilbereich der bestehenden Sporthalle abgerissen.
Zuerst ist die Umsetzung der neuen Sporthalle geplant.
Anschließend soll die bestehende Halle saniert werden.
Terminvorgaben:
Fertigstellung Neubau Sporthalle: Januar 2023.
Fertigstellung Sanierung Bestandshalle: August 2023.
Beschreibung der Optionen:
— Erste Stufe: Leistungsphase 1-5;
— Zweite Stufe: Leistungsphase 6-9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Lotte
Westerkappelner Straße 58
49504 Lotte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der.
Berufsbezeichnung Ingenieur-/in berechtigt.
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 (sofern für 2019 Vorliegend, sonst für die Jahre 2016, 2017, 2018).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter
2) Angabe der Berufserfahrung der Projektleiter
3) Angaben zu Referenzen.
Mindeststandards: Es muss mindestens eine wertbare Referenz abgegeben werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Referenzen:
1.1. Referenz für einen Hallenbau:
1.1.1. Projektvolumen (KGR 400, netto):
< 0,25 Mio. EUR: 0 Punkte
— Ab 0,25 Mio. EUR: 2 Punkte;
— Ab 0,5 Mio. EUR: 4 Punkte;
— Ab 0,75 Mio. EUR: 6 Punkte;
— Ab 1,0 Mio. EUR: 8 Punkte.
1.1.2. Hallenbau als Sporthalle:
— Nicht erfüllt: 0 Punkte;
— Erfüllt: 1 Punkt.
1.1.3. Hallenbau inkl. Anbau an Bestand:
1.1.4. Hallenbau als Passivhausstandard:
1.2. Referenz für einen Hallenbau:
1.2.1. Projektvolumen (KGR 400, netto):
1.2.2. Hallenbau als Sporthalle:
1.2.3. Hallenbau inkl. Anbau an Bestand:
1.2.4. Hallenbau als Passivhausstandard:
1.3. Referenz für einen Hallenbau:
1.3.1. Projektvolumen (KGR 400, netto):
1.3.2. Hallenbau als Sporthalle:
1.3.3. Hallenbau inkl. Anbau an Bestand:
1.3.4. Hallenbau als Passivhausstandard:
Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein:
— Mindestens ein Projektvolumen für (KGR 400) von 0,25 Mio EUR;
— Die bauordnungsrechtliche Abnahme muss zwischen dem 1.1.2013 und der Abgabe des Teilnahmeantrages erfolgt sein.
2.1. Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung:
2.1.1. Berufsjahre allgemein, Projektleiter/-in 1 Punkt pro Jahr, Max. 12 Punkte,
2.1.2. Berufsjahre als verantwortliche(r) Projektleiter/-in 1 Punkt pro Jahr, Max 12 Punkte,
2.1.3. Berufsjahre allgemein, Stellv. Projektleiter/-in 1 Punkt pro Jahr, Max 8 Punkte,
2.1.4. Berufsjahre als verantwortliche(r) oder Stellv. Projektleiter/-in 1 Punkt pro Jahr, Max 8 Punkte.
3.1. Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
< 250 000 EUR: 1 Punkt
— Ab 250 000 EUR: 2 Punkte;
— Ab 500 000 EUR: 3 Punkte;
— Ab 750 000 EUR: 4 Punkte;
— Ab 1 000 000 EUR: 5 Punkte.
3.2. Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2016, 2017 und 2018:
< 5 Mitarbeiter: 1 Punkt
— 5-10 Mitarbeiter: 2 Punkte;
— 10-15 Mitarbeiter: 3 Punkte;
— 15-20 Mitarbeiter: 4 Punkte.
> 20 Mitarbeiter: 5 Punkte
Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen verfügen: Dipl.-Ing./Bachelor of Arts/of Engineering/Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen verfügen: Dipl.-Ing./Bachelor of Arts/of Engineering/Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Ein Teil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase wird nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin Rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
6) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
6) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig,soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 072-172124 (2020-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3,8 für das Projekt Neubau einer Zweifeldsporthalle in Lotte-Wersen und Sanierung der Bestandshalle.
Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neuen Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz.
Die beiden Sporthallen sollen über das Foyer verbunden sein. Das Gebäudeensemble wird von Norden über die Westerkappelner Straße erschlossen. Für das neu zu errichtende Foyer wird ein kleiner Teilbereich der bestehenden Sporthalle abgerissen.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3,8 für das Projekt Neubau einer Zweifeldsporthalle in Lotte-Wersen und Sanierung der Bestandshalle.
Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neuen Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz.
Die beiden Sporthallen sollen über das Foyer verbunden sein. Das Gebäudeensemble wird von Norden über die Westerkappelner Straße erschlossen. Für das neu zu errichtende Foyer wird ein kleiner Teilbereich der bestehenden Sporthalle abgerissen.
Gesamtwert des Auftrags: 5 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neuen Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz.
Die Gemeinde Lotte plant am Schulstandort der Grundschule Wersen und der Gesamtschule Lotte-Westerkappeln die Errichtung einer neuen Zweifeldhalle mit Anbindung an die bestehende Sporthalle. Anhand eine Planungswettbewerbes wurde bereits im Januar 2020 ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Sobald die Erstellung der neuen Sporthalle abgeschlossen ist, soll die bestehende Dreifeldsporthalle (27 x 45 m, 1980er Jahre) saniert werden. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz.
— Fertigstellung Neubau Sporthalle: Januar 2023;
— Fertigstellung Sanierung Bestandshalle: August 2023.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektkonzepts hinsichtlich der Methoden/Vorgehensweisen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-17 📅
Name: Enertec Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Lippstadt
Land: Deutschland 🇩🇪 Soest
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 166926.09 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.