Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Feuerwache Nord; DDC u. GLT
60.6.913.20
Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Neubau Feuerwache Nord; DDC + GLT.
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Feuer- und Rettungswache Nord
Boelckestr. 102
24159 Kiel-Holtenau
Beschreibung der Beschaffung:
“— 217 St. Feldgeräte (Sensoren/ Aktoren);
— 2 St. MSR- Schaltschränke, als Standschränke;
— mit insgesamt 8 Schaltfeldern (B/ H/ T = 800/ 1 800/ 400 mm);
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— 217 St. Feldgeräte (Sensoren/ Aktoren);
— 2 St. MSR- Schaltschränke, als Standschränke;
— mit insgesamt 8 Schaltfeldern (B/ H/ T = 800/ 1 800/ 400 mm);
— 2 St. DDC- Unterstationen, mit Ein-/ Ausgabemodulen, für insgesamt 776 St. physikalische Daten-punkte und 77 St. kommunikative Datenpunkte, inkl. Dienstleistungen für Projektierung, Inbetrieb-nahme, Einregulierung und Einweisung/ Bedienerschulung;
— ca. 29 000 lfdm. Verkabelung als NYM- Leitungen 3 x 1,5 mm bis 7 x 2,5 m und IYSTY- Leitungen 2 x 2 x 0,8 bis 10 x 2 x 0,8 mm für MSR, inkl. Schutzrohre, Halterungen, Brandschutz etc.;
— 400 lfdm. verzinkte Kabelbahnen, Breite 100 bis 500 mm;
— Aufschaltung des Projektes auf die vorh. Gebäudeautomation bei der Stadt Kiel;
— Herstellung eines GLT-Bedienplatzes vor Ort.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-06 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-23
10:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-23
10:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus – Zentrale Vergabestelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit).
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit).
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
“Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist....”
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 14.9.2020 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY5M.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“