Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 7 Geschäftsjahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte, die vor dem 1.1.2013 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgebend für die Bewertung ist der Inbetriebnahmezeitpunkt. Für die maximale Bewertung sollte jedes der Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme,
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Kraftwerk,
— Bei dem Referenzprojekt wurde eine Kraft-Wärme-Kopplung geplant und umgesetzt,
— Das Referenzprojekt ist für mehrere Energieträger bzw. Techniken der Wärme-/Kälteerzeugung ausgelegt (Erdgas, Holzhackschnitzel, Wärmepumpen),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 400) ≥ 4,0 Mio. EUR netto),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht,
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht,
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Gesamtkosten (Kgr. 400, DIN 276) netto,
— erbrachte Anlagengruppen,
— erbrachte Leistungsphasen,
— Inbetriebnahmezeitpunkt,
— Projektstand.
2. Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
3. Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems.