Die IGZ Bamberg GmbH errichtet ein Digitales Gründerzentrum in Bamberg. Das Bauvorhaben wird auf der Konversionsfläche der ehem. Lagarde-Kaserne errichtet. Das Bauvolumen gliedert sich in einen umzubauenden, historischen und neuen Gebäudeabschnitt, die nicht unterkellert sind, jedoch räumlich miteinander verbunden sind: Altbau: eingeschoßiges Satteldachgebäude entlang der Zollnerstraße im Norden; Neubau: zweigeschoßiges Kopfgebäude mit 4-geschoßigen Eckturm und eingeschoßigen Konferenzbau östlich zum Berliner Ring. Das Raumprogramm umfasst im Wesentlichen mehrere Büroräume für ca. 120 Personen in verschiedenen Größen, die an bis zu 40 „Startup-Unternehmer“ für den digitalen Bereich vermietet werden sollen. Der überwiegende Teil der Fußböden wird als beheizte und unbeheizte schwimmende Estriche ohne Oberbelag mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit und Sichtanforderung hergestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Geschäftsbauten
Referenznummer: 6A-DGZ-3420
Kurze Beschreibung:
Die IGZ Bamberg GmbH errichtet ein Digitales Gründerzentrum in Bamberg. Das Bauvorhaben wird auf der Konversionsfläche der ehem. Lagarde-Kaserne errichtet. Das Bauvolumen gliedert sich in einen umzubauenden, historischen und neuen Gebäudeabschnitt, die nicht unterkellert sind, jedoch räumlich miteinander verbunden sind: Altbau: eingeschoßiges Satteldachgebäude entlang der Zollnerstraße im Norden; Neubau: zweigeschoßiges Kopfgebäude mit 4-geschoßigen Eckturm und eingeschoßigen Konferenzbau östlich zum Berliner Ring. Das Raumprogramm umfasst im Wesentlichen mehrere Büroräume für ca. 120 Personen in verschiedenen Größen, die an bis zu 40 „Startup-Unternehmer“ für den digitalen Bereich vermietet werden sollen. Der überwiegende Teil der Fußböden wird als beheizte und unbeheizte schwimmende Estriche ohne Oberbelag mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit und Sichtanforderung hergestellt.
Die IGZ Bamberg GmbH errichtet ein Digitales Gründerzentrum in Bamberg. Das Bauvorhaben wird auf der Konversionsfläche der ehem. Lagarde-Kaserne errichtet. Das Bauvolumen gliedert sich in einen umzubauenden, historischen und neuen Gebäudeabschnitt, die nicht unterkellert sind, jedoch räumlich miteinander verbunden sind: Altbau: eingeschoßiges Satteldachgebäude entlang der Zollnerstraße im Norden; Neubau: zweigeschoßiges Kopfgebäude mit 4-geschoßigen Eckturm und eingeschoßigen Konferenzbau östlich zum Berliner Ring. Das Raumprogramm umfasst im Wesentlichen mehrere Büroräume für ca. 120 Personen in verschiedenen Größen, die an bis zu 40 „Startup-Unternehmer“ für den digitalen Bereich vermietet werden sollen. Der überwiegende Teil der Fußböden wird als beheizte und unbeheizte schwimmende Estriche ohne Oberbelag mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit und Sichtanforderung hergestellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Geschäftsbauten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Schwimmende Estriche, oberflächenfertig, mit erhöhten Ebenheits- und Sichtanforderungen. Die Estriche mit Sichtanforderungen bilden einen wichtigen Teil des architektonischen und gestalterischen Gesamtkonzepts, auf eine präzise und hochkarätige Ausführung der Arbeiten wird höchster Wert gelegt. Es handelt sich im Einzelnen um Estriche auf Trennlage, schwimmende Estriche unbeheizt mit und ohne Oberbelägen, schwimmende Estriche beheizt mit und ohne Oberbelägen. Bei allen schwimmenden Estrichen sind Zementestriche als ternäre Schnellzemente entsprechend TKB-Merkblatt 14, Tabelle 2 SZ-T einzusetzen. An alle oberflächenfertigen, schwimmenden Estriche wird die erhöhte Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 gestellt. Sämtliche oberflächenfertigen, schwimmende Estriche sind maschinell nachverdichtet und geglättet durch mehrmalige Bearbeitung mit Teller- und Flügelglättmaschinen und leicht angeschliffener Oberfläche zur Freilegung der Kornspitzen auszuführen. Den schwimmenden Estrichen mit Sichtanforderung ist eine Pigmentierung „titan-weiß“ beizumischen und sie sind mit einer transparenten, farblosen Imprägnierung zu versehen. Beheizte, schwimmende Estriche werden auf einem bauseits verlegtem Fußbodenheizsystem mit Noppenplatte verlegt. Die Noppenplatte ist als Verbundplatte mit Trittschalldämmung vorgesehen. Die anzunehmenden Flächenlasten erfordern teilweise Estrichnenndicken über 80 mm Stärke. Entsprechend DIN 18560-1, Tabelle 1 sind für diese Estriche Betontechnologische Grundsätze nach DIN EN 206 zu berücksichtigen. Die schwimmenden Estriche mit Sichtanforderung (beheizt und unbeheizt) sind nach folgenden Kriterien auszuführen: Zementestrich CT-C40-F6 als ternärer Schnellzement entsprechend TKB-Merkblatt 14, Tabelle 2 SZ-T; Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4; Estrich mit Sichtanforderung, maschinell nachverdichtet und geglättet durch mehrmalige Bearbeitung mit Teller- und Flügelglättmaschinen, Oberfläche leicht angeschliffen zur Freilegung der Kornspitzen Oberflächenbeschichtung Transparente/farblose Imprägnierung des Sichtestrichs mit vorheriger maschineller Nassreinigung zur Freilegung der Kornspitzen.
