Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Formale Ausschlussgründe sind (=Mindestkriterien):
— Vollständigkeit des Teilnehmerantrages einschl. Unterschrift;
— Termingerechtigkeit des Teilnehmerantrages § 53 VgV;
— Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
— keine kritisch zu beurteilende wirtschaftliche Unternehmensverknüpfung.
Bewertungskriterien sind nach § 46 VgV:
1.1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (10 Punkte),
1.1.1) Gesamtumsatz des Bewerbers,
1.2) Berufliche Leistungsfähigkeit (max. 12 Gesamtpunktzahl),
1.2.1) Beschäftigte im Mittel der letzten 3 Jahre (5 Punkte),
1.2.2) Anzahl der Führungskräfte im Unternehmen (5 Punkte),
1.2.3) Technische Ausstattung (2 Punkte),
1.3) Technische Leistungsfähigkeit,
1.3.1) Referenzen (max. 40 Gesamtpunktzahl/Jedes Kriterium kann mit einer beliebigen Referenznachgewiesen werden: max. 3.),
1.3.1.1) Erbrachte Leistungen (10 Punkte),
1.3.1.2) Gegenstand der Referenz (15 Punkte),
1.3.1.3) Funktionalität (10 Punkte),
1.3.1.4) Wirtschaftlichkeit (5 Punkte),
1.3.2) Besondere Technische Leistungsfähigkeit (max. 48 Gesamtpunktzahl/Jedes Kriterium kann mit max. 2 Referenzen nachgewiesen werden.),
1.3.2.1) Planung im Senioren-, Pflege, Gesundheitsbereich – vgl. Bauvorhaben allg.realisiert (18 Punkte),
1.3.2.2) Neubau im Passivhausstandard – vgl. Bauvorhaben allg. realisiert (6 Punkte),
1.3.2.3) Barrierefreies Bauen – vgl. Bauvorhaben allg. realisiert (12 Punkte),
1.3.2.4) Bauen während laufendem Betrieb – vgl. Bauvorhaben allg. realisiert (12 Punkte).
Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt 110 Punkten. Die detaillierten Auswahlkriterien sind der Bewertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.