Schwimmende Estriche, oberflächenfertig, mit erhöhten Ebenheits- und Sichtanforderungen. Die Estriche mit Sichtanforderungen bilden einen wichtigen Teil des architektonischen und gestalterischen Gesamtkonzepts, auf eine präzise und hochkarätige Ausführung der Arbeiten wird höchster Wert gelegt. Es handelt sich im Einzelnen um Estriche auf Trennlage, schwimmende Estriche unbeheizt mit und ohne Oberbelägen, schwimmende Estriche beheizt mit und ohne Oberbelägen. Bei allen schwimmenden Estrichen sind Zementestriche als ternäre Schnellzemente entsprechend TKB-Merkblatt 14, Tabelle 2 SZ-T einzusetzen. An alle oberflächenfertigen, schwimmenden Estriche wird die erhöhte Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 gestellt. Sämtliche oberflächenfertigen, schwimmende Estriche sind maschinell nachverdichtet und geglättet durch mehrmalige Bearbeitung mit Teller- und Flügelglättmaschinen und leicht angeschliffener Oberfläche zur Freilegung der Kornspitzen auszuführen. Den schwimmenden Estrichen mit Sichtanforderung ist eine Pigmentierung „titan-weiß“ beizumischen und sie sind mit einer transparenten, farblosen Imprägnierung zu versehen. Beheizte, schwimmende Estriche werden auf einem bauseits verlegtem Fußbodenheizsystem mit Noppenplatte verlegt. Die Noppenplatte ist als Verbundplatte mit Trittschalldämmung vorgesehen. Die anzunehmenden Flächenlasten erfordern teilweise Estrichnenndicken über 80 mm Stärke. Entsprechend DIN 18560-1, Tabelle 1 sind für diese Estriche Betontechnologische Grundsätze nach DIN EN 206 zu berücksichtigen. Die schwimmenden Estriche mit Sichtanforderung (beheizt und unbeheizt) sind nach folgenden Kriterien auszuführen: Zementestrich CT-C40-F6 als ternärer Schnellzement entsprechend TKB-Merkblatt 14, Tabelle 2 SZ-T; Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4; Estrich mit Sichtanforderung, maschinell nachverdichtet und geglättet durch mehrmalige Bearbeitung mit Teller- und Flügelglättmaschinen, Oberfläche leicht angeschliffen zur Freilegung der Kornspitzen Oberflächenbeschichtung Transparente/farblose Imprägnierung des Sichtestrichs mit vorheriger maschineller Nassreinigung zur Freilegung der Kornspitzen.
Menge/Umfang:
1. Abdichtung einlagig Wassereinwirkungsklasse W1.1-E: ca 730 m
2. Abdichtung zweilagig Wassereinwirkungsklasse W2.1-E: ca. 750 m
3. PE-Folien als Trennlage: ca. 1 840 m
4. Wärmedämmung unterschiedliche Dicken, teilweise mehrlagig WD EPS 035: ca. 3 040 m
5. Trittschalldämmungen unterschiedliche Dicken ca. 890 m
6. Zementstrich auf Trennlage: ca. 40 m
7. Zementestrich schwimmend für bauseitige Bodenbeläge, unterschiedliche Nenndicken, unterschiedliche Flächenlasten bis 5 kN/m
8. Zementestrich schwimmend mit Sichtanforderung und Imprägnierung, unterschiedliche Nenndicken, unterschiedliche Flächenlasten bis 3 kN/m
9. Zementestrich schwimmend, beheizt für bauseitige Bodenbeläge, unterschiedliche Nenndicken, unterschiedliche Flächenlasten bis 5 kN/m
10. Zementestrich schwimmend, beheizt, mit Sichtanforderung und Imprägnierung, unterschiedliche Nenndicken, unterschiedliche Flächenlasten bis 5 kN/m
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 20 %;
— Vorlage geeigneter Referenzen 60 %;
— Angabe zu technischen Fachkräften 20 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-07 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 084-198096 (2020-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 422 333 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Schwimmende Estriche, oberflächenfertig, mit erhöhten Ebenheits- und Sichtanforderungen. Die Estriche mit Sichtanforderungen bilden einen wichtigen Teil des architektonischen und gestalterischen Gesamtkonzepts, auf eine präzise und hochkarätige Ausführung der Arbeiten wird höchster Wert gelegt. Es handelt sich im Einzelnen um Estriche auf Trennlage, schwimmende Estriche unbeheizt mit und ohne Oberbelägen, schwimmende Estriche beheizt mit und ohne Oberbelägen. Bei allen schwimmenden Estrichen sind Zementestriche als ternäre Schnellzemente entsprechend TKB-Merkblatt 14, Tabelle 2 SZ-T einzusetzen. An alle oberflächenfertigen, schwimmenden Estriche wird die erhöhte Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 gestellt. Sämtliche oberflächenfertigen, schwimmende Estriche sind maschinell nachverdichtet und geglättet durch mehrmalige Bearbeitung mit Teller- und Flügelglättmaschinen und leicht angeschliffener Oberfläche zur Freilegung der Kornspitzen auszuführen. Den schwimmenden Estrichen mit Sichtanforderung ist eine Pigmentierung „titan-weiß“ beizumischen und sie sind mit einer transparenten, farblosen Imprägnierung zu versehen. Beheizte, schwimmende Estriche werden auf einem bauseits verlegtem Fußbodenheizsystem mit Noppenplatte verlegt. Die Noppenplatte ist als Verbundplatte mit Trittschalldämmung vorgesehen. Die anzunehmenden Flächenlasten erfordern teilweise Estrichnenndicken über 80 mm Stärke. Entsprechend DIN 18560-1, Tabelle 1 sind für diese Estriche Betontechnologische Grundsätze nach DIN EN 206 zu berücksichtigen. Die schwimmenden Estriche mit Sichtanforderung (beheizt und unbeheizt) sind nach folgenden Kriterien auszuführen: Zementestrich CT-C40-F 6 als ternärer Schnellzement entsprechend TKB-Merkblatt 14, Tabelle 2 SZ-T; Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4; Estrich mit Sichtanforderung, maschinell nachverdichtet und geglättet durch mehrmalige Bearbeitung mit Teller- und Flügelglättmaschinen, Oberfläche leicht angeschliffen zur Freilegung der Kornspitzen Oberflächenbeschichtung Transparente / farblose Imprägnierung des Sichtestrichs mit vorheriger maschineller Nassreinigung zur Freilegung der Kornspitzen. Menge / Umfang: 01 Abdichtung einlagig Wassereinwirkungsklasse W 1.1-E: ca 730 m
Schwimmende Estriche, oberflächenfertig, mit erhöhten Ebenheits- und Sichtanforderungen. Die Estriche mit Sichtanforderungen bilden einen wichtigen Teil des architektonischen und gestalterischen Gesamtkonzepts, auf eine präzise und hochkarätige Ausführung der Arbeiten wird höchster Wert gelegt. Es handelt sich im Einzelnen um Estriche auf Trennlage, schwimmende Estriche unbeheizt mit und ohne Oberbelägen, schwimmende Estriche beheizt mit und ohne Oberbelägen. Bei allen schwimmenden Estrichen sind Zementestriche als ternäre Schnellzemente entsprechend TKB-Merkblatt 14, Tabelle 2 SZ-T einzusetzen. An alle oberflächenfertigen, schwimmenden Estriche wird die erhöhte Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 gestellt. Sämtliche oberflächenfertigen, schwimmende Estriche sind maschinell nachverdichtet und geglättet durch mehrmalige Bearbeitung mit Teller- und Flügelglättmaschinen und leicht angeschliffener Oberfläche zur Freilegung der Kornspitzen auszuführen. Den schwimmenden Estrichen mit Sichtanforderung ist eine Pigmentierung „titan-weiß“ beizumischen und sie sind mit einer transparenten, farblosen Imprägnierung zu versehen. Beheizte, schwimmende Estriche werden auf einem bauseits verlegtem Fußbodenheizsystem mit Noppenplatte verlegt. Die Noppenplatte ist als Verbundplatte mit Trittschalldämmung vorgesehen. Die anzunehmenden Flächenlasten erfordern teilweise Estrichnenndicken über 80 mm Stärke. Entsprechend DIN 18560-1, Tabelle 1 sind für diese Estriche Betontechnologische Grundsätze nach DIN EN 206 zu berücksichtigen. Die schwimmenden Estriche mit Sichtanforderung (beheizt und unbeheizt) sind nach folgenden Kriterien auszuführen: Zementestrich CT-C40-F 6 als ternärer Schnellzement entsprechend TKB-Merkblatt 14, Tabelle 2 SZ-T; Ebenheitsanforderung nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4; Estrich mit Sichtanforderung, maschinell nachverdichtet und geglättet durch mehrmalige Bearbeitung mit Teller- und Flügelglättmaschinen, Oberfläche leicht angeschliffen zur Freilegung der Kornspitzen Oberflächenbeschichtung Transparente / farblose Imprägnierung des Sichtestrichs mit vorheriger maschineller Nassreinigung zur Freilegung der Kornspitzen. Menge / Umfang: 01 Abdichtung einlagig Wassereinwirkungsklasse W 1.1-E: ca 730 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-01 📅
Name: Freese Fußbodentechnik GmbH
Postort: Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland 🇩🇪 Saalfeld-Rudolstadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 422 333 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.